Sicherheit · Düsseldorf und Hannover
Gericht Düsseldorf verurteilt „Maschsee-Mörder“ zu zehn Jahren und Sicherungsverwahrung
Das Landgericht Düsseldorf hat Alexander K., 38, wegen Geiselnahme und Körperverletzung zum Nachteil seiner früheren Partnerin verurteilt. Das Gericht ordnete Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe an; das Urteil ist noch anfechtbar.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von RP Online, stern.de und Süddeutsche Zeitung. Veröffentlicht . So entsteht er
Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).
Kurz gefasst
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte Alexander K., 38, wegen Geiselnahme und Körperverletzung zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre gefordert.
Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten, das eine hohe Rückfallgefahr feststellte und ihn als gefährlich für die Allgemeinheit beschrieb. Die Richterin sagte, er neige zu vergleichbaren Taten.
Das Gericht erklärte, die 34-jährige frühere Partnerin habe alle Fragen widerspruchsfrei beantwortet und Erinnerungslücken offen eingeräumt. Beim Motiv der Taten widersprach es ihr.
Medienberichten zufolge wurde er 2013 vom Landgericht Hannover wegen Mordes an einer 44-jährigen Frau aus Ibbenbüren zu zwölf Jahren verurteilt und 2025 entlassen.
- 2013Das Landgericht Hannover verurteilt ihn wegen Mordes zu zwölf Jahren Haft
- 2025Er verbüßt die Strafe und wird entlassen
- Dezember 2025Taten zum Nachteil seiner damaligen Partnerin in Düsseldorf, so das Gericht
- 30.10.Das Landgericht Düsseldorf verurteilt ihn zu zehn Jahren plus Sicherungsverwahrung
Das Urteil
Das Landgericht Düsseldorf hat Alexander K., 38, zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Mann, in der Presse als „Maschsee-Mörder“ bekannt, wurde wegen Geiselnahme und Körperverletzung zum Nachteil seiner früheren Partnerin, einer 34-jährigen Frau aus Düsseldorf, verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte neun Jahre Haft gefordert, die Verteidigung Freispruch. Die Vorsitzende Richterin Alexandra Bernardy sagte, er neige zu vergleichbaren Taten und sei „gefährlich für die Allgemeinheit“.
- Antrag der Staatsanwaltschaft
- 9 Jahre
- Urteil des Gerichts
- 10 Jahre
Daten aus dem Artikeltext
Beweise und psychiatrisches Gutachten
Die Richterin sagte, der Fall sei kein Duell zweier Darstellungen gewesen, wie es zu Prozessbeginn den Anschein gehabt habe. Das Gericht stützte sich auf „zahlreiche Beweismittel“ und hielt die Aussage der Frau für glaubhaft; sie habe alle Fragen widerspruchsfrei beantwortet und Erinnerungslücken offen eingeräumt. Das Gericht folgte einem psychiatrischen Gutachten, das eine dissoziale Persönlichkeit, eine emotionale Störung, pathologischen Narzissmus, Aggressivität und eine hohe Rückfallgefahr beschrieb. Dem Gutachten zufolge ist es bei ihm ein wiederkehrendes Muster, Konflikte mit Gewalt zu lösen, besonders in Beziehungen. Beim Motiv widersprach das Gericht jedoch der Frau, die gesagt hatte, er habe ihr aus Eifersucht wehgetan.
Die Darstellung des Angeklagten
Alexander K. beteuerte während des gesamten Prozesses seine Unschuld und behauptete, die Vorwürfe seien ein Komplott seiner eifersüchtigen Ex-Partnerin. Er stellte das psychiatrische Gutachten infrage und stellte, so die Richterin, Zeugen wiederholt Fragen und verwickelte sie in das, was er Fachgespräche nannte. Das Gutachten anzweifelnd, sagte er:
„Ich glaube nicht, dass sich das nach so kurzer Zeit beurteilen lässt.“
Die Richterin sagte, sein Verhalten habe ein Ungleichgewicht im Verfahren erzeugt, das den Eindruck erweckt habe, er sei der Frau deutlich überlegen.
Die Darstellung der Frau und die frühere Verurteilung
Die Frau sagte vor Gericht, sie habe den Angeklagten nach seiner Entlassung über TikTok kennengelernt, und er sei bald bei ihr in Düsseldorf eingezogen. Sie schilderte zwei Misshandlungsepisoden. In einer habe er sie gefesselt, etwa eine halbe Stunde lang kaltes Wasser über sie laufen lassen und versucht, ihr den Daumen abzuschneiden, um ihr Handy mit ihrem Fingerabdruck zu entsperren. Medienberichten zufolge war er 2013 vom Landgericht Hannover wegen Mordes an einer 44-jährigen Frau aus Ibbenbüren zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden; ihre Körperteile habe er in den Maschsee geworfen. Diese Strafe habe er verbüßt und sei 2025 entlassen worden.
Online-Persona und wie es weitergeht
Nach seiner Entlassung habe er sich Medienberichten zufolge als Influencer eine Gefolgschaft aufgebaut und T-Shirts mit makabren Motiven beworben, darunter eines mit der Aufschrift „I survived a date, Maschsee murderer“. Zudem habe er ein Buch mit dem Titel „Der Maschseemörder“ veröffentlicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil Alexander K. es beim Bundesgerichtshof anfechten kann. Die Anordnung des Gerichts bedeutet, dass die Sicherungsverwahrung an die zehnjährige Haftstrafe anschließen würde.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Orte
- Düsseldorf, Hannover
Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.
Pollar unterstützen