Regierung · Valencia
Gericht in Valencia bestätigt 25.000-Euro-Geldbuße gegen Cateringfirma wegen Kopfband-Pflicht nur für Frauen
Der Oberste Gerichtshof der Region Valencia (TSJCV) hat die Berufung des Cateringunternehmens mit Urteil vom 22. September 2026 zurückgewiesen und damit die Geldbuße wegen Geschlechterdiskriminierung bestätigt. Das Kleidungsstück galt ausschließlich für Frauen.
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Kurz gefasst
Der TSJCV wies die Berufung des Unternehmens mit Urteil vom 22. September 2026 zurück und bestätigte damit die von der Generalitat Valenciana verhängte Sanktion von 25.000 Euro.
Das Unternehmen verpflichtete im Juli 2022 sein weibliches Personal zu einem zusätzlichen Kleidungsstück – nach Auffassung des Gerichts ohne jeden sachlichen Grund.
Nach Angaben der Gewerkschaft UGT wurden 18 Beschäftigte, die das Kopfband verweigerten, für 14 Tage von der Arbeit und vom Lohn ausgesetzt.
Im Mai 2025 stellte das erstinstanzliche Gericht fest, dass die Firma 18 Beschäftigte bei drei Galaveranstaltungen sanktioniert und diese Sanktionen nach einer Vorladung durch die Arbeitsinspektion wieder aufgehoben hatte.
- Mai 2025Sozialgericht Nr. 13 in Valencia bestätigt die Geldbuße
- 22.09.TSJCV weist die Berufung des Unternehmens zurück
- 4.11.Urteil wird öffentlich bekannt
Das Urteil
Die Sozialkammer (Sala de lo Social) des Obersten Gerichtshofs der Region Valencia (TSJCV) hat eine Geldbuße von 25.000 Euro gegen ein Valencianer Cateringunternehmen bestätigt, weil es seine weiblichen Beschäftigten zum Tragen einer Kappe oder eines Kopfbands verpflichtet hatte. Das Gericht befand, die Vorgabe stelle eine Diskriminierung wegen des Geschlechts dar, da sie nur für Frauen gelte. Sein Urteil vom 22. September 2026, über das am 4. November berichtet wurde, wies die Berufung des Unternehmens zurück und ließ die vom erstinstanzlichen Gericht festgestellten Tatsachen unverändert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass das Kleidungsstück allein Frauen auferlegt wurde und jede sachliche Rechtfertigung fehlte. Ein Bericht nennt das Unternehmen als Servicios Logísticos de Catering SL.
Wie der Fall begann
Das Unternehmen nahm das zusätzliche Kleidungsstück im Juli 2022 in seine verbindliche Dienstkleidung auf; der Artikel war dem weiblichen Personal vorbehalten. Im Januar 2023 erstellte die Arbeitsinspektion einen Verstoßbericht, der das Verhalten als sehr schwerwiegende Zuwiderhandlung einstufte. Die Generaldirektion für Arbeit, Wohlfahrt und Arbeitssicherheit der Generalitat Valenciana bestätigte den Verstoß und verhängte eine Geldbuße von 25.000 Euro. Nach Angaben der Gewerkschaft UGT wurden 18 Beschäftigte, die sich weigerten, das Kopfband zu tragen, für 14 Tage von der Arbeit und vom Lohn ausgesetzt. Der zeitliche Ablauf des Falls ist unten dargestellt.
Erstinstanzliches Urteil und Kehrtwende
Im Mai 2025 wies das Sozialgericht Nr. 13 in Valencia die Klage des Unternehmens ab und bestätigte die Sanktion. Das Gericht wertete die Vorgabe als ungerechtfertigt und als unmittelbare Geschlechterdiskriminierung, eine sehr schwerwiegende Zuwiderhandlung nach Artikel 8.12 des Gesetzes über Verstöße und Sanktionen im Sozialbereich. Das Gericht stellte zudem fest, dass das Unternehmen 18 weibliche Beschäftigte sanktioniert hatte, weil sie sich bei drei Galaveranstaltungen geweigert hatten, das Kopfband zu tragen. Wenige Tage später, nach einer Vorladung bei der Arbeitsinspektion, lenkte das Unternehmen ein, hob diese Sanktionen auf und teilte dem Betriebsrat mit, dass das Kleidungsstück vorerst nicht mehr verwendet werde.
Berufung zum Obersten Gerichtshof
Das Unternehmen legte dennoch im Wege der suplicación Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil bei der Sozialkammer des TSJCV ein. Der Oberste Gerichtshof der Region wies diese Berufung mit seinem Urteil vom 22. September 2026 zurück, ohne die vom erstinstanzlichen Gericht als erwiesen festgestellten Tatsachen zu ändern. Da die Berufung dieselbe Aktenlage prüfte, stehen die Geldbuße und die Feststellung der Diskriminierung als abschließendes Wort des Regionalgerichts in diesem Fall. Die öffentliche Berichterstattung über das Urteil am 4. November ist die erste breite Bekanntmachung der Entscheidung.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- europa pressGeldstrafe von 25.000 Euro für Catering-Unternehmen bestätigt wegen...Confirman una sanción de 25.000 euros a una empresa de catering por... · Original auf Spanisch
- EL MUNDOCatering-Unternehmen aus Valencia mit 25.000 Euro bestraft, weil es Kellnerinnen zum Tragen eines Stirnbandes zwangSancionada con 25.000 euros una empresa de catering de Valencia por obligar a sus camareras a llevar cofia · Original auf Spanisch
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