Regierung · Lüneburg und Hannover
Oberverwaltungsgericht bestätigt Hochstufung der AfD in Niedersachsen
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat am 29. Oktober 2026 die Beschwerde des AfD-Landesverbands Niedersachsen gegen seine Hochstufung zum „Objekt mit besonderer Bedeutung“ zurückgewiesen. Die Entscheidung ist unanfechtbar, das Hauptsacheverfahren in Hannover läuft weiter.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Deutsche Welle, der Standard, tagesschau.de und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Beschwerde des AfD-Landesverbands Niedersachsen am 29. Oktober 2026 zurückgewiesen; die Entscheidung kann nicht angefochten werden.
Laut der Erklärung des Gerichts stellt es fest, dass der Landesverband Migranten, vor allem Muslime, systematisch herabwürdigt und sein Volksverständnis mit Rassismus verbindet.
Das Hauptsacheverfahren bleibt beim Verwaltungsgericht Hannover, das den Eilantrag des Landesverbands Anfang Juni 2026 abgelehnt hatte.
Die Mitte Februar 2026 beschlossene Hochstufung erlaubt dem Verfassungsschutz Telefonüberwachung und Informanten, wie das Ministerium von Daniela Behrens mit ihrer Begrüßung der Entscheidung bestätigte.
- Februar 2026Landesamt Niedersachsen stuft den Landesverband zum Objekt mit besonderer Bedeutung hoch
- 1.06.Verwaltungsgericht Hannover lehnt den Eilantrag des Landesverbands ab
- 29.10.Oberverwaltungsgericht Lüneburg weist die Beschwerde des Landesverbands zurück
Eine unanfechtbare Entscheidung in Lüneburg
Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat am Donnerstag, 29. Oktober 2026, eine Beschwerde des AfD-Landesverbands Niedersachsen zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bestätigt. Der Landesverband hatte sich gegen die Hochstufung durch das Landesamt für Verfassungsschutz vom „Verdachtsfall“ zum „Objekt mit besonderer Bedeutung“ gewehrt. Diese Hochstufung war Mitte Februar 2026 erfolgt. Der neue Status erlaubt dem Amt den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wie Telefonüberwachung und Informanten gegen die Partei. Hannover hatte den Eilantrag des Landesverbands bereits Anfang Juni abgelehnt, und das Gericht in Lüneburg hat dieses Ergebnis nun bestätigt.
Was das Gericht feststellte
Die Begründung des Gerichts stützt sich auf mehrere Feststellungen zu Auffassungen und Verhalten des Landesverbands. Der 11. Senat des Gerichts fasste seine Position in einer Erklärung zusammen.
„Das Gericht teilt die Auffassung des Verwaltungsgerichts Hannover, dass Tatsachen vorliegen, die auf Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung hindeuten.“
Laut Gericht vertritt der Landesverband ein ethnisch-kulturelles Volksverständnis, das mit Rassismus einhergeht. Er würdige und verunglimpfe Migranten, vor allem Muslime, systematisch wegen ihrer Herkunft oder Religion. Die Entscheidung nennt zudem Verbindungen zu anderen rechtsextremistischen Organisationen und Kräften und stellt fest, der Landesverband wolle das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Vertreter des Staates erschüttern.
Reaktionen von Ministerin und Partei
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) begrüßte die Entscheidung und zeigte sich zuversichtlich, dass sie auch im Hauptsacheverfahren Bestand haben wird. Sie formulierte es so.
„Das ist jetzt schon in zweiter Instanz bestätigt worden, dass die AfD in Niedersachsen beobachtet werden muss.“
Behrens bezeichnete die Partei zudem als rechtsextremistisch, weshalb sie für das Amt ein Beobachtungsobjekt bleibe. Der stellvertretende Landesvorsitzende des Verbands, Stephan Bothe, erklärte, die Partei bedauere die Entscheidung.
„Wir bedauern diese Entscheidung ausdrücklich.“
Bothe warf dem Amt politische Instrumentalisierung vor und nannte dessen Begründung an den Haaren herbeigezogene Spekulationen. Er wünscht sich vom Hauptsacheverfahren eine umfassende und kritische Prüfung der Grundlage der Einstufung und forderte, die Beobachtung zu beenden.
Zentrale Daten und Rechtslage
Die Entscheidung aus Lüneburg ist nicht anfechtbar, während die Hauptsache beim Verwaltungsgericht Hannover anhängig bleibt. Die „Welt“ berichtete, der Landesverband sei im Mai 2022 erstmals als Verdachtsfall eingestuft und diese Phase 2024 einmalig um zwei Jahre verlängert worden. Auf Bundesebene stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD im Mai 2025 als gesichert rechtsextremistisch ein, diese Einstufung wurde jedoch bis zum Abschluss der Gerichtsverfahren ausgesetzt. Laut AFP entspricht der Status in Niedersachsen der gesichert rechtsextremistischen Einstufung, die für Landesverbände in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt. Die „Welt“ berichtete zudem, das niedersächsische Innenministerium habe im März mitgeteilt, die Hochstufung sei ausgesetzt und der Landesverband werde weiterhin als Verdachtsfall behandelt.
Die folgende Übersicht reicht von der ersten Einstufung 2022 bis zur Entscheidung vom 29. Oktober 2026.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Deutsche WelleGericht weist AfD-Beschwerde gegen Status des Landesverbandes in Niedersachsen zurückСуд отклонил жалобу АдГ на статус отделения в Нижней Саксонии · Original auf Russisch
- der StandardBeschwerde der AfD-Niedersachsen gegen Verfassungsschutz erfolglos
- tagesschau.deGericht bestätigt: AfD "gesichert rechtsextremistisch" - Verfassungsschutz darf V-leute einsetzen
- N-tvVerfassungsschutz Niedersachsen: AfD scheitert mit Beschwerde gegen Hochstufung
- Daniela Behrens
- Niedersächsische Innenministerin (SPD), die die Entscheidung begrüßte
- Stephan Bothe
- Stellvertretender Landesvorsitzender der AfD in Niedersachsen, der die Entscheidung und das Amt kritisierte
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