Regierung · Valencia

Gericht in Valencia bestätigt 25.000-Euro-Geldbuße gegen Cateringfirma wegen Kopfband-Pflicht nur für Frauen

Der Oberste Gerichtshof der Region Valencia (TSJCV) hat die Berufung des Cateringunternehmens mit Urteil vom 22. September 2026 zurückgewiesen und damit die Geldbuße wegen Geschlechterdiskriminierung bestätigt. Das Kleidungsstück galt ausschließlich für Frauen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von europa press und EL MUNDO. Veröffentlicht . So entsteht er

Für MitgliederDie ersten 30 Sekunden zum Probehören. Synthetische Stimme (KI).

Kurz gefasst

Valencia · Spanien
Wie es dazu kam
  1. Mai 2025Sozialgericht Nr. 13 in Valencia bestätigt die Geldbuße
  2. 22.09.TSJCV weist die Berufung des Unternehmens zurück
  3. 4.11.Urteil wird öffentlich bekannt

Das Urteil

Die Sozialkammer (Sala de lo Social) des Obersten Gerichtshofs der Region Valencia (TSJCV) hat eine Geldbuße von 25.000 Euro gegen ein Valencianer Cateringunternehmen bestätigt, weil es seine weiblichen Beschäftigten zum Tragen einer Kappe oder eines Kopfbands verpflichtet hatte. Das Gericht befand, die Vorgabe stelle eine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, da sie nur für Frauen gelte. Sein Urteil vom 22. September 2026, über das am 4. November berichtet wurde, wies die Berufung des Unternehmens zurück und ließ die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen unverändert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Kleidungsstück allein Frauen auferlegt wurde und jede sachliche Rechtfertigung fehlte. Ein Bericht nennt das Unternehmen als Servicios Logísticos de Catering SL.

Wie der Fall begann

Das Unternehmen nahm das zusätzliche Kleidungsstück im Juli 2022 in seine verbindliche Dienstkleidung auf; der Artikel war dem weiblichen Personal vorbehalten. Im Januar 2023 erstellte die Arbeitsinspektion einen Verstoßbericht, der das Verhalten als sehr schwerwiegende Zuwiderhandlung einstufte. Die Generaldirektion für Arbeit, Wohlfahrt und Arbeitssicherheit der Generalitat Valenciana bestätigte den Verstoß und verhängte eine Geldbuße von 25.000 Euro. Nach Angaben der Gewerkschaft UGT wurden 18 Beschäftigte, die sich weigerten, das Kopfband zu tragen, für 14 Tage von der Arbeit und vom Lohn ausgesetzt. Der zeitliche Ablauf des Falls ist unten dargestellt.

Erstinstanzliches Urteil und Kehrtwende

Im Mai 2025 wies das Sozialgericht Nr. 13 in Valencia die Klage des Unternehmens ab und bestätigte die Sanktion. Das Gericht wertete die Vorgabe als ungerechtfertigt und als unmittelbare Geschlechterdiskriminierung, eine sehr schwerwiegende Zuwiderhandlung nach Artikel 8.12 des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen im Sozialbereich. Das Gericht stellte zudem fest, dass das Unternehmen 18 weibliche Beschäftigte sanktioniert hatte, weil sie sich bei drei Galaveranstaltungen geweigert hatten, das Kopfband zu tragen. Wenige Tage später, nach einer Vorladung bei der Arbeitsinspektion, lenkte das Unternehmen ein, hob diese Sanktionen auf und teilte dem Betriebsrat mit, dass das Kleidungsstück vorerst nicht mehr verwendet werde.

Berufung zum Obersten Gerichtshof

Das Unternehmen legte dennoch im Wege der suplicación Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil bei der Sozialkammer des TSJCV ein. Der Oberste Gerichtshof der Region wies diese Berufung mit seinem Urteil vom 22. September 2026 zurück, ohne die vom erstinstanzlichen Gericht als erwiesen festgestellten Tatsachen zu ändern. Da die Berufung dieselbe Aktenlage prüfte, stehen die Geldbuße und die Feststellung der Diskriminierung als abschließendes Wort des Regionalgerichts in diesem Fall. Die öffentliche Berichterstattung über das Urteil am 4. November ist die erste breite Bekanntmachung der Entscheidung.

Fragen zu diesem Text

Quellen und Kontext

Pollar ist kostenlos und ohne Werbung im Text. Getragen wird es von seinen Mitgliedern.

Pollar unterstützen