Sicherheit · Bern

Prozess in Bern gegen Transportunternehmer wegen belasteten Auffüllmaterials im Steinbruch Mitholz

Am 4. November 2026 hat in Bern der Prozess gegen den Leiter eines Transportunternehmens begonnen, dem die mutmasslich illegale Entsorgung belasteten Materials im Steinbruch Mitholz vorgeworfen wird. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren, das Urteil wird am 10. November erwartet.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von watson.ch/, rts.ch, SRF News und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Bern · Schweiz
Wie es dazu kam
  1. 2025Verfahren gegen die BLS werden eingestellt
  2. 4.11.Prozess gegen den Leiter des Transportunternehmens beginnt in Bern
  3. 10.11.Urteil erwartet

Der Prozess beginnt

Am 4. November 2026 erschien der Leiter eines Berner Transportunternehmens vor dem Wirtschaftsstrafgericht Bern, das den ersten Prozess zur Hauptfrage der Blausee-Affäre verhandelte. Der Fall ist ein Nebenschauplatz der umfassenderen «Causa Blausee», eines langjährigen Rechtsstreits, in den die Betreiber der Forellenzucht involviert sind. Dem Mann werden Betrug, qualifizierte Sachbeschädigung und Verstösse gegen das Gewässerschutzgesetz vorgeworfen. Bei der Sachbeschädigung geht es um Material im Wert von 835'000 Franken, während RTS den Schaden mit mehr als 800'000 Franken beziffert. Das Urteil wird am 10. November erwartet; es gilt die Unschuldsvermutung.

Wie das mutmassliche System funktionierte

Laut Staatsanwaltschaft nahm das Unternehmen Inertabfälle und Pressschlamm von zwei Baufirmen aus dem Kanton Zürich an und verrechnete ihnen den höheren Preis für eine ordnungsgemässe Entsorgung. Statt das Material fachgerecht zu entsorgen, sollen die Chauffeure angewiesen worden sein, die Ladungen als sauber zu deklarieren und sie in den Steinbruch Mitholz zu fahren. Dort betrug die Entsorgungsgebühr 8 Franken pro Tonne statt 20. Vor Gericht erklärte der Beschuldigte, die Nähe mache den Steinbruch attraktiv, da seine Lastwagen auf Hin- und Rückfahrt beladen werden könnten. Er räumte ein, gewusst zu haben, dass das Material leichte Verunreinigungen wie Betonreste enthalten könnte, sagte aber, er könne sich nicht vorstellen, dass daraus ernsthafter Schaden entstanden sei. Gemäss RTS brachte ihm das System 90'000 Franken ein.

Entsorgungsgebühr pro Tonne: illegaler Weg versus legale DeponieCHF pro Tonne
Illegaler Weg (Steinbruch Mitholz)
8 CHF pro Tonne
Legale Deponie
20 CHF pro Tonne

Daten aus dem Artikeltext

Dreizehn Lastwagenchauffeure seien bereits per Strafbefehl verurteilt worden, berichtet RTS. Dem Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, wiederholt Lieferscheine gefälscht zu haben.

Fischsterben und die Lage des Steinbruchs

Der Steinbruch Mitholz liegt in einer Grundwasserschutzzone, in der nur unbelasteter Aushub zur Hinterfüllung verwendet werden darf. Er befindet sich rund 1,5 Kilometer oberhalb der Forellenzucht Blausee. In der Zucht starben Zehntausende Forellen, und gemäss SRF sind seit 2018 Tausende verendet. Die Betreiber sind überzeugt, dass die Todesfälle mit dem abgelagerten Material zusammenhängen, doch SRF weist darauf hin, dass dieser Zusammenhang bis heute nicht bewiesen ist. Die Betreiberin des Steinbruchs, Vigier, bestreitet jeden Zusammenhang zwischen dem Steinbruch und dem Fischsterben. Laut RTS muss ein separates Verfahren den Umwelteinfluss auf die Gewässer des Blausees noch klären.

Frühere Fälle und die Untersuchung

Der Steinbruch war bereits 2020 in die Kritik geraten, als bekannt wurde, dass er illegal als Deponie für belastetes Material von der BLS-Baustelle am Lötschbergtunnel genutzt worden war. Jene Verfahren hatten keine strafrechtlichen Folgen und wurden 2025 eingestellt, mit der Begründung der Berner Staatsanwaltschaft, die Verantwortlichen hätten nicht wissen können, dass belastetes Material dort nicht erlaubt war. Das aktuelle System kam 2021 durch Recherchen von SRF Rundschau und der Tamedia-Zeitungen ans Licht. Die Berner Behörden bestätigten damals, dass Material unter Verstoss gegen die gesetzlichen Vorgaben abgelagert worden war.

Wie es weitergeht

Der Prozess wird am Donnerstag, 5. November, fortgesetzt; das Urteil wird am Dienstag, 10. November erwartet. Die Staatsanwaltschaft fordert eine bedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Die Vorwürfe gegen den Mann umfassen Betrug, wiederholte Urkundenfälschung, qualifizierte Sachbeschädigung und Verstösse gegen das Gewässerschutzgesetz.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Orte
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