Regierung · Miami
Richter weist Trumps 10-Milliarden-Dollar-Verleumdungsklage gegen Wall Street Journal ab
Ein Bundesrichter in Miami hat Donald Trumps 10-Milliarden-Dollar-Verleumdungsklage wegen eines Geburtstagsbriefs an Jeffrey Epstein aus dem Jahr 2003 abgewiesen und entschieden, dass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von EL MUNDO, Le Soir, Irish Examiner und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).
Kurz gefasst
Richter Darrin P. Gayles in Miami wies die Klage am Samstag, 31. Oktober 2026, mit Präjudiz ab, sodass sie nicht erneut eingereicht werden kann. Trump hatte 10 Milliarden Dollar Schadensersatz gefordert.
Der Richter hatte die Klage bereits rund sechs Monate zuvor erstmals abgewiesen. Trump reichte daraufhin eine überarbeitete Fassung ein, die aus denselben Gründen erneut scheiterte: Der Nachweis tatsächlicher Böswilligkeit fehlte.
Der Bericht des Journal aus dem Jahr 2025 beschrieb einen Brief für Jeffrey Epsteins Album zum 50. Geburtstag, der Trumps Namen trug. Trump bestritt, ihn geschrieben zu haben, und nannte die Geschichte falsch, bösartig und verleumderisch.
- 2003Ein Brief mit Trumps Namen wird in ein Album zu Epsteins 50. Geburtstag aufgenommen
- 2025The Wall Street Journal veröffentlicht seinen Bericht über den Brief
- 31.10.Richter Darrin P. Gayles weist die erneute Klage mit Präjudiz ab
Das Urteil
Am Samstag, 31. Oktober 2026, wies der US-Bundesrichter Darrin P. Gayles in Miami Donald Trumps Verleumdungsklage gegen The Wall Street Journal ab und entschied, dass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann. Trump hatte 10 Milliarden Dollar Schadensersatz gefordert und auch Rupert Murdoch als Beklagten benannt. Die Klage warf der Zeitung und ihren Reportern vor, wissentlich und leichtfertig zahlreiche falsche, verleumderische und herabwürdigende Aussagen veröffentlicht zu haben, die dem Präsidenten nach Darstellung der Klage überwältigenden finanziellen und reputationsbezogenen Schaden zugefügt hätten. Es war bereits die zweite Abweisung des Falls: Gayles hatte die Klage rund sechs Monate zuvor erstmals abgewiesen, woraufhin Trump eine überarbeitete Fassung einreichte. Die Abweisung erfolgt mit Präjudiz, sodass die Klage nicht erneut eingereicht werden kann; Trump kann jedoch weiterhin ein Berufungsgericht um Überprüfung der Entscheidung bitten.
Der Brief im Zentrum des Verfahrens
Das Journal veröffentlichte seine Geschichte 2025 und beschrieb darin einen sexuell anzüglichen Brief, der laut der Zeitung Trumps Namen trug und in ein Album aufgenommen worden war, das 2003 für Jeffrey Epsteins 50. Geburtstag zusammengestellt wurde. Der Text steht innerhalb der Umrisse einer handgezeichneten nackten Frau und endet mit dem Wunsch, jeder Tag möge ein weiteres wunderbares Geheimnis sein. Laut der Zeitung bat Ghislaine Maxwell, Epsteins damalige Gefährtin, mehrere Dutzend seiner Bekannten um Beiträge, und Trump gehörte zu den Angesprochenen. Trump hat bestritten, den Brief geschrieben zu haben, und nannte die Geschichte „falsch, bösartig und verleumderisch“. Epstein wurde im Juli 2019 festgenommen und wegen Sexhandels mit Minderjährigen und Verschwörung zu dieser Straftat angeklagt; er starb einen Monat vor Beginn seines Prozesses in seiner Zelle in New York.
Die Begründung des Richters
Gayles befand, Trump habe nicht nachgewiesen, dass das Journal mit „actual malice“ gehandelt habe – ein Maßstab, den öffentliche Personen erfüllen müssen, indem sie belegen, dass die Beklagten wussten, dass eine Aussage falsch war, oder die Wahrheit leichtfertig missachteten. In der Entscheidung heißt es, die Klage „greife nach Strohhalmen“, während sie versuche, Mängel in der Recherche der Zeitung zu „konstruieren“. Le Soir berichtet, der Richter habe nicht darüber entschieden, ob der Brief authentisch sei, sondern festgestellt, dass das Journal die Geschichte recherchiert und in gutem Glauben veröffentlicht habe. In seiner 20-seitigen Entscheidung wies Gayles Trumps Argument zurück, die Zeitung hätte, nachdem er den Brief für eine Fälschung erklärt hatte, alles andere, was sie erfahren hatte, ignorieren müssen. Er brachte den Punkt unmissverständlich auf den Punkt:
„Doch das ist nicht, was der Maßstab der tatsächlichen Böswilligkeit verlangt, und es verstößt gegen den Ersten Zusatzartikel zur Verfassung.“
Die Reaktion von Trumps Anwaltsteam
Ein Sprecher von Trumps Anwaltsteam erklärte in einer Stellungnahme, der Präsident werde das Verfahren gegen das Journal und alle anderen Beklagten weiter vorantreiben. Der Sprecher fügte hinzu, Trump beabsichtige, gegen diejenigen vorzugehen, die er beschuldigt, die Öffentlichkeit mit Verleumdungen in die Irre zu führen. Trumps Möglichkeiten sind nun enger: Eine weitere abgeänderte Fassung der Klage kann er beim Bezirksgericht nicht einreichen, eine Berufung bleibt jedoch möglich. Die erste Abweisung erfolgte rund sechs Monate vor dieser Entscheidung, sodass der Fall nun bereits zweimal vor demselben Gericht abgewiesen wurde.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- EL MUNDOUS-Richter weist Trumps Klage gegen das Wall Street Journal wegen eines Briefes über Epstein abUn juez estadounidense desestima la demanda de Trump contra The Wall Street Journal por una carta sobre Epstein · Original auf Spanisch
- Le SoirAbweisung einer Klage von Trump gegen das Wall Street Journal bezüglich eines Briefes an EpsteinRejet d'une plainte de Trump contre le " Wall Street Journal " au sujet d'une lettre à Epstein · Original auf Französisch
- Irish ExaminerTrumps Klage gegen das Wall Street Journal wegen Epsteins Geburtstagsbrief abgewiesenTrump lawsuit against Wall Street Journal over Epstein birthday letter rejected · Original auf Englisch
- Tgcom24USA, Trumps Klage gegen das Wall Street Journal wegen des an Epstein gesendeten Briefes archiviertUsa, archiviata la causa di Trump contro il Wall Street Journal sulla lettera inviata a Epstein · Original auf Italienisch
- Donald Trump
- Präsident der Vereinigten Staaten und Kläger in der Verleumdungsklage gegen The Wall Street Journal
- Darrin P. Gayles
- US-Bundesrichter im Southern District of Florida, der die Klage mit Präjudiz abwies
- Jeffrey Epstein
- Verurteilter Sexualstraftäter, in dessen Album zum 50. Geburtstag der Trump zugeschriebene Brief lag
- Ghislaine Maxwell
- Epsteins damalige Gefährtin, die laut Berichten Bekannte um Beiträge für das Geburtstagsalbum bat
- Rupert Murdoch
- Medienunternehmer, der neben The Wall Street Journal als Beklagter benannt wurde
- Orte
- Miami, Vereinigte Staaten, Florida
Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.
Pollar unterstützen