Kurz gefasst
Die Mailänder Staatsanwaltschaft beantragt, die Senatorin sowie 14 weitere Personen und ein Unternehmen wegen betrügerischen Bankrotts, falscher Buchführung und schweren Betrugs zum Nachteil des Staates vor Gericht zu stellen.
Die Staatsanwaltschaft behauptet Dividenden von über 4,1 Millionen Euro im Jahr 2015 bei Ki Group Holding und Vergütungen von über 2,1 Millionen Euro für Bioera-Direktoren zwischen 2018 und 2023.
Laut Staatsanwaltschaft wurden 2021 im Rahmen von Pandemie-Hilfsmaßnahmen 3,3 Millionen Euro erlangt, ohne die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
- 2021Invitalia gewährt einen Kredit über 2,7 Millionen Euro und eine Steuergutschrift über 600.000 Euro
- Mitte JuliDie Ermittlungen der Guardia di Finanza werden abgeschlossen
- Oktober 2026Die Staatsanwaltschaft reicht den Antrag auf Hauptverhandlung ein
Der Antrag
Mailänder Staatsanwälte haben beantragt, Daniela Santanchè, Senatorin der Fratelli d'Italia (FdI) und ehemalige Tourismusministerin, vor Gericht zu stellen. Der Antrag umfasst auch 14 weitere Personen und ein Unternehmen. Die Vorwürfe lauten betrügerischer Bankrott, falsche Buchführung und schwerer Betrug zum Nachteil des Staates, alle im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch von Ki Group, Ki Group Holding, Bioera und Umbria srl. Die Staatsanwälte Luigi Luzi und Guido Schininà reichten den Antrag gemeinsam mit dem stellvertretenden Chefankläger Roberto Pellicano ein. Das Verfahren stützt sich auf Ermittlungen der Sondereinheit für Wirtschafts- und Finanzkriminalität der Guardia di Finanza, die Mitte Juli abgeschlossen wurden; nun muss ein Richter in der Vorverhandlung (gup) entscheiden, ob es zur Hauptverhandlung kommt.
Wer unter Ermittlung steht
Der Antrag betrifft auch ihren Sohn, ihren früheren Partner und ihre Schwester. Im Vergleich zum Abschluss der Ermittlungen im Juli wurde ein Verfahrensteil abgetrennt, für den die Einstellung beantragt wird. Santanchè hatte Positionen in der Bioera-Ki Group inne, deren Muttergesellschaft Ende 2024 insolvent wurde. Die Insolvenzen bilden den Kern des Verfahrens, und die Vorwürfe beziehen sich auf die im Antrag genannten Unternehmen. Zu ihren separaten Problemen in Mailand gehört ein bereits laufendes Verfahren wegen mutmaßlich falscher Buchführung bei Visibilia.
Vorwürfe zu Dividenden, Krediten und Vergütungen
Die Staatsanwaltschaft wirft vor, dass die Direktoren von Ki Group Holding 2015 Dividenden von über 4,1 Millionen Euro auszahlten, obwohl der Konzernabschluss einen Verlust auswies und das Unternehmen bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckte. Zudem werden fiktive Kapitalgewinne von fast 12 Millionen Euro und die unrechtmäßige Verwendung eines von zwei Bankkrediten über insgesamt 2,4 Millionen Euro aus dem Jahr 2020 behauptet. Bei Bioera, wo Santanchè von 2012 bis 2022 Präsidentin war, sollen Direktoren zwischen 2018 und 2023 Vergütungen von über 2,1 Millionen Euro erhalten haben, die die Staatsanwaltschaft im Verhältnis zur Finanzlage des Unternehmens als unangemessen ansieht. Die Beschuldigten sollen zudem den Verlust des gesamten Grundkapitals im Jahr 2019 verschleiert haben.
Die Invitalia-Mittel
Einer der Vorwürfe betrifft Invitalia, das 2021 im Rahmen der in der Pandemie eingeführten Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen einen Kredit über 2,7 Millionen Euro und eine Steuergutschrift über 600.000 Euro gewährt haben soll. Laut Staatsanwaltschaft wurden die Mittel ohne Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen erlangt; die Berichte beziffern die Gesamtsumme auf 3,3 Millionen Euro. Der Betrugsvorwurf lautet daher, Invitalia getäuscht zu haben, um Unterstützung zu erhalten, auf die die Unternehmen keinen Anspruch hatten.
- Dividenden 2015 (über 4,1)
- 4.1 Millionen Euro
- Vergütungen Bioera-Direktoren 2018 bis 2023 (über 2,1)
- 2.1 Millionen Euro
- Invitalia-Mittel 2021 (insgesamt 3,3)
- 3.3 Millionen Euro
Daten aus dem Artikeltext
Verteidigung und nächste Schritte
Santanchè hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Ihre Anwälte erklärten im Juli, sie habe korrekt gehandelt. Der Richter der Vorverhandlung wird den Antrag der Staatsanwaltschaft prüfen und entscheiden, ob das Verfahren zur Hauptverhandlung kommt. Das Ergebnis dieser Entscheidung ist noch nicht bekannt.