
Schweiz setzt unabhängige Kommission ein, um NS-Raubkunst und koloniale Ansprüche zu klären
Die Schweizerische Kommission für problematisches Kulturerbe hat in Bern ihre Verfahrensordnung verabschiedet; damit können Anspruchsteller und Institutionen nicht bindende Empfehlungen zu umstrittenem Kulturgut beantragen.
Verfahrensordnung und Mandat
Sechs Monate nach ihrer Einsetzung durch die Bundesregierung hat die Schweizerische Kommission für problematisches Kulturerbe (CPCP) am 30. September 2026 ihre Verfahrensordnung verabschiedet. Das unabhängige Gremium unter der Leitung der ehemaligen Bundesrätin Simonetta Sommaruga nahm offiziell Anträge zur Bewertung umstrittener Kulturgüter entgegen. Es hat die Aufgabe, Objekte zu bewerten, die unter problematischen Umständen erworben wurden, mit Schwerpunkt auf Eigentum, das während der Zeit des Nationalsozialismus enteignet wurde, sowie auf Kulturgüter mit kolonialem Bezug. Sommaruga sprach auf einer Pressekonferenz in Bern über die besondere Rolle der Schweiz im Zusammenhang mit diesen historischen Beständen.
Die Schweiz war während des Nationalsozialismus ein sehr wichtiger Handelsplatz für Kunst und Kulturgüter.
Mechanismus zur Streitbeilegung
Nach dem neu geschaffenen Rahmen kann jede an einem Eigentumsstreit beteiligte Partei oder können beide Parteien gemeinsam einen Fall vor die Kommission bringen. Das Gremium fungiert zunächst als unparteiischer Mediator, um festzustellen, ob eine gütliche Einigung zwischen Anspruchstellern und haltenden Institutionen erzielt werden kann. Scheitert die Mediation, erarbeitet die Kommission eine formelle Empfehlung, die rechtlich nicht bindend ist. Vizepräsident Felix Uhlmann, Rechtswissenschaftler mit Sitz in Basel, erklärte, dass diese Empfehlungen nicht strikt auf die physische Rückgabe beschränkt seien. Vielmehr könnten die Ergebnisse auch finanzielle Entschädigungen oder alternative, auf den jeweiligen Fall zugeschnittene gerechte Lösungen umfassen.
- Die Bundesregierung setzt die Kommission für problematisches Kulturerbe ein
- Die Kommission führt Anhörungen mit der Schweizerischen Nationalbibliothek, der ETH Zürich und dem Schweizerischen Nationalmuseum durch
- Die Kommission verabschiedet in Bern ihre Verfahrensordnung und nimmt offiziell Fallanträge entgegen
Prüfung von Bundesbeständen und menschlichen Überresten
Neben individuellen Streitfällen prüft die Kommission, wie Bundesinstitutionen mit umstrittenem Kulturgut umgehen. Im September 2026 führte das Gremium Anhörungen mit Vertretern der Schweizerischen Nationalbibliothek, der ETH Zürich (EPFZ) und des Schweizerischen Nationalmuseums durch, nach früheren Konsultationen mit dem Bundesamt für Kultur. Die Kommission will auf Grundlage dieser Erkenntnisse beratende Leitlinien für den Bundesrat und die Bundesverwaltung formulieren. Sommaruga betonte, dass Bundesinstitutionen proaktiv vorgehen sollten, um umstrittene Bestände aufzuarbeiten.
Es gibt viel zu gewinnen, wenn man Fragen zu Objekten mit problematischer Vergangenheit offen angeht, statt zu warten, bis ein Fall auftritt, um zu handeln.
Eine zentrale Priorität der Kommission ist die Erstellung eines umfassenden Inventars der menschlichen Überreste, die an Schweizer Universitäten und Museen aufbewahrt werden. Zu diesen Beständen, darunter Schädel, Skelette und Gewebeproben, gehören Objekte, die während überseeischer Konflikte oder der Kolonialherrschaft in ihren Herkunftsländern in die Schweiz gebracht wurden. Sommaruga gab an, dass Schweizer Institutionen mehrere tausend menschliche Überreste aufbewahren. Die Kommission plant, deren Herkunft zu dokumentieren und die Umstände ihres Erwerbs zu klären.
Kontext der Schweizer Kulturgutstreitigkeiten
Die Schaffung der Kommission folgt auf öffentliche Debatten über prominente Schweizer Sammlungen und Kunsttransaktionen. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand zuvor die Sammlung Emil Bührle, wobei es darum ging, ob Kunstwerke von NS-Behörden geraubt oder von verfolgten Sammlern unter Druck verkauft worden waren. Auch bei einem Aquarell von Paul Cézanne, das als Leihgabe in der Fondation Beyeler in Riehen gezeigt wurde und sich in einer privaten amerikanischen Sammlung befindet, kamen Provenienzfragen auf. Während die Kommission zu dem Cézanne-Aquarell keine Empfehlung abgab, weil ihr Verfahrensrahmen noch nicht in Kraft war, erklärte Uhlmann, dass das Gremium künftig die Zuständigkeit für vergleichbare Fälle prüfen werde.


