Sicherheit · Rostock, Güstrow und Klein Upahl
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Frau, die in Güstrow einen achtjährigen Jungen getötet haben soll
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Rostock sieht keine vernünftigen Zweifel daran, dass die 30-jährige Gina H. im Oktober 2025 einen achtjährigen Jungen getötet hat. Sie fordert eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld; das Urteil soll am 10. November 2026 fallen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Blick.ch, 20 Minuten, DIE WELT und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Staatsanwalt Oliver Schley beantragte am Donnerstag, 29. Oktober 2026, dem 33. Verhandlungstag, eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Das Urteil soll am 10. November 2026 fallen, am 35. Verhandlungstag und genau 13 Monate nach dem Tod des Jungen. Die Verteidigung plädiert am Freitag, 30. Oktober 2026.
Es gibt kein Geständnis und keinen Augenzeugen. Schley trug mehr als zweieinhalb Stunden Beweismaterial aus 33 Verhandlungstagen vor, darunter Telefondaten, Internetrecherchen und Schuhabdrücke.
Laut Staatsanwaltschaft war die Angeklagte finanziell vom Vater des Jungen abhängig und sah dessen Trennung von ihr im August 2025 als Bedrohung ihrer Existenz; sie habe ihn bestrafen wollen.
- 29.10.Staatsanwalt Oliver Schley beantragt eine lebenslange Freiheitsstrafe
- 30.10.Plädoyer der Verteidigung angesetzt
- 10.11.Urteil angesetzt
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft am Landgericht Rostock hat für Gina H., eine 30-jährige Frau, die einen achtjährigen Jungen aus Güstrow getötet haben soll, eine lebenslange Freiheitsstrafe beantragt. Staatsanwalt Oliver Schley hielt am Donnerstag, 29. Oktober 2026, am 33. Verhandlungstag sein Plädoyer und erklärte, die Staatsanwaltschaft sei überzeugt, dass die Angeklagte den Jungen getötet habe. Er beantragte zudem die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was bei einem rechtskräftigen Urteil eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde. Die Angeklagte bestreitet die Vorwürfe. Die Staatsanwaltschaft formulierte ihre Haltung so:
„Es bestehen keine vernünftigen Zweifel an der Schuld der Angeklagten.“
Indizien und die Tat
Es gibt kein Geständnis und keinen Augenzeugen, daher stützt sich der Fall auf Indizien. Schley befasste sich mehr als zweieinhalb Stunden mit dem Material, das in den 33 Verhandlungstagen zusammengetragen wurde, darunter Zeugenaussagen, Kameraaufnahmen, Chatnachrichten, Telefondaten, Internetrecherchen, abgehörte Telefonate, Schuhabdrücke und Faserspuren. Laut Anklage überredete die Angeklagte den Jungen, sein Handy zurückzulassen und in ihr Auto zu steigen, und brachte ihn dann am 10. Oktober 2025 zu einem abgelegenen Teich bei Klein Upahl, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow. Dort habe sie ihn erstochen, nachdem sie vorgegeben habe, ihm Tiere zeigen zu wollen – nach dem Bericht von Bild über das Plädoyer mindestens sechs Mal. Blick berichtet, die Leiche sei anschließend mit Grillanzünder in Brand gesetzt worden, und tagesschau merkt an, dass keine Tatwaffe gefunden wurde. Schley argumentiert, der Teich sei gewählt worden, weil sie annahm, Wildtiere würden alle Spuren beseitigen; er verweist auf ihre Internetrecherchen über Wildschweine und die Frage, ob diese auch Menschen fressen.
Motiv und offene Fragen
Die Staatsanwaltschaft nennt die Trennung als Motiv. Der Vater des Jungen trennte sich im August 2025 nach einer mehrjährigen Beziehung von der Angeklagten; laut Staatsanwaltschaft war sie finanziell von ihm abhängig und sah die Trennung als Bedrohung ihrer Existenz. Schley argumentiert, sie habe einen Störfaktor in der Beziehung beseitigen und zugleich den Vater bestrafen wollen. Er erklärt zudem, sie habe erwartet, dass die Leiche am Teich liegen bleibe, damit Tiere sie fressen, und sie habe aus Hass getötet, was aus seiner Sicht die Stichwunden belegen. Eine Frage bleibt für die Staatsanwaltschaft offen: woher sie wusste, wo der Junge war. Schley sagte, sie habe ihn möglicherweise am Vortag in Güstrow gesehen.
Nebenklage und der Weg zum Urteil
Die Angeklagte, eine 30-Jährige aus Reimershagen im Landkreis Rostock, steht seit April vor Gericht. Die Mutter des Jungen ist als Nebenklägerin am Verfahren beteiligt, vertreten durch die Anwältin Christine Habetha, die ebenfalls eine Verurteilung wegen Mordes und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld fordert. Vor den Plädoyers sagte Habetha, sie werde den Jungen als ein Kind darstellen, das zwischen die Fronten geraten und völlig schuldlos gewesen sei. Laut tagesschau ist Habetha überzeugt, dass die Angeklagte verurteilt wird. Die Verteidigung plädiert am Freitag, 30. Oktober 2026, nachdem sie während des Prozesses wiederholt die Beweise infrage gestellt hat; danach erhält die Angeklagte das letzte Wort. Das Urteil soll am 10. November 2026 fallen, am 35. Verhandlungstag und genau 13 Monate nach dem Tod des Jungen; bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Blick.chStaatsanwälte von Gina H.s Schuld überzeugt
- 20 MinutenFall Fabian: Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes
- DIE WELTRostock: Staatsanwaltschaft fordert im Mordfall Fabian lebenslange Haft für Gina H.
- tagesschau.deFall Fabian: Mutter sieht besondere Schwere der Schuld bei der Angeklagten Gina H.
- Orte
- Rostock, Güstrow, Klein Upahl
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