
Französische Nationalversammlung beschließt Freistellung für Gewaltopfer, RN blockiert OQTF-Verbot im Gesetzespaket
Am letzten Tag der Debatte über das Gesetz gegen sexistische und sexuelle Gewalt hat die Nationalversammlung eine neue Freistellung für betroffene Beschäftigte gebilligt. Die RN brachte mit ihren Verbündeten zudem eine Regelung zu Fall, die OQTF-Ausweisungsverfügungen für ausländische Opfer verhindert hätte, die Anzeige erstattet haben.
Freistellung für Opfer am Arbeitsplatz
Die Abgeordneten stimmten am Freitagmorgen, dem 9. Oktober, für die Schaffung einer besonderen Freistellung für Beschäftigte, die sexuelle Übergriffe, sexuelle Belästigung oder sexistische Handlungen erlitten haben – am letzten Tag der Debatte über das Gesetz gegen sexistische und sexuelle Gewalt. Die Freistellung soll es Opfern ermöglichen, medizinische, gerichtliche oder administrative Schritte im Zusammenhang mit den gemeldeten Taten vorzunehmen. Die Versammlung verlängerte zudem auf fünf Tage den Zeitraum, in dem Beschäftigte Nachweise vorlegen können, etwa eine Anzeige, ein Hauptprotokoll, ein ärztliches Attest oder eine Bescheinigung eines Opferhilfevereins. Der sozialistische Mitberichterstatter Karim Benbrahim verteidigte die längere Frist mit dem Argument, Opfer bräuchten oft Zeit, um diese Schritte abzuschließen.
Die Ministerin für Gleichstellung von Frauen und Männern, Aurore Bergé, nannte die Maßnahme einen neuen und entscheidenden Schritt für das Land und sagte:
Heute gibt es nichts, aber morgen werden Opfer ein Recht auf Freistellung haben.
Umstrittene Darstellung der Abstimmung über die Freistellung
Ouest France berichtet, der Artikel sei zunächst von den 77 Abgeordneten der RN und UDR gegen 74 Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt worden, woraufhin die Regierung eine neue Beratung für Dienstag beantragt habe.
- RN und UDR (dagegen)
- 77 Abgeordnete
- Andere Fraktionen (dafür)
- 74 Abgeordnete
Meldeverfahren für Arbeitgeber
Die Abgeordneten verabschiedeten zudem ein verbindliches Verfahren zur Meldung und Bearbeitung sexistischer und sexueller Gewalt am Arbeitsplatz, das Arbeitgeber verpflichtet, Meldungen anzunehmen und gesetzlich festgelegten Vorgaben entsprechend zu beantworten. Der Text legt die Abfolge der Schritte fest, die ein Arbeitgeber einhalten muss. Die RN lehnte die Maßnahme ab, und Lisette Pollet nannte das Verfahren „besonders belastend“ und argumentierte, es passe zu einem großen Konzern, berücksichtige aber nicht „die Größe und die Mittel“ kleiner Unternehmen. Karim Benbrahim entgegnete, das Verfahren sei „das Minimum“, gebe den Unternehmen einen klaren Rahmen und den Opfern „Garantien“ dafür, wie ihre Meldung behandelt werde.
Die OQTF-Änderung
Die Abgeordneten lehnten ein Verbot ab, gegen eine ausländische Person, die Opfer sexueller Gewalt ist und Anzeige erstattet hat, eine Verpflichtung zum Verlassen des französischen Staatsgebiets (OQTF) zu erlassen. Linke Abgeordnete versuchten, die Maßnahme zu verteidigen, mit dem Argument, ausländische Frauen gehörten zu den Verletzlichsten, weil ihr Aufenthaltsrecht oft von einem Ehemann abhänge, der arbeite, und die kommunistische Mitberichterstatterin Elsa Faucillon sagte, sie würde es ihnen ermöglichen, ohne Angst vor dem Verlust ihrer Aufenthaltserlaubnis zur Polizei zu gehen. Die RN wandte von Beginn an ein, die Maßnahme schaffe einen „Einwanderungskanal“, und Thomas Ménagé sagte im Plenarsaal, „die Schleuser haben hier Verbündete gefunden, in der Nationalversammlung“. Kevin Pfeffer ergänzte:
Was Frankreich fehlt, sind nicht zusätzliche Aufenthaltstitel, sondern OQTFs, die vollstreckt werden.
Mehrere Abgeordnete der Mitte reichten ebenfalls Änderungsanträge zur Streichung der Maßnahme ein, unterstützt von Aurore Bergé, die sagte, die Regierung wolle nicht, dass der Weg von Männern missbraucht werde, die keine Opfer seien, und sich auf eine Stellungnahme des Conseil d'Etat stützte. Agnès Firmin-Le Bodo von Horizons, Verfasserin eines dieser Änderungsanträge, wies die ihrer Ansicht nach Karikaturen der Linken zurück und sagte, die Republik schütze diese Frauen bereits. Danielle Simonnet von der Fraktion der Grünen entgegnete „Schämen Sie sich“ und argumentierte, die Versammlung rühre an „die Universalität des Schutzes von Frauen“.
Reaktionen und wie es weitergeht
Das feministische Bündnis und der Kinderschutzverband, die den Text ausgearbeitet und sich für seine Prüfung mobilisiert hatten, protestierten in einer Erklärung gegen das, was sie als „Rückzug der Parlamentarier“ bei den Rechten am Arbeitsplatz und beim Schutz ausländischer Frauen bezeichneten. Die feierliche Abstimmung der Versammlung über das Gesetzespaket ist für Dienstag angesetzt, nach der von der Regierung beantragten neuen Beratung über den Freistellungsartikel.


