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Sicherheit·vor 1 Std.

René Benko wechselt vom Gefängnis Innsbruck in den Hausarrest mit Fußfessel

Ein Innsbrucker Gericht hat Hausarrest mit elektronischer Fußfessel für René Benko genehmigt, den früheren Signa-Gründer, der seit Januar 2025 in Haft sitzt. Sein Anwalt rechnet damit, dass er in der Woche ab dem 12. Oktober 2026 nach Hause zurückkehren kann.

Gericht genehmigt Hausarrest

Ein Innsbrucker Gericht hat einem Antrag stattgegeben, René Benko, den früheren Immobilieninvestor und Gründer der zusammengebrochenen Signa-Gruppe, aus der Haft in den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel zu entlassen. Die Entscheidung fiel bei einer Haftprüfungsverhandlung am Landesgericht, an der Benko persönlich teilnahm. Sein Anwalt Norbert Wess sagte vor Journalisten, er rechne damit, dass sein Mandant in der Woche ab dem 12. Oktober 2026 nach Hause zurückkehren könne. Der 49-jährige Benko sitzt seit Januar 2025 in Haft, zunächst in Wien, dann in Innsbruck. Wess argumentierte, Benko könne sich nur außerhalb des Gefängnisses angemessen auf die anstehenden Verfahren vorbereiten; in Innsbruck sei bereits eine Wohnung von rund 60 Quadratmetern angemietet worden, auch um Benkos Familie zu schützen.

Einwände und ein seltener Schritt

Ein Bericht des Oberlandesgerichts sprach sich gegen den Hausarrest aus und verwies auf das Risiko, dass Benko nach einer Entlassung weitere gleichartige Straftaten begehen könnte. Der Richter gab dem Antrag dennoch statt und verwies darauf, dass in früheren Verhandlungen keine Fluchtgefahr angenommen worden sei und dass die Verdunkelungsgefahr nach einer Zeit in der Untersuchungshaft entfallen sei. Die Fußfessel soll in den kommenden Tagen angelegt werden, danach kann Benko das Gefängnis verlassen. Nach Angaben von 20 Minuten hatte zuvor nur einer der 1.863 Untersuchungshäftlinge in Österreich eine solche Fußfessel getragen, was Benkos Fall ungewöhnlich macht.

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Verurteilung und die Mietvorauszahlung

Im September 2026 verurteilte das Landesgericht Innsbruck Benko wegen betrügerischer Schädigung von Gläubigern zu zweieinhalb Jahren, also 30 Monaten; das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand eine Vorauszahlung von 360.000 Euro für Miete und Betriebskosten einer Villa in Innsbruck, gezahlt im Herbst 2023, als die Signa-Gruppe kurz vor der Insolvenz stand, obwohl die Immobilie nach einem Erdrutsch zunächst unbewohnbar war. Die Staatsanwaltschaft hielt die Zahlung wirtschaftlich und sachlich für nicht vertretbar und argumentierte, das Geld stamme aus einer nach Benkos Tochter Laura benannten Privatstiftung und sei über eine Kreisbewegung der Mittel dorthin zurückgeflossen. Benko hatte im Oktober 2025 wegen desselben Verdachts bereits eine zweijährige Haftstrafe erhalten, doch der Oberste Gerichtshof (OGH) hob einen Freispruch zu einem Teil der Vorauszahlung auf und erzwang eine Neuverhandlung und ein neues Urteil. Nachdem er zwei Drittel der 30-monatigen Haftstrafe in Haft verbracht hatte, wurde er bedingt entlassen, die Untersuchungshaft in einem anderen Verfahren wurde jedoch fortgesetzt.

Wichtige Etappen im Verfahren gegen Benko
  1. Herbst 2023Mietvorauszahlung von 360.000 Euro für eine Villa in Innsbruck, während Signa vor der Insolvenz steht
  2. Ende 2023Die Signa-Gruppe bricht in die Insolvenz zusammen
  3. 2025-01Benko wird festgenommen und in Haft genommen
  4. 2025-10Zweijährige Haftstrafe im ersten Verfahren; der Oberste Gerichtshof hebt später einen Teil des Freispruchs auf
  5. 2026-0930 Monate Haft wegen betrügerischer Schädigung von Gläubigern, inzwischen rechtskräftig
  6. 14. Okt. 2026Gericht genehmigt Hausarrest mit elektronischer Fußfessel
  7. 4. Nov. 2026Nächstes Verfahren wegen schweren Betrugs und Schädigung von Gläubigern beginnt

Weitere Vorwürfe und der größere Signa-Fall

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) verdächtigt Benko des Betrugs, der Untreue und insolvenzrechtlicher Delikte; weitere Vorwürfe könnten folgen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 17 Fällen im Zusammenhang mit dem Signa-Zusammenbruch, wobei Benko nicht in allen Fällen tatverdächtig ist. Sein nächster Verhandlungstermin ist für den 4. und 5. November 2026 am Landesgericht Innsbruck angesetzt, wegen des Vorwurfs des schweren Betrugs und der Schädigung von Gläubigern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einem Investor eine falsche Garantie gegeben und dessen Stiftung um rund fünf Millionen Euro geschädigt zu haben; N-tv identifiziert die betroffene Partei als den früheren Strabag-Chef Hans Peter Haselsteiner und dessen Familienstiftung. Forbes bezifferte Benkos Vermögen im Sommer 2023, vor dem Absturz, auf 5,5 Milliarden Euro, und die Staatsanwaltschaft Trient hat einige seiner Immobiliengeschäfte in Norditalien untersucht.

Im Innsbrucker Verfahren gegen Benko genannte Summen · EUR
Mietvorauszahlung für Villa in Innsbruck
360.000
Angeblicher Schaden für die Stiftung des Investors (rund)
5.000.000
Mietvorauszahlung für Villa in Innsbruck
360000 EUR
Angeblicher Schaden für die Stiftung des Investors (rund)
5000000 EUR
Innsbruck · Wien · Trient
René BenkoHans Peter Haselsteiner
InnsbruckHans Peter HaselsteinerRené BenkoTrenteTrentoTrientTrydentVienna

6 Quellen

  • L'ex magnate Benko ai domiciliari con il braccialetto elettronico - Notizie
    ANSA.it·vor 1 Std.
  • Hausarrest statt Gefängnis für Signa-Gründer Benko
    DIE WELT·vor 2 Std.
  • Investor: René Benko wechselt aus dem Gefängnis zur Fußfessel
    Handelsblatt·vor 2 Std.
  • Nach 20 Monaten Haft: Immobilienunternehmer René Benko darf in den Hausarrest
    20 Minuten·vor 2 Std.
  • Betrüger kriegt Erleichterung: René Benko darf Strafe im Hausarrest mit Fußfessel verbüßen
    N-tv·vor 2 Std.
  • Signa-Gründer René Benko bekommt Fussfessel
    watson.ch/·vor 2 Std.

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Foto: Sven Mandel, CC BY-SA 4.0 (Wikimedia Commons, Ausschnitt)
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