Sicherheit · Horb am Neckar
Kranführer in Horb vor Gericht: Gondelabsturz tötete drei Arbeiter
Dem 38-jährigen Kranführer wird im Zusammenhang mit einem Unfall im Mai 2025 auf der Baustelle der Horb-Hochbrücke in drei Fällen fahrlässige Tötung vorgeworfen. Nachdem er Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt hatte, verhandelt nun das Amtsgericht Horb den Fall.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Deutsche Welle, Süddeutsche Zeitung, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 38-Jährigen in drei Fällen fahrlässige Tötung vor. Er legte Einspruch gegen einen Strafbefehl über zwölf Monate auf Bewährung und eine Geldauflage von 10.000 Euro ein, wodurch es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Horb kam.
Nach derzeitiger Planung könnte das Gericht sein Urteil am 26. November 2026 verkünden. Drei Verhandlungstage sind angesetzt; wie viele tatsächlich benötigt werden, hängt von der Beweisaufnahme und den Aussagen ab.
Laut Staatsanwaltschaft übersah der Fahrer ein Sicherungsseil zwischen einem Brückenpfeiler und einem Gerüst und leitete zu früh eine leichte Schwenkbewegung ein. Nach einer Kollision riss das Hubseil, drei Männer im Alter von 40 bis 46 Jahren starben.
Der Angeklagte erklärt, ihm sei am 20. Mai 2025 gegen seinen Willen der Wechsel auf einen anderen Kran angeordnet worden. Sein Anwalt verlas eine Erklärung, wonach die Verantwortung für den Unfall bei der Bauleitung liege.
- 20.05.Gondel mit drei Arbeitern stürzt auf der Baustelle der Horb-Hochbrücke etwa 55 Meter in die Tiefe
- 5.11.Verhandlung am Amtsgericht Horb beginnt nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl
- 26.11.Nach derzeitiger Planung könnte ein Urteil ergehen
Beginn der Verhandlung
Am 5. November 2026 eröffnete das Amtsgericht Horb, ein Gericht in Baden-Württemberg, das Verfahren gegen einen 38-jährigen Kranführer. Ihm wird in drei Fällen fahrlässige Tötung im Zusammenhang mit einem Unfall auf einer Brückenbaustelle im Nordschwarzwald vorgeworfen. Zu Beginn seiner Einlassung sprach er den Angehörigen der drei getöteten Männer sein Beileid aus; diese sind dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen, waren am ersten Verhandlungstag aber nicht anwesend. Anschließend verlas sein Anwalt eine Erklärung, in der der Angeklagte erklärte, er habe drei Kollegen verloren und trage diesen Verlust als Mensch und nicht als Täter. Die Verteidigung sieht die Verantwortung für den Unfall bei der Bauleitung.
Der Strafbefehl und die Verhandlung
Vor der Hauptverhandlung hatte das Gericht einen Strafbefehl erlassen, der zwölf Monate Haft auf Bewährung sowie eine Geldauflage von 10.000 Euro als Bewährungsauflage vorsah. Der Mann legte gegen diesen Strafbefehl Einspruch ein, weshalb es zur Hauptverhandlung kam. Das Gericht hat drei Verhandlungstage angesetzt; ob alle benötigt werden, hängt von der Beweisaufnahme, der Aussage mehrerer Zeugen und eines Sachverständigen ab. Das Gericht erklärte, es sei an die Bewertung in seinem Strafbefehl nicht gebunden. Nach derzeitiger Planung könnte am 26. November 2026 ein Urteil ergehen.
Wie es zu dem Unfall kam
Am 20. Mai 2025 stürzte auf der Baustelle der Horb-Hochbrücke eine Transportgondel mit drei Arbeitern etwa 55 Meter in die Tiefe. Die Gondel hing am Haken eines 105 Meter hohen Arbeitskrans und sollte die Männer zu einer Plattform in 60 Metern Höhe bringen. Die Ermittlungen ergaben, dass das Hubseil ein horizontales Sicherungsseil erfasste, das zwischen einem Brückenpfeiler und einem Gerüst gespannt war, anschließend riss und die Gondel abstürzte. Die drei Männer im Alter von 40 bis 46 Jahren, darunter zwei Polen und ein Deutscher, starben noch an der Unfallstelle. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Fahrer vor, das Sicherungsseil übersehen und während des Hubvorgangs zu früh eine leichte Schwenkbewegung eingeleitet zu haben. Zudem seien die Spannseile nicht gekennzeichnet gewesen, was nach ihren Angaben jedoch nicht vorgeschrieben war. Die Ermittler kamen zu dem Schluss, dass menschliches Versagen die Ursache war und technische Mängel ausgeschlossen werden konnten.
Die Darstellung der Verteidigung
Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er habe bis zum Tag des Unfalls an zwei anderen Kränen gearbeitet. Am 20. Mai 2025 sei ihm kurzfristig und gegen seinen Willen mitgeteilt worden, auf einen anderen Kran zu wechseln, und er habe sich der Anweisung gefügt. Von seinem bisherigen Arbeitsplatz aus habe er die Spannseile nicht sehen können und an diesem Morgen keine Warnung erhalten, so seine Darstellung. Auch von seiner Krankanzel aus seien die Stahlseile nicht sichtbar gewesen. Sein Anwalt sah die Verantwortung für den Unfall bei der Bauleitung. Wie die dpa berichtete, wäre ein Mann, der das Projekt für eine Werbeagentur filmte, an seinem Geburtstag beinahe in die Gondel gestiegen.
Das Brückenprojekt und das weitere Verfahren
Die Horb-Hochbrücke ist eines der größten Brückenprojekte in Baden-Württemberg. Sie soll den Durchgangsverkehr aus der Innenstadt heraushalten und soll bis 2028 fertiggestellt werden. Laut tagesschau hat der Unfall das Projekt stark überschattet. Die Verhandlungstage werden darüber entscheiden, ob der Urteilstermin 26. November 2026 bestehen bleibt. Das Ergebnis entscheidet darüber, ob die im Strafbefehl vorgesehene Strafe in der erlassenen Form Bestand hat oder geändert wird.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Deutsche WelleTod von Polen auf einer Baustelle in Deutschland. Prozess hat begonnenŚmierć Polaków na budowie w Niemczech. Ruszył proces · Original auf Polnisch
- Süddeutsche ZeitungTödlicher Unfall bei Brückenbau - "Keine Zeit zu reagieren
- N-tvBaden-Württemberg: Tödlicher Unfall bei Brückenbau - "Keine Zeit zu reagieren"
- DIE WELTKranführer vor Gericht: "Ich habe drei Kollegen verloren"
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