
Spaniens Oberster Gerichtshof hält Wahlausschluss für 163.020 Bürger nach dem 'Enkelgesetz' aufrecht
Spaniens Oberster Gerichtshof hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen und den Wahlausschluss für Personen aufrechterhalten, die nach dem 'Enkelgesetz' eingebürgert wurden, bei der Parlamentswahl am 29. November. Das Urteil betrifft 163.020 Personen, die am 1. August 2026, dem Stichtag der Wählerregistrierung, im Ausland gemeldet waren.
Die Entscheidung des Gerichts
Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat durch die Vierte Kammer der Sala de lo Contencioso-Administrativo die von der Staatsanwaltschaft (Abogacía del Estado) eingelegten Rechtsbehelfe (recursos de reposición) zurückgewiesen und die im September erlassenen einstweiligen Maßnahmen vollständig aufrechterhalten. Nach Angaben von El Confidencial ergingen zwei Beschlüsse, ein Richter verfasste ein Sondervotum. LaSexta weist darauf hin, dass die Kammer aus sechs Richtern besteht. Die Entscheidung wurde am Montag, dem 12. Oktober, einem Feiertag, zugestellt, nachdem das Gericht seine Beratungen am Wochenende abgeschlossen hatte, wie EL PAÍS berichtet.
Die Maßnahme untersagt der Oficina del Censo Electoral, Personen in das Wählerverzeichnis der im Ausland lebenden Spanier (CERA) einzutragen, die die spanische Staatsangehörigkeit durch Option nach dem Gesetz über die demokratische Erinnerung (Ley 20/2022) erworben haben und noch nicht registriert sind. Bei bereits registrierten Personen bleiben die wahlrechtlichen Wirkungen für die am 5. Oktober förmlich angesetzte Parlamentswahl ausgesetzt.
- CERA-Wählerverzeichnis für die Wahl am 29. November geschlossen, wodurch die von der Aussetzung betroffenen Registrierungen festgelegt wurden
- Oberster Gerichtshof erlässt die einstweilige Maßnahme, die die wahlrechtlichen Wirkungen der Einbürgerungen nach dem Gesetz aussetzt (EL PAÍS datiert sie auf den 8. September)
- Parlamentswahl vom 29. November förmlich angesetzt
- Oberster Gerichtshof weist die Beschwerde der Staatsanwaltschaft zurück und hält die Aussetzung aufrecht
- Parlamentswahl (29-N)
Wer betroffen ist
Die Aussetzung würde nach den von der Staatsanwaltschaft in das Verfahren eingebrachten Unterlagen unmittelbar 163.020 Personen betreffen, die am 1. August 2026, dem Stichtag der Wählerregistrierung für die Wahl am 29. November, bereits im CERA eingetragen waren. Nach Angaben von ABC zählte das CERA zu diesem Zeitpunkt 2.747.688 im Ausland registrierte Wähler, 17 % mehr als bei der Parlamentswahl im Juli 2023.
- Im Ausland registriert (CERA), 1. August 2026
- 2747688 Personen
- Von der Aussetzung betroffen, 1. August 2026
- 163020 Personen
El Confidencial berichtet, dass bis Ende August fast 170.000 Personen nach dem Gesetz eingebürgert worden waren, während mehr als 96.000 Registrierungsanträge noch anhängig sind. Die strittige Gruppe geht auf eine Weisung des Justizministeriums zurück, die für alle, die Spanien zwischen 1936 und 1955 verlassen haben, eine 'Exil-Vermutung' schuf – nicht nur für Kinder und Enkel von Exilanten. Die Aussetzung wurde von der Partei Iustitia Europa und Vox beantragt; EL PAÍS datiert die Maßnahme auf den 8. September, während El Confidencial, LaSexta und ABC den 10. September nennen. Der Oberste Gerichtshof hatte die Aussetzung ursprünglich auf die nach der Weisung eingebürgerten Personen beschränkt, doch die Konsulardirektion warnte, eine Trennung der beiden Gruppen sei vor dem 1. Januar 2027 faktisch unmöglich.
Warum die Aussetzung bestehen blieb
Die Staatsanwaltschaft argumentierte, die erforderlichen IT-Änderungen befänden sich noch in der Entwicklung, und das Konsularregister könne aus seinen Unterlagen nicht erkennen, welche Registrierten nach dem Gesetz und welche nach der Weisung eingebürgert worden seien, ohne eine manuelle Prüfung, die nicht rechtzeitig abgeschlossen werden könne, wie ABC berichtet. Sie erklärte zudem, die vorgezogene Wahl mache die am 10. September angeordnete Überprüfung der fast 170.000 Akten faktisch unmöglich, so LaSexta.
Die Staatsanwaltschaft äußerte Bedenken hinsichtlich der Rechtssicherheit bei der Verwendung eines am 1. August abgeschlossenen Wählerverzeichnisses und warnte, die Umsetzung der Anordnung könne zu einer fortdauernden, schrittweisen Aussetzung von Registrierungen bis zur Wahl und darüber hinaus führen, wie aus von LaSexta zitierten Quellen hervorgeht. Das Gericht bezeichnete das Gesetz als eine reale und begründete Gefahr für das Wahlergebnis und befürchtete, dass neue Registrierungen nach dem Gesetz über die demokratische Erinnerung das von den Spaniern gewünschte Ergebnis beeinflussen könnten. LaSexta merkt die Ironie an, dass viele Betroffene bereits bei früheren Kommunal-, Regional- und Parlamentswahlen gewählt hatten – ein Argument, mit dem die Regierung das Gericht unter Druck gesetzt hatte.
Ausnahme und nächste Schritte
Das Urteil enthält eine Ausnahme. Die Aussetzung gilt nicht für Personen, die eine besondere Bescheinigung vorlegen, die von den Bediensteten des Konsularregisters in eigener Verantwortung ausgestellt wird und belegt, dass sie am 1. August 2026 im Ausland als Kind oder Enkel eines spanischstämmigen Elternteils oder Großelternteils geboren wurden, der politisches Exil erlitt, wie El Confidencial berichtet.
Für die Regional- und Kommunalwahlen im Mai ist das auf den 1. Januar 2027 datierte Wählerverzeichnis maßgeblich – dasselbe Datum, vor dem nach Angaben der Konsulardirektion eine Trennung der beiden Gruppen nicht möglich war, so EL PAÍS.
