Regierung · Warschau

Nawrocki ernennt vier NBP-Vorstandsmitglieder, nachdem Tusk die Entscheidungen gegengezeichnet hat

Präsident Karol Nawrocki hat Marta Kightley zur ersten Stellvertreterin des Präsidenten der Nationalbank Polen (NBP) ernannt, dazu drei weitere Vorstandsmitglieder. Ministerpräsident Donald Tusk zeichnete die Entscheidungen am Dienstag, 3. November, gegen, nachdem er sie im Mai ohne Gegenzeichnung zurückgeschickt hatte.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von pb.pl, wpolityce.pl, www.gazetaprawna.pl und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Warschau · Polen
Wie es dazu kam
  1. 4.11.NBP-Vorstand und RPP veröffentlichen Erklärungen zur Unabhängigkeit der Zentralbank
  2. 5.11.Der Präsident unterzeichnet die Entscheidung zur Berufung von vier Vorstandsmitgliedern
  3. 6.11.Sprecher Rafał Leśkiewicz gibt die Ernennungen auf X bekannt

Vier Ernennungen nach langem Patt unterzeichnet

Präsident Karol Nawrocki hat vier Personen in den Vorstand der Nationalbank Polen (NBP) berufen, wie sein Sprecher Rafał Leśkiewicz am Freitag, 6. November, auf X mitteilte. Marta Kightley wurde zum Vorstandsmitglied und zur ersten Stellvertreterin des Bankpräsidenten ernannt. Przemysław Litwiniuk wird Vorstandsmitglied und Vizepräsident, Ludwik Kotecki kommt als Mitglied in den Vorstand. Marcin Zarzeckis Ernennung tritt am 2. Januar 2027 in Kraft, die Präsidialentscheidung wurde am 5. November 2026 unterzeichnet.

Wie sich das Patt entwickelte

Die Ernennungen beenden einen Streit, der im Mai begann, als Ministerpräsident Donald Tusk die Entscheidungen des Präsidenten zu Kightley und Kotecki ohne Gegenzeichnung zurückschickte. Nach der Verfassung benötigen die meisten Akte des Präsidenten die Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten, und dazu zählen auch Vorstandsberufungen. Im Oktober schickte der Präsident die Entscheidungen erneut, diesmal mit Litwiniuk und Zarzecki, die beide dem Rat für Geldpolitik (RPP) angehören. Laut wpolityce.pl wurden Kotecki und Litwiniuk von Parteien der aktuellen Koalition vorgeschlagen, während der Präsident Zarzecki nominierte. Tusk zeichnete die Entscheidungen am Dienstag, 3. November, gegen und kündigte dies vor einer Kabinettssitzung an:

„Es bestand das Risiko eines Stillstands: kein Vorstand, keine Möglichkeit für die NBP zu arbeiten, und deshalb habe ich mich zu diesem Schritt entschieden.“

Donald Tusk, Ministerpräsident Polens

Tusk fügte hinzu, jemand im Land müsse überlegen, wie die Lage und der polnische Złoty zu stabilisieren seien.

Ratssitze und berufliche Werdegänge

Kightley war nach ihrer Ernennung am 8. März 2020 bereits erste Stellvertreterin des Präsidenten, ihre sechsjährige Amtszeit endete im März 2026. Sie absolvierte die Warschauer Wirtschaftshochschule (SGH), an der sie 2006 auch promovierte, und leitete von 2007 bis 2010 die Abteilung für Politik und Wirtschaft an der polnischen Botschaft in Seoul. Kotecki, seit 12. Januar 2022 Mitglied des RPP, trat wegen seiner Berufung in den NBP-Vorstand aus dem Rat zurück, auch Litwiniuk verlässt ihn. Koteckis frühere Laufbahn umfasst Führungspositionen im Finanzministerium ab 2000 und von 2015 bis 2016 die Rolle eines stellvertretenden Exekutivdirektors beim Internationalen Währungsfonds in Washington. Wpolityce.pl weist darauf hin, dass der RPP einschließlich des NBP-Präsidenten zehn Mitglieder haben sollte, sodass die Sitze nun neu besetzt werden müssen.

Druck auf den NBP-Präsidenten

Wpolityce.pl berichtet, der Ministerpräsident wolle NBP-Präsident Adam Glapiński weiterhin absetzen, und Politiker des Regierungslagers drängten auf eine Sejm-Resolution, ihn wegen Entscheidungen, die laut dem Portal nicht gegen das Recht verstießen, vor das Staatstribunal zu bringen. Am 4. November 2026 veröffentlichten der NBP-Vorstand und der RPP Erklärungen zur Unabhängigkeit der Zentralbank und stellten sich hinter den Präsidenten gegen das, was sie weiteren politischen Druck nannten. Tusk sagte, die NBP selbst müsse vor unnötigen Erschütterungen geschützt werden, unabhängig vom Sejm-Verfahren gegen Glapiński. Nach dem Gesetz besteht der Vorstand aus dem Präsidenten und sechs bis acht Mitgliedern, darunter zwei Vizepräsidenten, mit sechsjähriger Amtszeit und einer Begrenzung auf zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten. Vorstandsmitglieder werden vom Präsidenten auf Antrag des NBP-Präsidenten ernannt.

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