
Polnische Staatsanwaltschaft fordert im Prozess um tödlichen A1-Unfall bei 315 km/h die Höchststrafe von acht Jahren
Die Staatsanwaltschaft in Piotrków Trybunalski hat für Sebastian M. wegen des Unfalls von 2023, bei dem eine dreiköpfige Familie starb, acht Jahre Haft, ein 15-jähriges Fahrverbot und 2,2 Millionen Złoty Schadenersatz gefordert.
Staatsanwaltschaft fordert Höchststrafe im tödlichen A1-Unfall
Am 7. Oktober 2026 begannen vor dem Amtsgericht Piotrków Trybunalski die Schlussplädoyers im Prozess gegen den 34-jährigen Sebastian M., dem zur Last gelegt wird, den tödlichen Unfall vom September 2023 auf der Autobahn A1 verursacht zu haben. Staatsanwalt Aleksander Duda von der Staatsanwaltschaft Katowice beantragte die nach der derzeitigen rechtlichen Einstufung gesetzliche Höchststrafe von acht Jahren Haft. Die Anklagebehörde forderte das Gericht zudem auf, dem Angeklagten eine vorzeitige bedingte Entlassung zu verwehren, bis er drei Viertel seiner Strafe verbüßt hat, und verlangte ein 15-jähriges Fahrverbot. In seinem Plädoyer erklärte Duda, die gesetzliche Obergrenze werde der Schwere des Geschehens nicht gerecht, und schilderte das Leid im Wagen der Opfer.
Wären 20 Jahre möglich, würde ich 20 fordern. Wären es 30, würde ich 30 fordern.
Gutachter rekonstruieren extreme Geschwindigkeiten
Der Zusammenstoß ereignete sich am Abend des 16. September 2023 auf der Richtungsfahrbahn Katowice der Autobahn A1 nahe dem Dorf Sierosław. Ein von Sebastian M. gelenkter, umgebauter BMW fuhr auf das Heck eines Kia auf, in dem eine Familie aus Myszków saß, die von einem Urlaub an der Ostsee zurückkehrte. Der Kia prallte gegen Leitplanken und geriet in Brand; Patryk, Martyna und ihr fünfjähriger Sohn Oliwier starben noch an der Unfallstelle. Unfallrekonstruktionsgutachter sagten aus, der BMW habe zum Zeitpunkt des Aufpralls eine Geschwindigkeit zwischen 315 und 329 km/h gehabt. Die Gutachter kamen zu dem Schluss, dass der Kia mit etwa 140 km/h bei aktivem Tempomat auf der mittleren Spur fuhr und seine Spur vor dem Aufprall nicht veränderte.
- BMW kollidiert auf der Autobahn A1 bei Sierosław mit einem Kia und tötet eine dreiköpfige Familie
- Sebastian M. wird aus den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Polen ausgeliefert und in Untersuchungshaft genommen
- Das Hauptverfahren beginnt förmlich vor dem Amtsgericht Piotrków Trybunalski
- Die Staatsanwaltschaft hält ihr Schlussplädoyer und fordert die gesetzliche Höchststrafe von acht Jahren
Verteidigung scheitert mit Anträgen auf Wiedereröffnung
Zu Beginn der Mittwochsverhandlung versuchte die Verteidigung, die Beweisaufnahme wieder zu eröffnen, um weitere Beweisanträge zu den Gutachten zu stellen. Die Vorsitzende Richterin Renata Folkman lehnte den Antrag ab und folgte damit dem Argument von Staatsanwalt Duda, neue Anträge nach dem förmlichen Abschluss der Beweisaufnahme dienten allein der Verfahrensverzögerung. Sebastian M. bekannte sich während des gesamten Prozesses nicht schuldig, bestritt die Berechnungen der Gutachter und versicherte, seine Geschwindigkeit habe 200 km/h nicht überschritten. Er brachte vor, der Kia habe seine Spur geschnitten oder einen Defekt am Reserverad gehabt. Die Verteidiger hatten rund 200 Fragen zu den technischen Feststellungen in 30 Aktenbänden vorbereitet.
Ich stimme dem Staatsanwalt voll und ganz zu, der argumentiert hat, dass Beweisanträge in diesem Stadium nach Abschluss der Beweisaufnahme verspätet sind.
Flucht nach Dubai, Verfahrensgeschichte und Entschädigung
Nach dem Unfall verließ Sebastian M. Polen über München und Istanbul in Richtung Vereinigte Arabische Emirate – eine Reise, die er als im Voraus geplante Geschäftsreise bezeichnete. Die polnischen Behörden lieferten ihn im Mai 2025 aus den VAE aus; seit seiner Rückkehr befindet er sich in Untersuchungshaft. Das Hauptverfahren wurde am 22. Oktober 2025 nach einer Verschiebung vom September 2025 förmlich eröffnet; dabei hörte das Gericht die Aussagen von Mitfahrern im BMW, von Einsatzkräften der Feuerwehr, Polizeibeamten, Spezialisten für Fahrzeugtuning und einem ehemaligen Mitarbeiter. Zusätzlich zu den acht Jahren Haft forderte die Staatsanwaltschaft 2,2 Millionen Złoty Schadenersatz: 1 Million Złoty für Martynas Eltern, 1 Million Złoty für Patryks Eltern und 200.000 Złoty für einen Bruder.
- Martynas Eltern
- 1000000 PLN
- Patryks Eltern
- 1000000 PLN
- Bruder des Opfers
- 200000 PLN

