KI & Tech

Meta setzt Aktualisierung der Geschäftsbedingungen aus, die KI-Training auf verlinkten Websites erlaubt hätte

Meta hat Änderungen seiner Geschäftsbedingungen ausgesetzt, die es dem Unternehmen erlaubt hätten, von Facebook-Unternehmensseiten verlinkte Websites für das KI-Training zu crawlen; einen neuen Termin hat der Konzern nicht genannt. Die bestehenden Bedingungen bleiben in Kraft.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Ars Technica, Mediafax.ro, The Independent und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Wie es dazu kam
  1. Mitte Oktober 2026Aktualisierte Bedingungen erstmals bekannt, Kritik an Crawling und KI-Training
  2. 30.10.Ursprüngliches Inkrafttreten, später verschoben
  3. Anfang November 2026Meta setzt die Änderungen aus, bestehende Bedingungen bleiben in Kraft
  4. 20.11.Geplantes Inkrafttreten, das die neuen Bedingungen nun nicht mehr einhalten

Eine Pause nach wochenlanger Kritik

Meta hat eine Aktualisierung seiner Geschäftsbedingungen ausgesetzt, die am 20. November 2026 in Kraft treten sollte; ein neuer Termin wurde nicht genannt. Die Pause betrifft vier Dokumente: die kommerziellen Bedingungen, die Bedingungen für den Produktkatalog, die Bedingungen für Self-Service-Werbung und die Bedingungen für generative KI in Werbemitteln. Die kommerziellen Bedingungen gelten für jedes Unternehmen, das Metas Produkte nutzt – auch für eines, das nur eine Facebook-Seite betreibt, was die Reichweite der Änderung über Werbetreibende hinaus ausgedehnt hätte. Meta erklärte gegenüber Reuters, die bestehenden Bedingungen blieben in Kraft, während das Unternehmen mit Interessengruppen im Gespräch sei.

„Wir setzen die Änderungen aus, während wir weiter mit Interessengruppen im Gespräch bleiben und uns die Zeit nehmen, es richtig zu machen.“

Meta

Was der Wortlaut erlaubt hätte

Der Entwurf des Wortlauts stieß auf Kritik, weil er Meta zu erlauben schien, externe, mit Unternehmenskonten verlinkte Websites zu crawlen und das Material zum Training seiner KI-Systeme zu nutzen. Meta strich später das Wort „train“ (trainieren) aus den Bedingungen, um die Nutzer zu beruhigen, doch Theo Bamber argumentierte, „develop“ (entwickeln) stelle dieselbe Bedrohung dar. Rechtsexperten warnten gegenüber Nieman Lab, der vage Wortlaut könne es dem Unternehmen ermöglichen, robots.txt-Einstellungen zu ignorieren und große Mengen an Inhalten außerhalb von Facebook zu crawlen. Ars Technica berichtete, Unternehmen hätten keine Möglichkeit, sich abzumelden, und wer eine Facebook-Seite betreibe, müsse hinnehmen, dass jede verlinkte externe Seite gecrawlt werde. Verlage hätten zudem Testzugangsdaten anlegen müssen, damit Metas Bots Paywalls umgehen könnten. Meta hielt dagegen, die Aktualisierung fasse lediglich Crawling-Regeln zusammen, die bereits über mehrere Dokumente verteilt seien, und Website-Betreiber könnten seinen Crawler weiterhin über robots.txt blockieren – ein Punkt, den die Bedingungen selbst nicht ausdrücklich nannten.

Verzögerungen, Gerichte und Aufsichtsbehörden

Das ursprüngliche Inkrafttreten war zunächst für den 30. Oktober vorgesehen, dann nach Widerstand von Facebook-Nutzern, Gerichten und Aufsichtsbehörden auf den 20. November verschoben. Brasilianische und norwegische Gerichte erließen vorläufige Verfügungen, die die Bedingungen außer Kraft setzten, nachdem lokale Gruppen geklagt hatten, berichtete Nieman Lab. Die britische Competition and Markets Authority hat eine förmliche Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob Meta seine Marktmacht missbraucht, um Trainingsdaten für KI zu erhalten. Die Europäische Kommission prüft eine Beschwerde von Verlagen, und die US-Senatoren Adam Schiff und Marsha Blackburn schrieben an Mark Zuckerberg und drängten ihn, die Bedingungen in ihrer aktuellen Form zurückzuziehen. Theo Bamber, Vorstandsvorsitzender der britischen News Media Association, nannte das Vorgehen des Unternehmens in einem LinkedIn-Beitrag „schlichtweg unfassbar“.

„Da heißt es, das Unternehmen könne alle Inhalte, die es scrapet, nutzen, um „irgendein Geschäftsprodukt“ zu entwickeln. Ich meine, ernsthaft.“

Theo Bamber

Der aktuelle Stand

Meta hat nicht gesagt, wann die Änderungen zurückkehren oder ob die Crawling-Regeln überarbeitet werden. Eine aktualisierte Seite im Business Help Centre des Unternehmens besagt, dass die neuen Bedingungen nicht am 20. November 2026 in Kraft treten und dass das Unternehmen weiterhin Konsultationen führt. Andy Stone, Metas Kommunikationschef, hatte zuvor erklärt, das Unternehmen werde seine Richtlinien nicht ändern, ohne zuvor Gruppen und Branchenvertreter zu konsultieren. Die Pause hat derzeit kein Enddatum, und die bestehenden Bedingungen bleiben in Kraft.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Organisationen
Reuters

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