Regierung · Rom, Turin und Tripolis
Gericht bestätigt Beschwerde der Kammer im Fall Almasri gegen Bartolozzi teilweise
Italiens Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 190, hinterlegt am 6. November 2026, entschieden, dass die Staatsanwaltschaft Rom wegen mutmaßlich falscher Aussagen gegen Giusi Bartolozzi vorgehen darf, während das Ministergericht seine Entscheidung zur Mittäterschaft hätte begründen müssen.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Adnkronos, ANSA.it, Il Messaggero und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das am 6. November 2026 hinterlegte Urteil Nr. 190 stellt fest, dass das Ministergericht Rom hätte begründen müssen, warum Giusi Bartolozzi nicht als Mittäterin von Carlo Nordio behandelt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Rom darf wegen der Aussagen vorgehen, die Bartolozzi am 31. März 2025 in einer Anhörung vor dem Gericht gemacht hat, muss die Kammer aber informieren; eine parlamentarische Genehmigung war nicht erforderlich.
Bartolozzi ist in Rom im Stadium der Vorverhandlung Beschuldigte, und der Anwalt der Kammer, Vittorio Manes, beschrieb sie als führende Figur im Fall Almasri.
- Zwischen 19. und 21. Januar 2025Almasri wird in Turin festgenommen, dann freigelassen und nach Tripolis zurückgeflogen
- 31.03.Anhörung, in der Bartolozzis Aussagen als falsch gelten
- Oktober 2026Erörterung des Konflikts vor Gericht im Oktober 2026, bei der der Anwalt der Kammer das Gericht anspricht
- 6.11.Urteil Nr. 190 des Verfassungsgerichts hinterlegt, das der Beschwerde der Kammer teilweise stattgibt
Das Urteil
Das Verfassungsgericht hat mit Urteil Nr. 190, hinterlegt am 6. November 2026, einem von der Abgeordnetenkammer erhobenen Kompetenzkonflikt gegen das Ministergericht Rom und die Staatsanwaltschaft Rom teilweise stattgegeben. Das Gericht befand, das Ministergericht hätte begründen müssen, warum es Giusi Bartolozzi nicht als mögliche Mittäterin bei den dem Justizminister Carlo Nordio zugeschriebenen Straftaten ansah. Ebenso befand es, die Staatsanwälte hätten die Bewertung des Gerichts an die Kammer weiterleiten müssen. In einem zweiten Punkt wies das Gericht den Einwand der Kammer zurück, es sei keine parlamentarische Genehmigung zur Strafverfolgung Bartolozzis wegen falscher Aussagen eingeholt worden. Der Streit endet damit mit einem geteilten Ergebnis, bei dem jede Seite einen Teil ihrer Argumentation durchsetzt.
Der Vorwurf der falschen Aussage
Die Staatsanwaltschaft Rom hatte das Gericht gebeten, das Verhalten Bartolozzis entweder als Mittäterschaft bei den Nordio zur Last gelegten Straftaten einzustufen oder ihr falsche Aussagen während der Ermittlungen vorzuwerfen. Das Gericht stellte fest, dass die Straftat der falschen Aussage mit dem Fall des Ministers zusammenhängt, aber keine gemeinsame Straftat mit ihm ist. Nach Artikel 96 der Verfassung, der Ministerstraftaten regelt, erstreckt sich die parlamentarische Genehmigung nicht automatisch auf Straftaten Dritter, sodass für diesen Vorwurf keine erforderlich war. Die fraglichen Aussagen wurden vor dem Gericht in einer Anhörung am 31. März 2025 gemacht. Die Staatsanwälte können daher wegen dieses Vorwurfs vorgehen, müssen die Kammer aber über ihre Bewertung informieren.
Hintergrund des Falls Almasri
Osama Almasri, ein libyscher General, wurde in Turin festgenommen und anschließend freigelassen und mit einem Flugzeug der italienischen Nachrichtendienste nach Tripolis zurückgeflogen, bei Ereignissen zwischen dem 19. und 21. Januar 2025. Das Ministergericht ermittelte gegen Nordio, Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, Innenminister Matteo Piantedosi und Staatssekretär Alfredo Mantovano. Das Verfahren gegen Meloni wurde archiviert, während die Kammer die Genehmigung zur Strafverfolgung der beiden Minister und des Staatssekretärs verweigerte, sodass sie einem Prozess entgingen. Die Kammer argumentierte, Bartolozzi hätte gemeinsam mit Mitgliedern der Regierung untersucht werden müssen, was ihr denselben parlamentarischen Schutz verschafft hätte. Das Urteil des Gerichts lässt die Frage ihrer Verantwortung für den Prozess offen.
Verfahrensstand und was folgt
Bartolozzi ist in Rom wegen der falschen Aussagen Beschuldigte, das Verfahren steht im Stadium der Vorverhandlung. Das Urteil beendet das Verfahren gegen sie nicht. Vittorio Manes, der Anwalt der Kammer, betonte in einer Erörterung vor Gericht im Oktober 2026, Bartolozzi habe eine führende Rolle gespielt und in allen Bewertungs- und Entscheidungsphasen des Falls persönlich mitgewirkt. Bartolozzi arbeitet heute als Rechtsberaterin von Tommaso Foti, dem Minister für EU-Angelegenheiten. Ein Bericht bezeichnet sie als ehemalige stellvertretende Stabschefin im Justizministerium, andere nennen sie Stabschefin; die Begründung des Gerichts klärt diesen Titel nicht.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- AdnkronosAlmasri, Fall Bartolozzi vor dem Verfassungsgericht: Kompetenzkonflikt teilweise stattgegebenAlmasri, caso Bartolozzi in Consulta: parzialmente accolto conflitto di attribuzione · Original auf Italienisch
- ANSA.itVerfassungsgericht, die Staatsanwaltschaft kann gegen Bartolozzi wegen falscher Aussagen vorgehenConsulta, la procura può procedere su Bartolozzi per false dichiarazioni - Ultima ora · Original auf Italienisch
- Il MessaggeroFall Almasri, Giusi Bartolozzi wegen „falscher Aussagen“ beschuldigt: sie kann vor Gericht gestellt werdenCaso Almasri, Giusi Bartolozzi accusata di "false dichiarazioni": potrà essere processata · Original auf Italienisch
- ANSA.itVerfassungsgericht: „Die Staatsanwaltschaft kann gegen Bartolozzi wegen falscher Aussagen vorgehen“Consulta: 'La Procura può procedere su Bartolozzi per false dichiarazioni' - Notizie · Original auf Italienisch
- Carlo Nordio
- Justizminister, dessen Verfahren vor dem Ministergericht die Freilassung von Osama Almasri betraf.
- Giorgia Meloni
- Ministerpräsidentin, deren Position in der Almasri-Ermittlung archiviert wurde.
- Tommaso Foti
- Minister für EU-Angelegenheiten, für den Bartolozzi heute als Rechtsberaterin tätig ist.
- Matteo Piantedosi
- Innenminister, gegen den das Ministergericht im Fall Almasri ermittelte.
- Alfredo Mantovano
- Staatssekretär im Amt des Ministerpräsidenten, gegen den im Fall Almasri ermittelt wurde.
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