Regierung · Miami

Richter weist Trumps 10-Milliarden-Dollar-Verleumdungsklage gegen Wall Street Journal ab

Ein Bundesrichter in Miami hat Donald Trumps 10-Milliarden-Dollar-Verleumdungsklage wegen eines Geburtstagsbriefs an Jeffrey Epstein aus dem Jahr 2003 abgewiesen und entschieden, dass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL MUNDO, Le Soir, Irish Examiner und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Miami · Vereinigte Staaten
Wie es dazu kam
  1. 2003Ein Brief mit Trumps Namen wird in ein Album zu Epsteins 50. Geburtstag aufgenommen
  2. 2025The Wall Street Journal veröffentlicht seinen Bericht über den Brief
  3. 31.10.Richter Darrin P. Gayles weist die erneute Klage mit Präjudiz ab

Das Urteil

Am Samstag, 31. Oktober 2026, wies der US-Bundesrichter Darrin P. Gayles in Miami Donald Trumps Verleumdungsklage gegen The Wall Street Journal ab und entschied, dass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann. Trump hatte 10 Milliarden Dollar Schadensersatz gefordert und auch Rupert Murdoch als Beklagten benannt. Die Klage warf der Zeitung und ihren Reportern vor, wissentlich und leichtfertig zahlreiche falsche, verleumderische und herabwürdigende Aussagen veröffentlicht zu haben, die dem Präsidenten nach Darstellung der Klage überwältigenden finanziellen und reputationsbezogenen Schaden zugefügt hätten. Es war bereits die zweite Abweisung des Falls: Gayles hatte die Klage rund sechs Monate zuvor erstmals abgewiesen, woraufhin Trump eine überarbeitete Fassung einreichte. Die Abweisung erfolgt mit Präjudiz, sodass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann; Trump kann jedoch weiterhin ein Berufungsgericht um Überprüfung der Entscheidung bitten.

Der Brief im Zentrum des Verfahrens

Das Journal veröffentlichte seine Geschichte 2025 und beschrieb darin einen sexuell anzüglichen Brief, der laut der Zeitung Trumps Namen trug und in ein Album aufgenommen worden war, das 2003 für Jeffrey Epsteins 50. Geburtstag zusammengestellt wurde. Der Text steht innerhalb der Umrisse einer handgezeichneten nackten Frau und endet mit dem Wunsch, jeder Tag möge ein weiteres wunderbares Geheimnis sein. Laut der Zeitung bat Ghislaine Maxwell, Epsteins damalige Gefährtin, mehrere Dutzend seiner Bekannten um Beiträge, und Trump gehörte zu den Angesprochenen. Trump hat bestritten, den Brief geschrieben zu haben, und nannte die Geschichte „falsch, bösartig und verleumderisch“. Epstein wurde im Juli 2019 festgenommen und wegen Sexhandels mit Minderjährigen und Verschwörung zu dieser Straftat angeklagt; er starb einen Monat vor Beginn seines Prozesses in seiner Zelle in New York.

Die Begründung des Richters

Gayles befand, Trump habe nicht nachgewiesen, dass das Journal mit „actual malice“ gehandelt habe – ein Maßstab, den öffentliche Personen erfüllen müssen, indem sie belegen, dass die Beklagten wussten, dass eine Aussage falsch war, oder die Wahrheit leichtfertig missachteten. In der Entscheidung heißt es, die Klage „greife nach Strohhalmen“, während sie versuche, Mängel in der Recherche der Zeitung zu „konstruieren“. Le Soir berichtet, der Richter habe nicht darüber entschieden, ob der Brief authentisch sei, sondern festgestellt, dass das Journal die Geschichte recherchiert und in gutem Glauben veröffentlicht habe. In seiner 20-seitigen Entscheidung wies Gayles Trumps Argument zurück, die Zeitung hätte, nachdem er den Brief für eine Fälschung erklärt hatte, alles andere, was sie erfahren hatte, ignorieren müssen. Er brachte den Punkt unmissverständlich auf den Punkt:

„Doch das ist nicht, was der Maßstab der tatsächlichen Böswilligkeit verlangt, und es verstößt gegen den Ersten Zusatzartikel zur Verfassung.“

Darrin P. Gayles, US-Bundesrichter im Southern District of Florida

Die Reaktion von Trumps Anwaltsteam

Ein Sprecher von Trumps Anwaltsteam erklärte in einer Stellungnahme, der Präsident werde das Verfahren gegen das Journal und alle anderen Beklagten weiter vorantreiben. Der Sprecher fügte hinzu, Trump beabsichtige, gegen diejenigen vorzugehen, die er beschuldigt, die Öffentlichkeit mit Verleumdungen in die Irre zu führen. Trumps Möglichkeiten sind nun enger: Eine weitere abgeänderte Fassung der Klage kann er beim Bezirksgericht nicht einreichen, eine Berufung bleibt jedoch möglich. Die erste Abweisung erfolgte rund sechs Monate vor dieser Entscheidung, sodass der Fall nun bereits zweimal vor demselben Gericht abgewiesen wurde.

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