Sicherheit · Potsdam und Berlin

Lebenslange Haft wegen Mordes in Potsdam; Berliner Gerichte ordnen Sicherungsverwahrung für zwei Männer an

Das Landgericht Potsdam hat einen 52-Jährigen aus Michendorf wegen Mordes an seinem 92 Jahre alten Schwiegervater zu lebenslanger Haft verurteilt. Zwei Berliner Gerichte ordneten unterdessen Sicherungsverwahrung für einen 39-Jährigen und einen 69-Jährigen an; neun weitere Verfahren sind für die Woche ab dem 9. November 2026 angesetzt.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Berliner Zeitung, N-tv, stern.de und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Potsdam, Berlin · Deutschland

Eine lebenslange Haftstrafe in Potsdam

Das Landgericht Potsdam hat einen 52-Jährigen aus Michendorf wegen Mordes an seinem 92 Jahre alten Schwiegervater zu lebenslanger Haft verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Richter sprachen ihn zudem der Misshandlung von Schutzbefohlenen, der gefährlichen Körperverletzung und der Freiheitsberaubung schuldig. Das Gericht ist überzeugt, dass er auch seine an Demenz erkrankte Ehefrau misshandelte, mit der er in einem Haus in Wilhelmshorst im Landkreis Potsdam-Mittelmark lebte. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, beide Angehörigen, die im Alltag auf ihn angewiesen waren, geschlagen, getreten und erniedrigt und keine angemessene Pflege geleistet zu haben. Laut Anklage starb der 92-Jährige im Januar 2026 an mehreren Verletzungen. Zu Beginn des Prozesses im September hatte der Angeklagte die Vorwürfe entschieden zurückgewiesen und erklärt, er habe seinen Schwiegervater liebevoll und respektvoll behandelt; er räumte lediglich verbale Auseinandersetzungen ein. Das Urteil erging früher als vom Gericht geplant und ist noch nicht rechtskräftig.

Sicherungsverwahrung für einen 39-Jährigen in Berlin

Das Landgericht Berlin hat einen 39-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren Haft verurteilt – wegen eines Messerangriffs auf seine frühere Partnerin in Lankwitz am 23. November 2025. Nach Erkenntnissen der Ermittler zog er das Messer, nachdem beide auf ihrem Weg zur Arbeit aus einem Bus gestiegen waren. Die Frau, die er nach Angaben der Ermittler 2024 kennengelernt hatte, erlitt eine potenziell lebensbedrohliche Verletzung, die Brustmuskel, Herzbeutel und Lunge betraf. Weil er ihr anschließend half, die Blutung zu stoppen, wurde er nicht wegen versuchten Mordes angeklagt. Zum Tatzeitpunkt befand er sich im Hafturlaub, nachdem er eine Strafe von fünf Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und Körperverletzung nahezu verbüßt hatte. Er kehrte nicht in die Justizvollzugsanstalt Tegel zurück und wurde nach einer Woche auf der Flucht in einer Kleingartenanlage gefasst. Das Gericht ordnete zudem Sicherungsverwahrung an, da die Gefahr weiterer schwerer Straftaten bestehe. Die Verteidigung widersprach dem und erklärte, er wolle eine Therapie beginnen; das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zwölf Jahre für das Betäuben und Vergewaltigen von Frauen

Am 28. Oktober verurteilte das Landgericht Berlin einen 69 Jahre alten gelernten Elektriker zu zwölf Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er wurde der Vergewaltigung in 22 Fällen, der gefährlichen Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig gesprochen. Nach Überzeugung des Gerichts betäubte er 14 Frauen bei Treffen in seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg mit Sedativa in ihren Getränken, vergewaltigte sie anschließend und filmte die Taten. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass er gezielt Opfer suchte und das Vertrauen von Frauen ausnutzte, die Nähe und eine Beziehung suchten; er lernte sie über Online-Dating-Plattformen in Berlin und Brandenburg kennen. Viele der Opfer erfuhren erst im Zuge der Ermittlungen, was ihnen angetan worden war. Er hat gestanden, aber Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin sagte; zudem muss er mehreren Opfern eine Entschädigung in Höhe von mehreren Zehntausend Euro zahlen. Der aktuelle Prozess betrifft 14 Frauen, die damals zwischen 50 und 60 Jahre alt waren, während weitere mutmaßliche Taten zum Nachteil von 44 Frauen zwischen 2016 und 2022 noch ermittelt werden. Er befindet sich seit März in Untersuchungshaft.

Neun Verfahren in Berlin

Das Landgericht Berlin hat für die Woche ab dem 9. November 2026 neun sogenannte Sicherungsverfahren angesetzt. Sie richten sich gegen mutmaßliche Gewalttäter, die nach Einschätzung der Ermittler im Zustand der Schuldunfähigkeit angegriffen haben sollen; die Staatsanwaltschaft strebt ihre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In einem Fall wird einer 46-Jährigen vorgeworfen, im Januar und August 2025 zwei Ladendiebstähle begangen und anschließend Zeugen und Polizisten angegriffen zu haben. Im Oktober 2025 soll sie zwei Fahrgästen am Berliner Hauptbahnhof die Brille von der Nase gerissen und auf einer Rolltreppe eine Frau getreten haben, die mehrere Stufen hinabstürzte und sich verletzte. In einem weiteren Fall wird einem 20-Jährigen vorgeworfen, im Juni 2025 in Kreuzberg bei einem Streit über das Betteln einen Mann verletzt und einen Krankenpfleger im Urban-Krankenhaus angegriffen zu haben. Die Staatsanwaltschaft führt zudem Pfefferspray an, das er im Oktober 2025 bei einem Streit in einer Münchner U-Bahn gegen zwei Männer eingesetzt haben soll, sowie ein Messer, das bei seiner Festnahme nach einem Ladendiebstahl in Neukölln im Mai 2026 gefunden wurde. Neun Tage später soll er einen Radfahrer mit einem Schlüsselbund geschlagen haben, als er ihm das Handy wegnehmen wollte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft leidet der 20-Jährige an einer psychischen Erkrankung und handelte als Heranwachsender schuldunfähig.

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