Wahlen · Madrid

Spaniens Regierung lehnt Ausweitung der Wahlaussperrung auf volljährige Kinder eingebürgerter Bürger ab

Die Staatliche Anwaltschaft (Abogacía del Estado) hat dem Obersten Gerichtshof mitgeteilt, dass sie einen Antrag von Vox und Iustitia Europa ablehnt, volljährigen Kindern eingebürgerter Bürger die Stimmabgabe bei der Parlamentswahl am 29. November zu verwehren.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von LaSexta, La Razón, europa press und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid · Spanien

Haltung der Regierung

Die Staatliche Anwaltschaft (Abogacía del Estado), die das Ministerium für Präsidentschaft, Justiz und Beziehungen zu den Cortes vertritt, hat den Obersten Gerichtshof gebeten, einen Antrag von Vox und Iustitia Europa abzulehnen, mit dem die Aussetzung der Stimmabgabe bei der Parlamentswahl am 29. November auf die volljährigen Kinder von Personen ausgeweitet werden soll, die über das „Enkelgesetz“ die spanische Staatsangehörigkeit erworben haben. In der Stellungnahme heißt es, die Ausweitung würde bei den Betroffenen Unsicherheit erzeugen und könne die endgültige Auszählung beeinflussen. Zudem falle der Antrag aus dem laufenden Verfahren heraus und gehe über den Gegenstand des Falls hinaus. Die Regierung möchte, dass das Gericht die betroffenen Dritten anhört, bevor es über die einstweilige Maßnahme entscheidet, und verlangt, den antragstellenden Gruppen die Kosten aufzuerlegen.

Wer betroffen wäre

Der Oberste Gerichtshof hat die Stimmabgabe bereits für Personen ausgesetzt, die die Staatsangehörigkeit nach diesem Gesetz erworben haben, ohne die Exilierung ihrer Eltern zu belegen – eine Gruppe, die die Regierung mit rund 163.000 beziffert. Iustitia Europa hatte das Gericht vergangene Woche gebeten, die Aussetzung auf alle Personen auszuweiten, die in Anhang III einer Anweisung des Justizministeriums von 2022 aufgeführt sind. Die Stellungnahme der Regierung beziffert diesen Anhang mit 189.678 Einträgen zum 31. Juli 2026, kurz vor dem Abschluss des Wählerverzeichnisses. In derselben Stellungnahme erklärte die Regierung, einen Monat später die Zahl der über diesen Weg verliehenen Staatsangehörigkeiten auf 195.872 erhöht und weitere 134.405 genehmigte, aber noch nicht eingetragene Anträge anerkannt zu haben. Eine andere Darstellung derselben Stellungnahme nennt für den Anhang 189.578 Einträge, die Quellen weichen bei der genauen Zahl also voneinander ab.

Arbeitsaufwand und Auszählung

Die Regierung erklärt, die Identifizierung der rund 163.000 bereits erfassten Personen habe etwa sechs Wochen ununterbrochener Arbeit gekostet, von Mitte September bis Ende Oktober. In der Stellungnahme heißt es, weder das Konsularregister noch andere Verwaltungsdatenbanken hielten fest, auf welchem Weg die Staatsangehörigkeit erworben wurde, sodass jede Konsularstelle die Akten einzeln habe prüfen müssen. Dieser Aufwand habe zusätzliches Personal, gestrichene Urlaube, Arbeit an Feiertagen und zeitweilige Schließungen für den Publikumsverkehr in 172 Konsularstellen erfordert. Die Regierung argumentiert, dies für den Rest des Anhangs zu wiederholen, sei in kürzerer Zeit unmöglich, und die Stellungnahme sage nicht, welche materiellen und personellen Mittel dies ermöglichen sollten.

Zahlen zu Anhang III in der Stellungnahme der RegierungAnzahl
Einträge in Anhang III (31. Juli 2026)
189678 Anzahl
Über diesen Weg verliehene Staatsangehörigkeiten (einen Monat später)
195872 Anzahl
Genehmigte, noch nicht eingetragene Anträge
134405 Anzahl

Daten aus dem Artikeltext

In ihrer Stellungnahme brachte die Staatliche Anwaltschaft den Kern des Einwands klar auf den Punkt:

„Die verlangte Namensliste existiert nicht“

Staatliche Anwaltschaft Spaniens

Die Stellungnahme warnt zudem, die Aussetzung könne bereits abgegebene, aber noch nicht ausgezählte Stimmen zurücklassen, was die endgültige Auszählung und deren Verkündung beeinflussen könne.

Zeitplan des Gerichts

Die Kammer für Verwaltungsstreitigkeiten des Obersten Gerichtshofs lehnte es am Freitag, dem 30. Oktober, ab, die Maßnahme dringlich und ohne Anhörung der Gegenseite zu erlassen. Stattdessen räumte sie den Parteien drei Tage für Stellungnahmen ein; diese Frist endet am Dienstag, dem 3. November, dem Tag, an dem die Regierung ihre Erwiderung einreichte. Iustitia Europa und Vox argumentieren, wenn die Richter die Stimme der Eltern ausgesetzt hätten, müsse die Stimme der Kinder mit derselben Strenge geprüft werden. Die Regierung hält entgegen, die Maßnahme gehe über den Fall hinaus und stelle die Rechtmäßigkeit einer Anweisung des Justizministeriums infrage.

Die Anwälte der Regierung halten den Antrag zudem praktisch für kaum umsetzbar:

„Er ist selbst unbestimmt und zum Zeitpunkt seiner Beantragung nicht erfüllbar“

Staatliche Anwaltschaft Spaniens

Das Gericht hat über den Eilantrag noch nicht entschieden; die Stellungnahme der Regierung bittet es, zunächst die betroffenen Familien anzuhören.

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Quellen und Kontext

Orte
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