Wahlen · Madrid, Havanna und Caracas

Spaniens Oberster Gerichtshof gibt Parteien drei Tage zum Wahlrecht der Nachkommen des 'Enkelgesetzes'

Das Gericht lehnte ein Eilverfahren ab, eröffnete aber eine dreitägige Anhörung zu der Frage, ob auch Kinder eingebürgerter Bürger bei der Parlamentswahl am 29. November ihr Wahlrecht verlieren sollen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von RTVE.es, El Confidencial, El Periódico und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid, Havanna, Caracas · Spanien, Kuba, Venezuela
Wie es dazu kam
  1. 30.10.Gericht lehnt Eilentscheidung ab und eröffnet eine dreitägige Anhörung zur Ausweitung der Aussetzung auf Nachkommen
  2. 31.10.Vom Gericht angeordnete Arbeitstage für die Akte zu den vorläufigen Maßnahmen beginnen
  3. 29.11.Parlamentswahl (29N)

Die Entscheidung des Gerichts

Spaniens Oberster Gerichtshof lehnte es am Freitag, 30. Oktober, ab, über einen Antrag der Partei Iustitia Europa auf Ausweitung der Wahlrechtsaussetzung auf die Kinder von Personen, die nach der 'ley de nietos' eingebürgert wurden, im Eilverfahren zu entscheiden. Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten weigerte sich, ohne vorherige Anhörung der anderen Parteien tätig zu werden. Stattdessen eröffnete sie ein vorläufiges Verfahren und gab den Parteien drei Tage ab Zustellung, um Stellungnahmen einzureichen. Wegen der bevorstehenden Wahl erklärte das Gericht für diese Maßnahme alle Werktage im November sowie ab dem 31. Oktober zu Arbeitstagen. Die Parlamentswahl ist für den 29. November angesetzt, und das Gericht wird über den neuen Antrag erst nach Anhörung der Parteien entscheiden.

Listen an das Gericht übergeben

Die Ministerien für Auswärtiges und Justiz übergaben am Mittwoch, 28. Oktober eine namentliche Liste mit 163.355 Personen, kurz bevor die Frist des Gerichts um 15 Uhr ablief. Die Personen auf dieser Liste waren im September von der Wahl ausgeschlossen worden – eine Maßnahme, die nur das Wählerverzeichnis der im Ausland lebenden Spanier betrifft. Der juristische Dienst des Staates räumte ein, dass das Außenministerium lediglich seit November 2022 geführte Statistiken über Staatsangehörigkeitsanträge vorhielt, aber keine Namen. Die Konsulate hätten Zahlen statt Identitäten übermittelt, sodass die Mitarbeiter jede Akte einzeln prüfen mussten. Der juristische Dienst machte Schwierigkeiten in einigen Konsulaten für die Verzögerungen verantwortlich, darunter ständige Strom- und Kommunikationsausfälle in Havanna und ein vorübergehender Umzug der Vertretung in Caracas nach einem Erdbeben. Die Konsulate haben zudem 901 Bescheinigungen über die Abstammung von politischen Exilanten ausgestellt, und diese Gruppe behält ihr Wahlrecht.

Die zweite Gruppe

Iustitia Europa unter der Führung von Luis María Pardo argumentiert, dass auch die Nachkommen eingebürgerter Personen ihr Wahlrecht verlieren sollten, bis sie nachweisen, dass ihre Vorfahren Exilanten waren. Vox hat einen ähnlichen Antrag gestellt. Der juristische Dienst des Staates beziffert die Zahl der über diesen zweiten Weg eingebürgerten Personen auf mehr als 189.000. Iustitia nannte 189.678 Registrierungen zum 31. Juli, eine Zahl, die nach eigenen Angaben einen Monat später auf 195.872 stieg, sowie 134.405 genehmigte Anträge, die noch auf ihre Registrierung warten. Der Oberste Gerichtshof weigerte sich, über eine Ausweitung der Maßnahme auf die inzwischen in Spanien lebenden Personen zu entscheiden, da diese Frage außerhalb des Rahmens des Rechtsmittels liege; die Partei hat sich daher an die Zentrale Wahlkommission gewandt.

'Enkelgesetz'-Registrierungen nach Angaben von Iustitia EuropaPersonen
31. Juli 2026
189678 Personen
Ende August 2026
195872 Personen
Genehmigt, Registrierung ausstehend
134405 Personen

Daten aus dem Artikeltext

Wie es weitergeht

Das Gericht hat dem juristischen Dienst des Staates und den anderen Parteien drei Tage Zeit gegeben, ihre Stellungnahmen zum neuen Aussetzungsantrag einzureichen. In Spanien lebende Kinder behalten ihr Wahlrecht, da die Aussetzung nur für das Auslandswählerverzeichnis gilt. Kinder ausgesetzter Wähler, die die Staatsangehörigkeit über den anderen Weg erworben haben, dürfen ebenfalls wählen. Eine Entscheidung über das Wahlrecht der Kinder wird daher vor der Wahl am 29. November fallen, die das Gericht als Grund für die Anordnung von Arbeitstagen im November nannte.

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