Diplomatie · Luxemburg

EU-Agrarminister einigen sich in Luxemburg auf Teilposition zur GAP-Reform nach 2027

Die EU-Agrarminister haben sich einstimmig auf die Struktur der GAP nach 2027 verständigt, ließen jedoch die Höhe des Gesamtbudgets und die Obergrenze für Einkommensstützung für die Haushaltsverhandlungen 2028–2034 offen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von newsORF.at und ANSA.it. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Luxemburg

Was die Minister vereinbarten

Die EU-Agrarminister haben eine erste Einigung über die Verordnung erzielt, die die Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2027 festlegt. Der Rat billigte die Position am 26. Oktober 2026 in Luxemburg nach einer langen Diskussion am Nachmittag einstimmig. Der Text behält den allgemeinen Ansatz des Vorschlags der Europäischen Kommission bei, ergänzt aber Änderungen, die den Mitgliedstaaten mehr Spielraum bei der Umsetzung der gemeinsamen Ziele geben. Die Einigung gilt als teilweise, weil sie die finanziellen und horizontalen Fragen der Politik nicht behandelt. Diese Themen bleiben Teil der umfassenderen Verhandlungen über den langfristigen EU-Haushalt 2028–2034, zu dem die GAP gehört.

Eine Struktur, zwei frühere Säulen

Der Rat bestätigt den Plan der Kommission, die beiden derzeitigen Säulen der GAP – Direktbeihilfen und Unterstützung der ländlichen Entwicklung – in einer einzigen Architektur zusammenzuführen. Nach dieser Struktur fließen beide Ströme in neue nationale und regionale Partnerschaftspläne ein. Der Vorschlag garantiert knapp über 300 Milliarden Euro für Einkommensstützung und Krisenmaßnahmen; die Mitgliedstaaten können diesen Betrag mit zusätzlichen Mitteln aufstocken. Der den Landwirten letztlich zur Verfügung stehende Betrag hängt jedoch von der Gesamteinigung über den nächsten mehrjährigen Haushalt ab. Die Mitgliedstaaten fordern zudem mehr nationale Freiheit, unter anderem dass die Empfehlungen der Kommission zur Ausgestaltung der Förderung nicht bindend sein sollen.

Einkommensstützung und die Definition des aktiven Landwirts

Die Einigung führt die Einkommensstützung über ein neues degressives, flächenbezogenes System auf aktive Landwirte zu. Die Mitgliedstaaten können einen Umverteilungsmechanismus hinzufügen, der der derzeitigen ergänzenden umverteilenden Einkommensstützung für Nachhaltigkeit ähnelt. Eine gemeinsame Definition des „aktiven Landwirts“ wird für die Mitgliedstaaten verbindlich, die jedoch Flexibilität behalten, sie an nationale Gegebenheiten anzupassen. Die Regel soll sicherstellen, dass bestimmte Mittel nur Menschen erreichen, die tatsächlich Landwirtschaft betreiben, und nicht jene, die Land als Investition halten. Nach der Position müssten die Mitgliedstaaten die Direktzahlungen für Landwirte, die eine Altersrente beziehen, nicht kürzen.

Generationenwechsel und Risikomanagement

Der Text stärkt die Maßnahmen für den Generationenwechsel, wobei eine höhere Förderung junger Landwirte verbindlich wird. Zudem sind Beihilfen vorgesehen, die jungen Landwirten den Start ihrer Tätigkeit erleichtern. Die Mitgliedstaaten müssen eine Strategie für den Generationenwechsel und ein eigenes Startpaket festlegen. Beim Risikomanagement können die Länder Krisenausgleichszahlungen an Landwirte leisten, die von Naturkatastrophen, extremen Wetterereignissen, Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten betroffen sind.

Nächste Schritte

Die Position des Rates dient als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung der Verordnung. Der endgültige Betrag für die Landwirte hängt von der Einigung über den Haushalt 2028–2034 ab, die noch verhandelt wird. Zu den ungeklärten Haushaltsfragen gehören die Höhe des Budgets selbst und die Obergrenze für die flächenbezogene Einkommensstützung einzelner Betriebe. Der Text geht nun zur Verhandlung an das Europäische Parlament, bevor eine endgültige Verordnung vorliegt.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

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