
Pegasus-Untersuchungsausschuss meldet elf ehemalige Amtsträger, darunter Ziobro, wegen möglicher Straftaten an die Staatsanwaltschaft
Der Sejm-Untersuchungsausschuss zu Pegasus erklärt, die Spionagesoftware sei ohne die erforderliche Sicherheitsakkreditierung eingesetzt worden, und Daten hätten polnisches Territorium verlassen. Wegen möglicher Straftaten wurden Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft zu elf Personen verschickt, darunter der frühere Justizminister Zbigniew Ziobro.
Kontrolle und Datenflüsse
Der von Magdalena Sroka geleitete Sejm-Untersuchungsausschuss zu Pegasus hat am Montag, dem 12. Oktober 2026, den öffentlichen Teil seines Abschlussberichts vorgestellt. Zu dessen Umfang gibt es unterschiedliche Angaben: Einmal ist von 370 Seiten für den öffentlichen Teil die Rede, einmal von 700 Seiten für das gesamte Dokument; der Rest soll in nichtöffentlichen Sitzungen präsentiert werden. Sroka sagte, Polen habe keine vollständige Kontrolle über das System gehabt, da ein Teil der Infrastruktur unter der Kontrolle der israelischen Firma NSO Group geblieben sei und aus den Telefonen entnommene Daten über ausländische IP-Adressen geleitet worden seien. Nach Angaben des Ausschusses konnte der Hersteller auf Material zugreifen, das bei der operativen Überwachung gesammelt wurde, und Warnungen vor einem Datenabfluss ins Ausland habe es bereits 2017 gegeben. Zur Eröffnung der Sitzung formulierte Sroka das zentrale Fazit:
Der Ausschuss stellt nicht infrage, dass die polnischen Dienste mit den modernsten operativen Mitteln ausgestattet werden müssen. Was er infrage stellt, ist, dass der Staat wie ein privater Bauernhof behandelt wurde und das Recht als ein Hindernis, das man umgeht.
Akkreditierung und richterliche Genehmigungen
Laut Ausschuss hat Pegasus nie die erforderliche IT-Sicherheitsakkreditierung erhalten, und das CBA habe die Agencja Bezpieczeństwa Wewnętrznego nicht gebeten, sie durchzuführen, sodass das System eingesetzt worden sei, ohne die Regeln des Informationsschutzes zu erfüllen. Richter, die die operative Überwachung genehmigten, seien nicht darüber informiert worden, wozu das Werkzeug fähig war. Vom Ausschuss befragte Richter erklärten, sie hätten nicht gewusst, dass Pegasus auf den gesamten Inhalt eines Telefons zugreifen könne, einschließlich Nachrichten, Fotos, Kontakte, Standort und vergangener Daten. In einer vor der Sitzung veröffentlichten Erklärung verwies die Nationale Staatsanwaltschaft auf Gutachten, wonach das CBA keine vollständige Kontrolle über das System gehabt habe, der Hersteller möglicherweise Zugang zu der Infrastruktur gehabt habe, in der das Material aus der operativen Überwachung gespeichert war, und die vom System übermittelten Daten polnisches Territorium verlassen hätten. Sroka sagte zudem, der Ausschuss habe festgestellt, dass Pegasus gegen Personen eingesetzt wurde, bei denen es keine Grundlage für einen solchen Einsatz gab.
Kosten und Finanzierung
Sroka sagte, der Kauf von Pegasus für das Centralne Biuro Antykorupcyjne (CBA) im Jahr 2017 habe 33,4 Millionen Zloty gekostet, wovon mehr als 8 Millionen Zloty an eine Vermittlungsfirma gegangen seien. Diese Zahl schließe Betriebskosten, Wartung und Lizenzverlängerungen aus, die die Gesamtrechnung nach ihren Worten auf ein deutlich höheres Niveau brächten. Der Großteil der Finanzierung, 25 Millionen Zloty, stammte aus dem Justizfonds. Mit Blick auf den Bericht sagte der Ministerpräsident, Polen habe insgesamt über 60 Millionen Zloty gezahlt, darunter 25 Millionen aus dem Justizfonds, Geld, das nach seinen Worten für Opfer von Straftaten bestimmt war. Er fügte hinzu, mehr als 30 Millionen Zloty seien an eine israelische Firma gegangen.
- Pegasus wird für das CBA gekauft, 25 Millionen Zloty stammen überwiegend aus dem Justizfonds; Warnungen vor Datenabfluss ins Ausland gibt es bereits
- Der Sejm setzt den Untersuchungsausschuss ein
- Der Ausschuss stellt den öffentlichen Teil seines Berichts und Mitteilungen zu elf Personen vor
Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft
Der Ausschuss hat wegen einer möglichen Straftat Mitteilungen an die Staatsanwaltschaft zu elf Personen geschickt. Dazu gehören der frühere Justizminister und Generalstaatsanwalt Zbigniew Ziobro, der frühere stellvertretende Justizminister Michał Woś, der frühere Koordinator der Sonderdienste Mariusz Kamiński, der stellvertretende Koordinator Maciej Wąsik, der frühere CBA-Chef Ernest Bejda und sein Stellvertreter Grzegorz Ocieczek, der frühere ABW-Chef Piotr Pogonowski, der frühere SKW-Chef Maciej Materka, die frühere Danziger Regionalstaatsanwältin Teresa Rutkowska-Szmydyńska, der frühere Direktor im Justizministerium Mikołaj Pawlak und der frühere SKW-Vize Maciej Szpanowski. Sroka sagte, der grundlegende Vorwurf, der fast alle Mitteilungen verbinde, sei die Überschreitung von Befugnissen und die Nichterfüllung von Pflichten. Einige Mitteilungen gingen weiter und beträfen die Weitergabe klassifizierter Informationen an ausländische Stellen, Vermögensschäden großen Ausmaßes und Beihilfe zur Beschaffung eines Werkzeugs für Computerstraftaten. Es handelt sich um Mitteilungen über mögliche Straftaten, nicht um Anklagen. Sroka wies darauf hin, dass 432 Abgeordnete 2024 für die Einsetzung des Ausschusses gestimmt hätten, ohne Enthaltungen, und dass auch Politiker der Partei Recht und Gerechtigkeit für dieses Gesetz gestimmt hätten.

