StrangDer Krieg in der Ukraine und seine Grenzen

Regierung · Warschau

Sejm verabschiedet Sanktionsgesetz 3003 mit 240 zu 202 Stimmen, Abgeordneter Józefaciuk bittet um Veto

Der Sejm hat am Freitag, 6. November 2026, den nationalen Sanktionsgesetzentwurf der Regierung gebilligt. Der parteilose Abgeordnete Marcin Józefaciuk erklärt, er habe versehentlich zugestimmt, und will Präsident Karol Nawrocki um ein Veto bitten.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von wpolityce.pl, Rzeczpospolita, NIEZALEZNA.PL und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Warschau · Polen
Wie es dazu kam
  1. 6.08.Gesetzentwurf der Regierung an den Sejm übermittelt
  2. 6.11.Sejm verabschiedet den Entwurf in der Freitagabend-Abstimmung
  3. 7.11.Józefaciuk schreibt auf X, er habe versehentlich für das Gesetz gestimmt

Was der Sejm beschlossen hat

Der Sejm verabschiedete am Freitag, 6. November 2026, in einer abendlichen Abstimmung den Gesetzentwurf der Regierung über nationale restriktive Maßnahmen (Drucksache 3003). Die Regierung stellt den Entwurf als nationalen Teil einer EU-Richtlinie zur Durchsetzung von Sanktionen dar. Der Entwurf war am 6. August 2026 vom Außenministerium unter Radosław Sikorski an den Sejm übermittelt worden. Vor der Schlussabstimmung lehnte der Sejm einen Antrag auf Ablehnung des Gesetzentwurfs ab und nahm zwei redaktionelle und technische Änderungen an. In einem der Berichte zitierte Experten argumentieren, das zweite Kapitel schaffe ein eigenes nationales Regime, das Brüssel nicht verlangt habe.

Die Abstimmung und die versehentliche Stimme

Das endgültige Ergebnis lautete 240 Ja-Stimmen, 202 Nein-Stimmen, eine Enthaltung und 17 Abgeordnete, die nicht teilnahmen. Die Fraktionen der Koalition stimmten zu, ebenso fünf parteilose Abgeordnete: Paulina Matysiak, Joanna Mucha, Marcin Józefaciuk, Paweł Zalewski und Tomasz Zimoch. Die Oppositionsfraktionen, darunter PiS, Konfederacja und Rozwój Plus, stimmten dagegen, ebenso zwei Parteilose, Janusz Kowalski und Łukasz Mejza, sowie Rafał Komarewicz vom Klub Centrum. Jacek Sasin von der PiS war der einzige Abgeordnete, der sich enthielt.

Abstimmung über das Sanktionsgesetz 3003 am 6. November 2026Stimmen
Dafür
240 Stimmen
Dagegen
202 Stimmen
Enthalten
1 Stimmen
Nicht teilgenommen
17 Stimmen

Daten aus dem Artikeltext

Der parteilose Abgeordnete Marcin Józefaciuk schrieb am Samstag auf X, er habe versehentlich für das Gesetz gestimmt. Er habe von der Rednertribüne aus für eine wirksamere Durchsetzung der Sanktionen argumentiert, Bedenken zum Recht auf Verteidigung und zur gerichtlichen Überprüfung geäußert und habe in der Schlussabstimmung gegen den Entwurf stimmen wollen. Den Fehler schrieb er seinem eigenen Abstimmungsskript zu, das er während einer langen Reihe von Abstimmungen nicht überprüft habe. Er beendete den Beitrag mit einer Entschuldigung für seine Stimme.

Was das Gesetz vorsieht

Das Gesetz schafft ein nationales Sanktionssystem und legt die Befugnisse der Institutionen fest, die es anwenden. Es fügt neue Gründe für die Aufnahme von Personen und Organisationen in die Sanktionsliste hinzu, darunter Einflussnahme und Manipulation von Informationen, die die nationale Sicherheit bedrohen. Außerdem legt es Strafen für die Verletzung oder Umgehung von Sanktionen fest. Die Verfasser bezeichnen den Text als eine Sanktionsverfassung, auf die sich sowohl öffentliche Stellen als auch private Akteure berufen können. Der Jurist Maciej Oniszczuk erläuterte eine Vorschrift des Entwurfs:

„Der Innenminister kann eine Person oder ein Unternehmen per Verwaltungsakt auf die nationale Sanktionsliste setzen und Gelder und wirtschaftliche Ressourcen unverzüglich einfrieren, ohne Gerichtsurteil.“

Maciej Oniszczuk

Oniszczuk sagte zudem, eine Klage beim Verwaltungsgericht setze die Wirkung einer solchen Entscheidung nicht automatisch aus. Ewa Zajączkowska-Hernik von der Konfederacja sagte, der Innenminister könne Menschen und Unternehmen wegen mutmaßlicher ausländischer Einflussnahme und Informationsmanipulation mit Sanktionen belegen. Sie fragte, wer solche Gründe bewerten und auslegen solle, etwa die Wahrscheinlichkeit, dass Gelder verwendet werden könnten.

Politische Warnungen und nächste Schritte

Die Konfederacja-Europaabgeordnete Anna Bryłka warnte, das Listungsverfahren berge ein reales Risiko, dass die Regierung es nutzen könnte, zumal im Vorfeld von Wahlen. Der Entwurf geht nun an Präsident Karol Nawrocki; die Berichte nennen kein Datum für seine Entscheidung. Józefaciuk kündigte an, er werde den Präsidenten um ein Veto gegen das Gesetz bitten, und legte seine Zweifel dar:

„Ich kann sie nicht zurückziehen. Ich werde den Präsidenten der Republik bitten, das Gesetz unter Verweis auf meine Zweifel zu vetoieren.“

Marcin Józefaciuk, Parteiloser Abgeordneter

Józefaciuk sagte außerdem, sollte der Entwurf in den Sejm zurückkehren, werde er den Wortlaut der Entscheidung unmittelbar vor der Abstimmung prüfen.

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  1. 07.11Sejm verabschiedete nationales Sanktionsgesetz 3003 mit 240 zu 202 Stimmen; ein Abgeordneter strebt ein Veto des Präsidenten an
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