Wahlen · Madrid

Spanische Konsulate unter Zeitdruck: Liste eingebürgerter Wähler muss bis 28. Oktober beim Obersten Gerichtshof vorliegen

Außenminister José Manuel Albares erwartet, dass die Konsulate dem Obersten Gerichtshof bis Mittwoch, 28. Oktober, eine Liste mit 163.020 eingebürgerten Spaniern vorlegen. Am Montag, 26. Oktober, beantragte Hazte Oír bei Gericht, die Aussetzung des Wahlrechts auf deren volljährige Kinder auszuweiten.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL MUNDO, El Confidencial, europa press und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid · Spanien
Wie es dazu kam
  1. 26.10.Hazte Oír beantragt die Ausweitung der Aussetzung; Senat lehnt Vox-Antrag zur Venedig-Kommission ab
  2. 27.10.Frist für die Konsulate, ihre Daten per Kurierpost nach Madrid zu schicken
  3. 28.10.Frist für die Regierung, die Liste dem Obersten Gerichtshof vorzulegen

Ein enger Zeitplan für die Konsulate

Der Oberste Gerichtshof hat die Regierung am Freitag, 23. Oktober, aufgefordert, bis zum 28. Oktober die Liste der 163.020 eingebürgerten Spanier vorzulegen, deren Stimme bei der Parlamentswahl am 29. November derzeit ausgesetzt ist. Laut El Mundo sagte ein Konsul, der interne Zeitplan sei strenger: Die Daten müssten per Kurierpost bis 15.00 Uhr spanischer Zeit am Dienstag, 27. Oktober im Palacio de Santa Cruz eintreffen, damit sie am Mittwoch beim Gericht vorliegen können. Derselbe Konsul sagte, die Konsulate hätten faktisch 24 Stunden weniger Zeit als vom Gericht eingeräumt, da Mexiko-Stadt sieben Stunden und Buenos Aires vier Stunden hinter Spanien liege.

Arbeit mit Zahlen statt Namen

Die Regierung verfügt über statistische Zahlen zu den Eingebürgerten, aber nicht über die dazugehörigen Namen, und einige Akten existieren nur in Papierregistern, die die Mitarbeiter von Hand prüfen müssen. El Mundo berichtet, ein den Konsulaten Mitte September zugesagtes digitales Werkzeug sei nie vollständig umgesetzt worden, sodass die Mitarbeiter die Liste nach umfangreichen Überstunden in einer Excel-Tabelle zusammenstellten. Von der Zeitung zitierte Quellen kritisierten, was sie als allzu entgegenkommende Haltung des Ministers bezeichneten. Albares nannte die Arbeit mühsam und komplex und sagte, es gebe sehr wenig Dokumentation und einige Archive umfassten Tausende von Akten.

Am Montagmorgen sagte Albares gegenüber Radio Nacional de España:

„Wörtlich: Der gesamte spanische Auswärtige Dienst ist damit befasst, die Anordnungen des Obersten Gerichtshofs zu erfüllen.“

José Manuel Albares, Spanischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Er bestritt zudem, dass der Oberste Gerichtshof Wahlbeeinflussung beabsichtige, und nannte die Vorstellung, die Regierung wolle eine weitere Konfrontation mit der Justiz, absurd. Albares und Félix Bolaños droht ein Bußgeld, falls die gerichtliche Anordnung nicht befolgt wird – ein Risiko, zu dem sich der Minister in einem Interview mit ABC äußerte:

„Das einzige Interesse ist, die Anordnungen des Obersten Gerichtshofs zu befolgen.“

José Manuel Albares, Spanischer Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Stimmzettel ausgeschlossener Wähler bleiben versiegelt

El Confidencial berichtet, zwei am Freitag, 23. Oktober, ergangene Beschlüsse der Vierten Sektion der Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten legten erstmals fest, was mit Stimmzetteln von Wählern geschieht, die später aus dem CERA gestrichen werden. Die Konsulate dürfen diese Stimmen nicht zurückweisen, müssen die Umschläge aber getrennt aufbewahren und dies in den konsularischen Protokollen vermerken. In Spanien dürfen die Provinzwahlausschüsse nur die Umschläge der nach der Bereinigung noch verzeichneten Wähler in die Urne legen, sodass die übrigen nie geöffnet oder gezählt werden. Das Wahlzensusamt muss zunächst allen im am 1. August geschlossenen CERA registrierten Personen, einschließlich der Betroffenen, die Wahlunterlagen zusenden; die Bereinigung erfolgt, sobald die Regierung ihre Liste vorlegt.

Hazte Oír fordert eine weitergehende Aussetzung

Hazte Oír hat am Montag, 26. Oktober, beim Obersten Gerichtshof beantragt, die volljährigen Kinder der eingebürgerten Begünstigten zu identifizieren und die Aussetzung auf sie auszuweiten. Der Verein stützt sich auf den Beschluss des Gerichts vom September, der ein begründetes und ernsthaftes Risiko für die Objektivität des Wahlprozesses feststellte, und argumentiert, dieses Risiko bestehe für diese volljährigen Kinder fort:

„Diese Gefahr besteht fort im Hinblick auf die Kinder der Betroffenen, die volljährig sind, die Wahlvoraussetzungen erfüllen und im für die Wahlen vom 29. November maßgeblichen Wählerverzeichnis stehen.“

Hazte Oír

Der Verein erklärt, die Regierung müsse die namentliche Liste der Begünstigten in dieser Woche vorlegen, und bittet die Zentrale Wahlkommission (Junta Electoral Central) und das Wahlzensusamt um eine Aufschlüsselung der CERA-Registrierungen. Er gibt an, es gebe keine Schätzung für die Kinder, verweist aber auf 195.872 Personen, die über ihre Eltern nach dem früheren Gesetz über das historische Gedächtnis eingebürgert wurden, als Präzedenzfall. Zudem verweist er auf einen Bericht von El Mundo vom 25. Oktober, wonach die Kinder von Personen mit ausgesetzten Stimmen weiterhin wählen könnten, auch wenn sie als Kinder eingebürgert wurden.

Senat lehnt Vox-Antrag ab – und der Ursprung des Gesetzes

Am Montag lehnte das Präsidium (Mesa) der Ständigen Deputation des Senats, in der die PP die Mehrheit hat, einen Antrag von Vox auf ein Dringlichkeitsgutachten der Venedig-Kommission ab. Ein zwölfseitiger Bericht der Rechtsdienste des Senats kam zu dem Schluss, dass der Ständigen Deputation für eine solche Initiative keine Befugnisse zustehen, sobald die Cortes Generales aufgelöst sind; der Senat selbst könne jedoch Stellungnahmen anfordern, wie er es im Dezember 2023 zum Amnestiegesetz getan habe. Der Streit geht auf eine Bestimmung des Gesetzes über das demokratische Gedächtnis zurück, die Nachkommen francoistischer Exilanten den Erwerb der spanischen Staatsangehörigkeit ermöglichte. Eine Regierungsanweisung behandelte alle, die zwischen dem 18. Juli 1936 und dem 31. Dezember 1955 Spanien verließen, als Exilanten, sodass die Nachkommen dies nicht nachweisen mussten; Vox und Iusticia Europa fochten die Anweisung als nichtig an.

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