Diplomatie

US-Richter entscheidet: Candace Owens kann nicht persönlich von den Macrons verklagt werden, Klage gegen ihre Unternehmen läuft weiter

Der Richter am Superior Court von Delaware, Sheldon Rennie, entschied am 27. Oktober 2026, dass das Gericht keine Zuständigkeit über Candace Owens persönlich hat; die Klage gegen ihre beiden Unternehmen bleibt bestehen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von The Telegraph, Le Monde.fr, BFMTV und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).

Kurz gefasst

Wie es dazu kam
  1. März 2024Owens beginnt, die Behauptung zu wiederholen, Brigitte Macron sei als Mann geboren worden
  2. Januar 2025Die Videoreihe "Becoming Brigitte" verleiht der Behauptung weltweite Reichweite
  3. Juli 2025Die Macrons reichen Verleumdungsklage beim Superior Court von Delaware ein
  4. 27.10.Richter Sheldon Rennie entscheidet, dass das Gericht keine Zuständigkeit über Owens persönlich hat

Das Urteil

Der Richter am Superior Court von Delaware, Sheldon Rennie, entschied am Dienstag, 27. Oktober 2026, dass sein Gericht keine Zuständigkeit über Candace Owens hat, die in Tennessee lebt. Laut der New York Times wies der Richter alle Ansprüche gegen sie ab. The Independent berichtete von einem engeren Ausgang und schrieb, Rennie habe eine Entscheidung über Owens' Antrag auf Klageabweisung zurückgestellt, bis die Parteien weitere Argumente vorlegen. Die Ansprüche gegen ihre beiden Unternehmen, Candace Owens LLC und GeorgeTom Inc., bleiben Gegenstand des Verfahrens, da beide in Delaware registriert sind. Die Berichte gehen auseinander, ob die Ansprüche gegen Owens persönlich endgültig abgewiesen oder bis zur weiteren Stellungnahme aufrechterhalten werden.

Eine Frist könnte den Fall entscheiden

Rennie warf zudem die Frage auf, welches Recht für die Fristen der Ansprüche gilt. Da die Macrons Franzosen sind, könnte französisches Verleumdungsrecht Anwendung finden, berichtet BFMTV. Danach muss eine Verleumdungsklage innerhalb von drei vollen Monaten nach der Tat erhoben werden; diese Frist verlängert sich auf ein Jahr bei Äußerungen, die rassistisch, sexistisch, homophob oder behindertenbezogen sind. Der Richter forderte beide Seiten auf, die Verjährungsfrage zu erörtern, bevor er darüber entscheidet. Sollte er die Drei-Monats-Frist anwenden, könnten die Ansprüche der Macrons abgewiesen werden, berichtete BFMTV.

Ursprung der Klage

Die Macrons reichten im Juli 2025 beim Superior Court von Delaware Klage gegen Owens und ihre beiden Unternehmen ein. Sie erklärten, die Behauptungen hätten ihrem Ruf irreparablen Schaden zugefügt. Die Klageschrift wirft Owens vor, eine "Kampagne der globalen Demütigung" geführt zu haben, um ihren Podcast zu bewerben und eine als "aufgepeitscht" bezeichnete Fangemeinde aufzubauen. Nach Darstellung des Paares lautete eine der Falschbehauptungen, Brigitte Macron, heute 72, sei als Jean-Michel Trogneux geboren worden – der Name ihres älteren Bruders.

Wie sich die Behauptung verbreitete

BFMTV berichtet, Owens habe die Behauptung im März 2024 aufgegriffen, und eine Videoreihe mit dem Titel "Becoming Brigitte", die im Januar 2025 begann, habe ihr weltweite Reichweite verschafft. Das Gerücht sei seit Emmanuel Macrons erster Wahl 2017 regelmäßig in französischen sozialen Netzwerken wieder aufgetaucht, so der Sender weiter. Die folgende Zeitleiste reicht von der ersten weiten Verbreitung der Behauptung bis zur Entscheidung am 27. Oktober 2026.

Owens' Reaktion

Owens äußerte sich in ihrem Podcast zu dem Fall und sagte:

„Diese Klage ist voller sachlicher Ungenauigkeiten.“

Candace Owens, US-amerikanische rechtsgerichtete Podcasterin und Beklagte

Sie bezeichnete die Klage als Teil einer offensichtlichen und verzweifelten PR-Strategie, die darauf abziele, ihren Charakter zu beschmutzen. Owens sagte, sie habe nicht gewusst, dass eine Klage bevorstehe, obwohl die Anwälte beider Seiten seit Januar in Kontakt gestanden hätten. In einer Erklärung in den sozialen Medien dankte sie dem Richter und warf dem Präsidenten vor, einen Podcaster, der außerhalb Frankreichs lebt, persönlich in den Ruin treiben zu wollen. BFMTV berichtete, sie habe gesagt, sie sei überaus dankbar für die Entscheidung.

Wie es weitergeht

Die Entscheidung sei eine Zwischenentscheidung, merkte BFMTV an, der Fall sei also nicht in der Sache entschieden. Ob die französische Drei-Monats-Frist gilt, muss der Richter noch klären. Derzeit sind die Unternehmen die einzigen Beklagten in dem Verfahren. Jede weitere Entscheidung wird von der Verjährungsfrage abhängen und davon, wie französisches Verleumdungsrecht mit US-Recht zusammengeht.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.

Pollar unterstützen