Regierung · Madrid

Spaniens Oberster Gerichtshof verurteilt Ábalos, Koldo und Aldama zur Zahlung von 647.000 Euro

Der Oberste Gerichtshof hat dem ehemaligen Minister José Luis Ábalos, seinem früheren Berater Koldo García und dem Unternehmer Víctor de Aldama 15 Tage Zeit gegeben, Geldstrafen, Einziehungsbeträge und Entschädigungen im Maskenfall zu zahlen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von eldiario.es, europa press und El Periódico. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Madrid · Spanien

Die Anordnung

Spaniens Oberster Gerichtshof hat die Vollstreckungsphase des Urteils im Maskenfall eröffnet, in Spanien als caso mascarillas oder caso Koldo bekannt. In einer am Mittwoch, dem 4. November 2026, erlassenen Anordnung gab die Strafkammer des Gerichts dem ehemaligen Verkehrsminister José Luis Ábalos, seinem früheren Berater Koldo García Izaguirre und dem Unternehmer Víctor de Aldama 15 Tage Zeit, zusammen 647.000 Euro zu zahlen. Die Summe umfasst Geldstrafen, eingezogene Erlöse und zivilrechtliche Entschädigungen. Das am 22. Juni ergangene Urteil verhängte gegen Ábalos 24 Jahre Haft. Koldo García erhielt 19 Jahre und Aldama vier Jahre, wobei El Periódico für die beiden Letzteren 19,5 bzw. 4,5 Jahre nennt. Aldama entging der Haft, weil er mit der Justiz kooperierte.

Geldstrafen und Einziehung

Die einzelnen Geldstrafen betragen 52.500 Euro für Ábalos, 45.750 Euro für García und 75.000 Euro für Aldama. Daneben müssen sich die drei Männer für eine Einziehung von 430.298 Euro verantworten, die das Urteil als die von der Gruppe erzielten Gewinne auswies. Laut der Anordnung profitierten alle drei von dieser Summe, wobei Aldama für ihre Verteilung zuständig war. Das Gericht begründet damit eine gesamtschuldnerische Haftung der Verurteilten, bis die Gewinne vollständig abgedeckt sind. Die Frist von 15 Tagen gilt für alle diese Zahlungen.

Einzelne Geldstrafen im MaskenfallEUR
José Luis Ábalos
52500 EUR
Koldo García
45750 EUR
Víctor de Aldama
75000 EUR

Daten aus dem Artikeltext

Entschädigung für Ineco und Tragsatec

Die Anordnung verpflichtet zudem Ábalos und García Izaguirre, als zivilrechtliche Haftung gesamtschuldnerisch die öffentlichen Unternehmen Ineco und Tragsatec zu entschädigen. Die Beträge belaufen sich auf 34.450 Euro für Ineco und 9.500,54 Euro für Tragsatec. Beide Firmen sind mit Jéssica Rodríguez verbunden, der früheren Partnerin von Ábalos, die dort untergebracht wurde und Gehalt bezog, ohne dort zu arbeiten. Aldama wird in dieser Entschädigungsanordnung nicht genannt, sie betrifft nur Ábalos und García.

Vollstreckung und nächste Schritte

Werden die Geldstrafen und Entschädigungen nicht innerhalb der Frist gezahlt, schreitet das Gericht im Wege der Vollstreckung (vía de apremio) ein. Die Oficina de Recuperación y Gestión de Activos (ORGA) wird die noch offenen eingezogenen Beträge der drei Verurteilten verwalten und verwerten. Das Gericht ordnete außerdem die Berechnung der Haftstrafen an und wandte dabei die im Urteil festgelegten Höchstfristen an. El Periódico nennt diese Grenzen mit 15 Jahren und 18 Monaten für Ábalos und 15 Jahren für García Izaguirre, während eine Version von Europa Press für Ábalos 16 Jahre angibt. Aldama muss alle sechs Monate vor Gericht erscheinen und über seine Arbeit, seine Geschäfte und seine kommerziellen Aktivitäten berichten. Einige Versionen nennen für die Zahlungen zwei Wochen statt 15 Tage.

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Quellen und Kontext

Orte
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