Sicherheit · München und Chemnitz

Gericht setzt für NSU-Terroristin Beate Zschäpe eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest – Haft bis 2035

Das Oberlandesgericht München hat für die verurteilte NSU-Terroristin eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren festgesetzt und eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung abgelehnt. Die 51-Jährige könnte frühestens mit 60 Jahren freikommen; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Deutsche Welle, DIE WELT, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

München, Chemnitz · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. 2011Zschäpe kommt in Untersuchungshaft
  2. Juli 2018Verurteilung in München als Mittäterin an den NSU-Morden, lebenslange Freiheitsstrafe
  3. 23.10.Senat schließt Aussetzung der Strafe nach 15 Jahren aus
  4. 27.10.Gericht setzt Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren fest und lehnt Bewährung ab

Die Entscheidung

Das Oberlandesgericht München hat für Beate Zschäpe, die verurteilte Rechtsterroristin des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren festgesetzt. So lange muss sie mindestens im Gefängnis bleiben, bevor eine Entlassung überhaupt geprüft werden kann. Der 6. Strafsenat verkündete die Entscheidung am Dienstag, 27. Oktober 2026. Ihre Untersuchungshaft, die 2011 begann, wird auf die 24 Jahre angerechnet. Zudem lehnte das Gericht ab, den Rest der Strafe zur Bewährung auszusetzen; die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Warum die vorzeitige Entlassung abgelehnt wurde

Der Senat hatte bereits am Freitag, 23. Oktober, entschieden, dass eine Aussetzung der Strafe nach 15 Jahren angesichts der Schwere ihrer Schuld nicht in Frage kommt. Nach 15 Jahren Haft muss das Gericht zwar prüfen, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, doch erst nach der Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren wird die Frage einer günstigen Kriminalprognose überhaupt relevant. Anders als im ursprünglichen Prozess hat Zschäpe inzwischen eingeräumt, von neun der zehn NSU-Morde im Voraus gewusst zu haben; das rechnete ihr das Gericht zugute. Es verwies auf ihre Aussage in einem Verfahren gegen eine als NSU-Unterstützerin angeklagte Frau sowie auf eine persönliche Anhörung vor dem Senat. Das Gericht erklärte, sie habe „Scham darüber geäußert, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder erheblich beeinträchtigt zu haben“. Zudem stellte es fest, dass sie sich von der nationalsozialistischen Ideologie hinter ihren Taten distanziert habe und ihr Verhalten in der Haft keinen Hinweis darauf gebe, dass ihre rechtsextreme Haltung fortbestehe.

Die ursprüngliche Verurteilung

Im Juli 2018 verurteilte das Münchner Gericht Zschäpe als Mittäterin an den NSU-Morden an neun Migranten und einer Polizistin und verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dasselbe Gericht stellte die besondere Schwere ihrer Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Zschäpe lebte jahrelang unentdeckt im Untergrund mit dem NSU-Trio, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Die Gruppe wurde 2011 enttarnt – in dem Jahr, in dem Zschäpe in Untersuchungshaft kam. Der NSU wird mit zehn Morden, mehreren Bombenanschlägen und zahlreichen bewaffneten Raubüberfällen in Verbindung gebracht. Sie verbüßt ihre Strafe in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen.

Wie es weitergeht

Die Bundesanwaltschaft hatte eine Mindestverbüßungsdauer von mindestens 25 Jahren gefordert, die Verteidigung Zschäpes 20 Jahre. Die 24 Jahre des Gerichts liegen zwischen diesen beiden Positionen.

Positionen zur Mindestverbüßungsdauer im Fall ZschäpeJahre
Bundesanwaltschaft (mindestens)
25 Jahre
Verteidigung
20 Jahre
Mindestverbüßungsdauer des Gerichts
24 Jahre

Daten aus dem Artikeltext

Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte Zschäpe frühestens im Alter von 60 Jahren freikommen. Sowohl die Verteidigung als auch die Bundesanwaltschaft können gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen. Bis dieser Rechtsweg genutzt oder geschlossen ist, ist die Anordnung aus München nicht rechtskräftig.

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