
Psychiatrischer Gutachter hält Gina H. im Fabian-Mordprozess für voll schuldfähig
Der forensische Psychiater Peter Keiper hat dem Landgericht Rostock erklärt, die 30-jährige Angeklagte könne trotz einer Borderline-Persönlichkeitsstörung und einem IQ von 76 das Unrecht ihrer Tat erkennen und ihr Handeln steuern.
Befunde des Gutachters
Peter Keiper, forensischer Psychiater an der Universitätsmedizin Rostock, stellte sein Gutachten am Donnerstag am 32. Verhandlungstag vor dem Landgericht Rostock vor. Er diagnostizierte bei Gina H. eine emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ mit psychopathischen Zügen und stellte einen IQ von 76 fest. Die Störung sei höchstens mittelgradig ausgeprägt, sagte er, und weder die Persönlichkeitsstörung noch die verminderte Intelligenz hätten Krankheitswert. Für den Zeitraum um die mutmaßliche Tat am 10. Oktober 2025 stellte Keiper keine Verminderung ihrer Schuldfähigkeit, ihrer Einsichtsfähigkeit oder ihrer Steuerungsfähigkeit fest.
Die mögliche Tat ist kein Symptom einer Störung.
Keipers Gutachten stützte sich auf fünf Gespräche mit Gina H. in der Justizvollzugsanstalt Bützow, einige davon in Anwesenheit einer von ihm hinzugezogenen Psychologin, sowie auf die Auswertung früherer Behandlungsunterlagen. Er beschrieb sie als kooperativ, freundlich und offen und erklärte, sie habe den Vorwurf durchweg bestritten. Jedes Gespräch habe mit seiner Frage begonnen, warum sie in Haft sei, und sie habe geantwortet, sie sei angeblich beschuldigt, jemanden getötet zu haben. Anzeichen einer Psychose fand Keiper nicht.
Emotionen und Persönlichkeit
Laut Bild weinte Gina H. während der Gespräche zweimal, einmal wegen ihres toten Pferdes Tiffy und einmal wegen ihres leiblichen Sohnes. Die Berliner Zeitung berichtete, sie habe Gefühle nur bei den Themen ihre Pferde und ihr Sohn gezeigt und sei emotional flach und trotzig verschlossen geblieben, wenn es um Fabian ging. Keiper beschrieb sie als dominant, kontrollierend und manipulativ. Auf einer Psychopathie-Checkliste erreichte sie 22 von 40 Punkten, unterhalb der von ihm genannten Schwelle von 25. Er betonte, psychopathische Züge seien keine Krankheit, sondern „kriminologische Merkmale“.
- Punktzahl von Gina H.
- 22 Punkte (von 40)
- Von Keiper genannte Schwelle
- 25 Punkte (von 40)
Alles dreht sich um die Ichbezogenheit von Frau H.
Mögliches Motiv
Als mögliche Erklärung für die mutmaßliche Tat nannte Keiper die Beziehung zum Vater Fabians, Matthias R. Gina H. habe die Trennung als existenzbedrohend erlebt, und Keiper stellte die Hypothese einer strafenden Vergeltung am Vater durch die Instrumentalisierung des Kindes auf, die er mit dem „Medea-Phänomen“ aus der griechischen Mythologie in Verbindung brachte. Das Motiv fasste er als „Konglomerat aus Ichbezogenheit, Eifersucht und Rache“ zusammen. Die Staatsanwaltschaft sieht das Motiv in ihrer Beziehung zu Fabians Vater; die Angeklagte hat die Vorwürfe mehrfach zurückgewiesen.
Hintergrund des Falls
Laut Anklage erstach Gina H. am 10. Oktober 2025 den achtjährigen Fabian an einem Teich bei Klein Upahl, rund 15 Kilometer von Güstrow entfernt, und setzte die Leiche anschließend in Brand. Der Prozess begann am 28. April. Gina H. hat Bild gesagt, sie leide an mehreren psychischen Erkrankungen; ihre Psychologin diagnostizierte eine rezidivierende depressive Störung und eine Borderline-Persönlichkeitsstörung. Bild berichtete, die Verteidigung rechne nicht damit, dass das Gericht sie für vermindert schuldfähig oder schuldunfähig erklärt.
Nächste Schritte
Wie die dpa berichtet, soll die Beweisaufnahme nach dem Gutachten abgeschlossen werden, die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung sind für den 29. und 30. Oktober geplant. Ein Urteil könnte am 10. November folgen. Das Gutachten klärt die Schuldfrage nicht, da die Angeklagte bestreitet, Fabian getötet zu haben, und das Gericht darüber nach Abwägung aller Beweise entscheiden muss.
- Laut Anklage erstach Gina H. Fabian bei Klein Upahl
- Prozessbeginn
- Keiper legt am 32. Verhandlungstag sein Gutachten vor
- Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung geplant
- Zweiter Plädoyer-Tag geplant
- Urteil möglicherweise im Anschluss

