
Hamburger Gericht weist Klage gegen Grundeinkommen-Volksentscheid nach 357.619 Nein-Stimmen ab
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat die Klagen gegen den Volksentscheid zum Grundeinkommen vom Oktober 2025 abgewiesen. Irreführende Kostendarstellungen im Abstimmungskampf hätten das entscheidende Ergebnis nicht beeinflusst, so das Gericht.
Verfassungsgericht bestätigt Ausgang des Volksentscheids
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat am Freitag die Klagen abgewiesen, mit denen der Volksentscheid vom Oktober 2025 über ein staatlich finanziertes Pilotprojekt zum Grundeinkommen für ungültig erklärt werden sollte. Fünf Antragsteller, die die Organisatoren und Unterstützer der Initiative „Hamburg testet Grundeinkommen“ vertraten, hatten eine Wiederholung der Abstimmung gefordert. Die Richter stellten fest, dass der gescheiterte Entscheid rechtlich gültig bleibt, und urteilten, dass die festgestellten Verfahrensmängel nicht schwer genug wogen, um den demokratischen Entscheid rückwirkend aufzuheben. Gerichtspräsidentin Birgit Voßkühler verkündete das abschließende Urteil in der öffentlichen Sitzung in Hamburg.
Die Anträge werden zurückgewiesen.
Vorwürfe staatlicher Einflussnahme und Mängel im Wahlkampf
Der Rechtsstreit entstand aus Auseinandersetzungen über die Kampagnenführung des Hamburger Senats und der regierenden Koalition aus Sozialdemokratischer Partei (SPD) und Grünen. Die Initiatoren behaupteten, staatliche Stellen hätten unzulässig in den Abstimmungskampf eingegriffen und die verbindlichen Gebote der Neutralität und Sachlichkeit verletzt. Die Beschwerdeführer verwiesen insbesondere auf öffentliche kritische Äußerungen von Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) und beanstandeten Aussagen, die die Koalition im amtlichen Informationsheft veröffentlicht hatte. Darüber hinaus kritisierte die Initiative den frühen Versand der Briefwahlunterlagen mit dem Argument, Bürgerinnen und Bürger hätten ihre Stimme abgeben können, bevor die Gruppe ihre Plakate ohne Genehmigung in der ganzen Stadt aufhängen konnte. Die Initiative hatte einen dreijährigen Modellversuch vorgeschlagen, der 2.000 repräsentativ ausgewählten Hamburgerinnen und Hamburgern ein bedingungsloses Grundeinkommen zahlen sollte.
- Nein-Stimmen
- 357619
- Ja-Stimmen
- 212680
Irreführende Kostenrechnung reicht für Aufhebung nicht aus
Das Verfassungsgericht stellte tatsächlich einen konkreten Mangel im amtlichen Informationsheft fest: SPD und Grüne hätten die finanziellen Kosten des Modellprojekts irreführend dargestellt. Die Richter bestätigten, dass diese Passage eine teilweise Verletzung des Gebots sachlicher Richtigkeit darstelle, das für Parlamentsfraktionen gilt. Nach hamburgischem Verfassungsrecht kann ein Volksentscheid jedoch nur dann nachträglich aufgehoben werden, wenn ein Fehler das Ergebnis der Abstimmung realistischerweise hätte verändern können. Das Gericht äußerte erhebliche Zweifel an einer ausschlaggebenden Wirkung und verwies darauf, dass die Vorlage deutlich gescheitert war. Beim Volksentscheid am 12. Oktober 2025 stimmten 357.619 Bürgerinnen und Bürger mit Nein, 212.680 mit Ja; das erforderliche Zustimmungsquorum wurde verfehlt. Die Gegner kamen auf 62,7 Prozent der abgegebenen Stimmen, die Befürworter auf 37,3 Prozent; separate amtliche Auszählungen verzeichneten 62,6 Prozent Nein zu 37,4 Prozent Ja.
- Hamburger Wählerinnen und Wähler lehnen das Grundeinkommens-Pilotprojekt mit 357.619 Nein-Stimmen zu 212.680 Ja-Stimmen ab
- Das Hamburgische Verfassungsgericht weist die Klagen ab und bestätigt, dass das Ergebnis des Volksentscheids gültig bleibt
Rechtliche Grenzen für künftige Volksabstimmungen
Das Urteil legt rechtliche Leitlinien fest, die die zulässige Rolle der Exekutive und der Regierungsparteien bei künftigen Volksentscheiden in Hamburg definieren. Die Antragsteller argumentierten, der Senat sei rechtlich verpflichtet gewesen, sich eigener Bewertungen und öffentlicher Einschätzungen vollständig zu enthalten. Das Verfassungsgericht wies diese Auffassung ausdrücklich zurück und stellte fest, dass Senatsmitglieder in ihrer Rolle als Regierungsvertreter und Parteipolitiker politische Positionen vertreten dürfen. Zudem urteilte das Gericht, dass der frühe Versand der Briefwahlunterlagen die Wahlfreiheit nicht beeinträchtigt habe. Den Wählerinnen und Wählern hätten der vollständige Gesetzentwurf und ausgewogene Argumente von Befürwortern und Gegnern im amtlichen Heft vorgelegen, sodass vorläufige Plakataktionen im öffentlichen Raum keine zwingende Voraussetzung für eine informierte Stimmabgabe gewesen seien.

