
Bundesverfassungsgericht verhandelt Bayerns Klage und Steuerprivilegien für Unternehmenserben im Erbschaftsteuerfall
Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag, 12. Oktober, die mündliche Verhandlung über Bayerns Klage zur Erbschaftsteuer eröffnet. Eine zweite Verhandlung über die Steuerprivilegien für Betriebsvermögen ist für Dienstag, 13. Oktober, angesetzt.
Zwei Verfahren vor dem Gericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt in dieser Woche zwei Verfahren zur Erbschaftsteuer. Das erste, am Montag, 12. Oktober, eröffnete Verfahren ist eine Klage der bayerischen Staatsregierung (Aktenzeichen 1 BvF 1/23), die eine teilweise Regionalisierung der Steuer und höhere Freibeträge fordert. Das zweite, für Dienstag, 13. Oktober, angesetzte Verfahren ist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Steuerprivilegien für Betriebsvermögen. Beide betreffen eine Steuer, die vollständig den Ländern zufließt, deren Freibeträge und Sätze aber der Bund für alle einheitlich festlegt. Die Frankfurter Allgemeine berichtet, die Urteile könnten grundlegende Änderungen des Rechts bringen, für die es noch keine politische Mehrheit gibt.
- Freibeträge zuletzt an gestiegene Vermögenswerte angepasst
- Letztes Verfassungsgerichtsurteil zur Erbschaftsteuer; Regeln für Betriebsvermögen danach reformiert
- Verhandlung über Bayerns Klage beginnt
- Zweite Verhandlung über Steuerprivilegien für Betriebsvermögen
Bayerns Klage zu den Freibeträgen
Der Vorsitzende Richter Stephan Harbarth sagte, der Fall werfe Grundsatzfragen zur Besteuerung von Erbschaften in einem föderalen System auf, vor dem Hintergrund steigender und regional ungleicher Immobilienpreise. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) argumentierte vor dem Ersten Senat, die Klage sei eine "ultima ratio" im Interesse der Steuergerechtigkeit. Füracker sagte, die Länder müssten frei über persönliche Freibeträge und Steuersätze entscheiden können.
Dann kann jedes Land es so gestalten, wie es passt.
Die bayerische Klageschrift führt an, die Immobilienpreise im Land hätten sich vielerorts verdoppelt und verdreifacht, sodass die Freibeträge Kindern oft nicht mehr erlaubten, das Elternhaus steuerfrei zu erben, und manche es verkaufen müssten, um die Steuer zu zahlen. Marcus Söder hatte politisch eine regionale Lösung verfolgt, fand im Bundesrat aber keine Mehrheit. Michael Schrodi (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, sagte vor Gericht, die Bundesregelungen müssten einheitlich bleiben, und warnte, eine Regionalisierung würde das Recht zersplittern und zu einem "ruinösen Steuerwettbewerb" führen.
Privilegien für Betriebsvermögen
Die Beschwerde vom Dienstag betrifft die Steuerentlastungen für Betriebsvermögen. Nach geltendem Recht bleiben 85 Prozent des Betriebsvermögens bis 26 Millionen Euro steuerfrei, wenn das Unternehmen und seine Lohnsumme erhalten bleiben, und unter bestimmten Bedingungen sind 100 Prozent möglich, sofern Arbeitsplätze fünf oder sieben Jahre lang erhalten bleiben. Oberhalb von 26 Millionen Euro erlässt die sogenannte Verschonungsbedarfsprüfung auf Antrag die Steuer, wenn der Erbe nachweisen kann, dass er sie nicht aus Privatvermögen zahlen kann. Für das Gericht erstellte Papiere des Finanzministeriums zählen für das vergangene Jahr rund 275.000 Erbschaften und Schenkungen, von denen 29.000 Betriebsvermögen unter 26 Millionen Euro und 34 größere betrafen. In diesen 34 Fällen wurden von 3,95 Milliarden Euro festgesetzter Steuer 3,7 Milliarden Euro erlassen, davon 2,37 Milliarden Euro in Bayern. Das erlassene Volumen wächst seit Jahren, von 1,4 Milliarden Euro im Jahr 2022.
- 2022
- 1.4 Mrd. Euro
- 2025
- 3.7 Mrd. Euro
Das Handelsblatt nennt das Lobby-Netzwerk Steuergerechtigkeit und den Sachverständigenrat für Wirtschaft als Kritiker, die die Regelungen für unfair halten. Befürworter der Steuer warnen, die Entlastung könne Familienunternehmen am Leben halten, während Kritiker argumentieren, Vermögen werde nur einmal besteuert und sei oft bereits versteuert.
Familienunternehmen und private Erben
Caroline Trips, 59, führt mit ihrem Bruder die Trips GmbH in Grafenrheinfeld und ist zudem Präsidentin der Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt. Ihr Unternehmen bereitet die Übergabe an die nächste Generation vor. Ohne die Entlastung, sagte sie, würden "extreme Steuern" anfallen, und die Nachfolger bräuchten Kredite, die den Spielraum für Investitionen verringerten.
Das ist das Schlimmste, was einem Unternehmer passieren kann. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, muss ich weiter investieren.
Für die meisten Familien sind die allgemeinen Regeln deutlich milder. Mehr als 80 Prozent der Erbschaften in Deutschland sind steuerfrei, weil Ehepartner Freibeträge von bis zu 500.000 Euro erhalten, Kinder 400.000 Euro und Enkel 200.000 Euro. Geschwister, Neffen, Freunde und nicht verheiratete Partner zahlen ab Beträgen von 20.000 Euro, und die Sätze für Summen über den Freibeträgen reichen von 7 bis 50 Prozent. N-tv beschreibt den Fall eines Erben, der 47.000 Euro Erbschaftsteuer auf Privatvermögen aus dem Nachlass seiner Tante zahlte und Verfassungsbeschwerde einlegte, weil er die Belastung neben den Entlastungen für Betriebsvermögen für unfair hält. Die insgesamt festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erreichte 2025 13,3 Milliarden Euro, etwa 57 Prozent mehr als im Vorjahr.
Wie es weitergeht
Die Artikel nennen kein Datum für ein Urteil. Der Kommentar von RP Online fordert die Bundesregierung auf, die Entscheidung des Gerichts abzuwarten, bevor sie handelt. Eine Reform der Erbschaftsteuer gehört zu den Projekten der Koalition für das kommende Jahr, und das Morgenbriefing des Handelsblatts merkt an, dass Union und SPD in dieser Woche bereits mit Personalfragen befasst waren. Beide Verfahren betreffen dieselbe Steuer, die die Koalition reformieren müsste.

