Sicherheit · München

Krebskranker Alfons Schuhbeck bleibt bis mindestens Mai 2027 auf freiem Fuß

Die Münchner Staatsanwaltschaft hat die Unterbrechung der Haftstrafe des 77-jährigen früheren Fernsehkochs aus gesundheitlichen Gründen verlängert. Ein Gutachter stellte fest, dass er während seiner Krebsbehandlung außerhalb der Haft weiterhin haftunfähig ist.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Berliner Zeitung, stern.de, Bayerischer Rundfunk und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

München · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. Juli 2025Das Landgericht München I verurteilt ihn zu vier Jahren und drei Monaten
  2. April 2026Unterbrechung bis Anfang September 2026 verlängert
  3. 5.11.Unterbrechung bis mindestens 5. Mai 2027 verlängert

Staatsanwaltschaft verlängert die Aussetzung

Die Staatsanwaltschaft München I hat die Unterbrechung der Haftstrafe von Alfons Schuhbeck bis mindestens 5. Mai 2027 verlängert, wie am Donnerstag, 5. November 2026, bekannt wurde. Der 77-Jährige wird damit vorerst nicht in Haft genommen. Grundlage der Entscheidung ist ein neues, von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenes Gutachten, das zu dem Schluss kommt, dass Schuhbeck derzeit weiterhin nicht haftfähig ist. Das Urteil wurde nicht aufgehoben, sondern nur unterbrochen, und die Unterbrechung kann jederzeit widerrufen werden. Die Staatsanwaltschaft will im Mai 2027 erneut prüfen, ob er die Strafe wieder antreten kann.

Krebs und medizinische Versorgung

Schuhbeck hat Krebs und wird außerhalb der Gefängnismauern behandelt. Die Erkrankung wurde im Juni 2025 während eines Gerichtsverfahrens öffentlich, als sein Anwalt sie als unheilbar und fortschreitend beschrieb. Eine Operation entfernte den Tumor nicht vollständig. Die Unterbrechung besteht seit Februar 2025 aus gesundheitlichen Gründen. Im April 2026 verlängerte die Staatsanwaltschaft sie bis Anfang September, nachdem ein Gutachter bereits festgestellt hatte, dass die Strafvollstreckung selbst in einer Justizvollzugsanstalt mit Krankenhausabteilung nicht möglich sei. Nach Paragraf 455 der Strafprozessordnung kann eine Strafe unterbrochen werden, wenn der Verurteilte an einer psychischen Erkrankung leidet, wenn die Krankheit in der Haftanstalt oder ihrem Krankenhaus nicht erkannt oder behandelt werden kann oder wenn Lebensgefahr besteht.

Verurteilung und Schulden

Das Landgericht München I verurteilte Schuhbeck im Juli 2025 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Die Verurteilungen umfassten Insolvenzverschleppung, Betrug einschließlich Subventionsbetrug, Verletzung der Buchführungspflicht und vorsätzliche Insolvenz. Das Gericht bezog auch eine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aus dem Jahr 2022 in die Strafe ein. Schuhbeck hatte über viele Jahre ein Netz aus Restaurants, einem Gewürzladen und einem Cateringunternehmen aufgebaut, das ihn finanziell überforderte und mit hohen Schulden zurückließ. Im Insolvenzverfahren meldeten Gläubiger Forderungen in Höhe von insgesamt 27 Millionen Euro an.

Chronologie der Aussetzung

Die Strafe ist seit Anfang 2025 schrittweise ausgesetzt worden, die wichtigsten Schritte sind unten dargestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die Unterbrechung mehrfach verlängert, statt ihn wieder in Haft zu nehmen. Die jüngste Verlängerung gilt bis mindestens 5. Mai 2027. Bis zur nächsten Prüfung bleibt Schuhbeck auf freiem Fuß und erhält weiterhin medizinische Behandlung.

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