Sicherheit · Wesel, Duisburg und Düsseldorf

Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Lehrerin: Betrug über 248.000 Euro trotz Krankmeldung seit 2009

Die Staatsanwaltschaft Duisburg wirft ihr vor, zwischen März 2021 und März 2025 zehn falsche Krankmeldungen eingereicht zu haben. Angeklagt sind zudem zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen, die unter dem Namen eines nicht existierenden Arztes ausgestellt worden sein sollen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Deutsche Welle, 20 Minuten, Der Tagesspiegel und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Wesel, Duisburg, Düsseldorf · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. März 2025Ende des von der Anklage erfassten Zeitraums
  2. März 2026Ermittler durchsuchen die Wohnung der Frau
  3. 27.10.Die Staatsanwaltschaft Duisburg gibt die Anklage bekannt

Die Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft Duisburg hat am Dienstag, 27. Oktober 2026, mitgeteilt, dass sie Anklage gegen eine Lehrerin erhoben hat, die seit rund 17 Jahren krankgeschrieben ist. Die Ermittlungsbehörde wirft ihr vor, rund 248.000 Euro an Bezügen erlangt zu haben, auf die sie keinen Anspruch hatte. Der Tagesspiegel berichtete, die Anklage führe in elf Fällen besonders schweren Betrug sowie Urkundenfälschung auf, während andere Medien von Betrug und Fälschung ohne diese Qualifikation sprachen. Die Anklage umfasst nur den Zeitraum von März 2021 bis März 2025, weil Vorwürfe aus früheren Jahren verjährt sind. Die Frau hat sich bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert, es gilt die Unschuldsvermutung.

Zehn Krankmeldungen und eine lange Abwesenheit

Laut Staatsanwaltschaft unterrichtete die Lehrerin zuletzt 2009 an einem Berufskolleg in Wesel, erhielt aber über eine Reihe ärztlicher Krankmeldungen weiterhin ihr Gehalt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, zwischen März 2021 und März 2025 zehn Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei ihrer Schule eingereicht zu haben, obwohl sie wusste, dass sie arbeitsfähig war. RP Online berichtete unter Berufung auf Justizkreise, die Frau sei 62 Jahre alt und der Fall sei im vergangenen Jahr öffentlich geworden, nachdem ein neuer Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung die Akte habe prüfen lassen und sie zu einem Amtsarzt geschickt habe. Sie wehrte sich gerichtlich gegen diesen Schritt und verlor. Während der langen Abwesenheit verlangte das Land keine amtsärztliche Untersuchung, mit der sich hätte klären lassen, ob sie weiter arbeiten kann.

Tauchbescheinigungen und die Ermittlungen zu einer Nebentätigkeit

Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, als aktive Taucherin zwei Tauchtauglichkeitsbescheinigungen selbst unter dem Namen eines Arztes ausgestellt zu haben, den es nicht gibt. Ermittler durchsuchten im März 2026 ihre Wohnung und fanden Hinweise darauf, dass sie dem Land als ihrem Arbeitgeber wissentlich falsche Angaben gemacht hat. Sie prüften zudem Hinweise, dass sie in ihren Jahren abseits der Schule als Heilpraktikerin gearbeitet und an einem Existenzgründerwettbewerb teilgenommen habe. Die Staatsanwaltschaft erklärte, für diese zweite Tätigkeit keine konkreten Anhaltspunkte gefunden zu haben. Die Anklage umfasst sowohl die Krankmeldungen als auch die Tauchbescheinigungen.

Disziplinarmaßnahmen und Ruhestand

Das Land Nordrhein-Westfalen versetzte die Lehrerin in den Ruhestand, und sie hat diese Entscheidung gerichtlich angefochten. Gegen sie und gegen einen für die Aufsicht zuständigen Mitarbeiter der Bezirksregierung Düsseldorf wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Nach früheren Angaben ruht das Disziplinarverfahren, bis das Strafverfahren entschieden ist. Nach beamtenrechtlichen Regeln behalten Beamte während einer Krankheit in der Regel ihre vollen Bezüge, anders als die meisten Angestellten, die nach sechs Wochen Krankengeld erhalten.

Wie es weitergeht

RP Online berichtete, der Fall werde voraussichtlich vor einem Strafgericht verhandelt. Der Tagesspiegel berichtete, eine Verurteilung könne eine Freiheitsstrafe von sechs bis zehn Jahren nach sich ziehen, während Deutsche Welle und Berliner Zeitung nur von einer mehrjährigen Haftstrafe sprachen. Die Anklage geht nun zur Prüfung an das Gericht. Die Frau hat sich nicht zu den Vorwürfen geäußert, und ein Urteil liegt noch nicht vor.

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