Kunst & Bücher · Paris, London und Dieppe

Pariser Gericht verpflichtet Sotheby's, von den Nazis geraubtes Pissarro-Gemälde an die Erben Flavian zurückzugeben

Am Donnerstag, 5. November 2026, erklärte das Gericht zudem die Londoner Auktion vom 25. Juni 2024 für nichtig und verpflichtete Sotheby's, den Käufer innerhalb von zwei Monaten zu benennen – danach droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro pro Tag Verzug.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von ARTnews.com, G4Media.ro, Le Soir und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Paris, London, Dieppe · Frankreich, Vereinigtes Königreich
Wie es dazu kam
  1. 1935Salomon Flavian erwirbt das Gemälde, französischen und rumänischen Berichten zufolge
  2. 1941Die Nazis beschlagnahmen das Gemälde in Paris zusammen mit anderen Werken
  3. 25.06.Auktion bei Sotheby's in London, bei der das Gemälde für 1,2 Millionen Pfund verkauft wird
  4. 5.11.Das Pariser Gericht ordnet die Rückgabe des Gemäldes an und erklärt die Auktion von 2024 für nichtig

Eine Beschlagnahmung 1941 und ein Urteil 2026

Ein Pariser Gericht hat am Donnerstag, 5. November 2026, die Rückgabe einer Leinwand von Camille Pissarro angeordnet, die den Nazis im Zweiten Weltkrieg geraubt worden sein soll, an die Nachfahren von Salomon Flavian, einem jüdischen Bankier und Kunstsammler, dessen Sammlung 1941 in Paris beschlagnahmt wurde. Das 1902 entstandene Gemälde mit dem Titel Darse de pêche et bassin Duquesne, Dieppe, après-midi ensoleillée (Fischkai und Duquesne-Becken, Dieppe, sonniger Nachmittag) zeigt die Hafenstadt im Westen Frankreichs und wird auch unter dem Titel Le port de Dieppe geführt. Französischen und rumänischen Berichten zufolge kaufte Flavian es 1935; lange war es aus dem Verkehr gezogen, bis es am 25. Juni 2024 bei einer Auktion von Sotheby's in London wieder auftauchte. Das Gericht erklärte jeden Verkauf des Werks seit seiner Beschlagnahmung für nichtig, einschließlich der Londoner Auktion, und ordnete die Rückgabe an – wo immer es sich befindet und wer immer es hält.

Der Verkauf und der Streit um die Zustimmung

Sotheby's London verkaufte das Gemälde 2024 für 1,2 Millionen Pfund, was ARTnews seinerzeit mit 1,5 Millionen Dollar bezifferte; zugleich wurde auch eine Summe von 1,4 Millionen Euro genannt. Das Auktionshaus erklärte, das Werk sei im Rahmen einer Einigung zwischen dem damaligen Eigentümer und den Erben von Salomon Flavian angeboten worden. Vor Gericht argumentierten die Anwälte von Sotheby's, die Erben hätten ihre Zustimmung über die Mondex Corporation erteilt, ein Unternehmen, das auf die Rückgewinnung von während des Krieges geraubter Kunst und anderer Vermögenswerte spezialisiert ist. Sieben Kläger erklärten im September vor Gericht, nur zwei Angehörige, Gilles und Nicholas Flavian, hätten diese Vereinbarung unterzeichnet, der Rest der Familie sei nicht konsultiert worden.

Was das Gericht entschied

Das Gericht stellte fest, die Familie Flavian habe nachgewiesen, dass Salomon Flavian Eigentümer des Gemäldes war, dass die Deutschen es beschlagnahmt hatten und dass er nach dem Krieg Schritte zur Rückgewinnung seines Vermögens unternommen hatte. Es verpflichtete Sotheby's, den Klägern innerhalb von zwei Monaten die Identität des Käufers bei der Auktion von 2024 mitzuteilen, und nach Ablauf dieser Frist für jeden Tag Verzug ein Zwangsgeld von 1.000 Euro zu zahlen. Im Kommuniqué des Gerichts heißt es, das Schweigen von Sotheby's hindere die Erben daran, die Restitution gegenüber dem Käufer von 2024 durchzusetzen, und widerspreche dem Hauptziel der Verordnung vom 21. April 1945 über die Naturalrestitution beschlagnahmten Vermögens an die Opfer oder ihre Erben. Das Urteil ist sofort vollstreckbar, auch wenn die Parteien Berufung einlegen.

Mondex und die Berufung

Mondex-Berater James Palmer erklärte gegenüber ARTnews per E-Mail, es werde „unverzüglich“ Berufung eingelegt. Er argumentierte, die Archive des Kunsthändlers Paul Rosenberg und der Pissarro-Werkkatalog von 1939 (catalogue raisonné) benenne beide den britischen Künstler und Sammler Edward Le Bas als Eigentümer von 1939 bis in die frühen 1950er Jahre. Nach dieser Lesart könne das Gemälde in den 1940er Jahren nicht aus dem Besitz Flavians stammen. Palmer verwies zudem auf das Fehlen eines formalen Rahmens in Frankreich.

„Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass Frankreich derzeit keinen formalen Restitutionsrahmen hat, was sowohl den Staat als auch die Anspruchsteller benachteiligt.“

James Palmer, Berater

Die Zweimonatsfrist zur Benennung des Käufers und die angekündigte Berufung bestimmen nun die nächsten Schritte in einem Verfahren, das seit der Klage der Erben im September läuft.

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