Regierung · Berlin
Dobrindt plant Bundesgesetz zum Investitionsschutz gegen Berliner Vergesellschaftungspläne
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will mit einem Investitionsschutzgesetz auf Bundesebene strenge Bedingungen für Vergesellschaftungen festschreiben – eine Antwort auf die Berliner Pläne für große Wohnungsunternehmen mit Entschädigungen von bis zu 16 Milliarden Euro.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Der Tagesspiegel, RP Online, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Innenminister Alexander Dobrindt plant ein Investitionsschutzgesetz auf Bundesebene, um Vergesellschaftungen zu erschweren; zuerst berichtete Bild, das Ministerium bestätigte die Details gegenüber dpa.
Entschädigung nur zum per Gutachten ermittelten Verkehrswert, Zahlung unmittelbar in Geld, und eine Vergesellschaftung nur bei nachgewiesener Erforderlichkeit und nach Ausschöpfung aller anderen Wohnungsmaßnahmen.
Linke, Grüne und SPD zielen auf Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen, mit bis zu 16 Milliarden Euro geplanter Entschädigung; Genossenschaften und seit 2021 gebaute Wohnungen sind ausgenommen.
Franziska Giffey (SPD) wandte sich auf Instagram gegen ein Wahlrecht für Menschen mit mindestens fünf Jahren Wohnsitz in Berlin unabhängig von der Staatsangehörigkeit; SPD-Vize Orkan Özdemir nannte ihren Frankreich-Vergleich höchst problematisch.

Bundesgesetz zielt auf Berliner Pläne
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat ein neues Investitionsschutzgesetz angekündigt, das hohe Hürden für die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände setzen soll. Er kündigte dies in einem Interview mit Bild an, das zuerst über den Plan berichtete. Anschließend bestätigte das Innenministerium Details des Gesetzentwurfs gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Die Bundesregierung hatte sich bereits grundsätzlich auf ein solches Gesetz verständigt, die genaue rechtliche Ausgestaltung ist aber noch offen.
„Wir werden in einem Investitionsschutzgesetz klarstellen, dass der beliebige linke Vergesellschaftungsfetisch mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.“
Drei Bedingungen für eine Vergesellschaftung
Dobrindts Plan beruht auf drei zentralen Voraussetzungen. Erstens wäre eine Entschädigung nur zum Verkehrswert möglich, der durch ein Wertgutachten ermittelt werden müsste. Zweitens müsste die Entschädigung unmittelbar in Geld gezahlt werden. Drittens wäre eine Vergesellschaftung nur zulässig, wenn ihre Erforderlichkeit ausdrücklich nachgewiesen ist, und ein Land müsste zuvor alle anderen Mittel ausschöpfen, etwa Investitionen in den Wohnungsbau oder entsprechende Förderung. Laut dem von WELT zitierten Bild-Bericht würde das den Berliner Plan unbezahlbar machen.
Berliner Plan und Kostenschätzungen
Der Gesetzentwurf reagiert auf eine mögliche rot-grün-rote Koalition aus Linke, Grünen und SPD in Berlin, deren Sondierungspapier am Samstag, 24. Oktober, veröffentlicht wurde. Laut watson haben die Berliner Wählerinnen und Wähler bereits in einem Volksentscheid 2021 eine solche Vergesellschaftung befürwortet; das Papier richtet sich an private Wohnungsunternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen. Nach dem Plan könnten diese Unternehmen einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen behalten, während Genossenschaften, gemeinnützige Unternehmen sowie seit 2021 gebaute oder noch im Bau befindliche Wohnungen ausgenommen wären. WELT berichtet, dass rund 160.000 Wohnungen von fünf Immobiliengesellschaften in Landeseigentum übergehen würden; die Parteien verständigten sich zudem auf 100.000 neue Wohnungen und eine Mietpreisbindung für landeseigene Immobilien. Die Parteien planen Entschädigungen von bis zu 16 Milliarden Euro – eine Summe, die laut RP Online wahrscheinlich unter dem Verkehrswert liegt. Laut einem von WELT zitierten Bild-Bericht schätzen Experten, dass eine Vergesellschaftung zum Verkehrswert 50 bis 60 Milliarden Euro an Steuergeld kosten würde – eine Summe, die Berlin nicht aufbringen könnte.
Kritik von Giffey und der SPD
Berlins frühere Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD), die weiterhin Wirtschaftssenatorin ist, kritisierte die Pläne auf Instagram bereits zum dritten Mal seit der Veröffentlichung des Papiers. Diesmal wandte sie sich gegen das geplante Landeswahlrecht für alle, die seit mindestens fünf Jahren in Berlin leben, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
„Das widerspricht aus meiner Sicht den konstituierenden Grundsätzen unseres Landes.“
Sie argumentierte, das Landeswahlrecht solle deutschen Staatsangehörigen vorbehalten bleiben, und wer wählen wolle, müsse Deutsch sprechen und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Andernfalls, warnte sie, berge die Änderung ein „Risiko für die Stabilität unserer Demokratie“. Giffey verknüpfte die Debatte zudem mit den sozialen Protesten in Frankreich, die mit massiven Unruhen einhergingen, und bezeichnete die Bilder von dort als erschütternd.
Orkan Özdemir, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, nannte den Vergleich „höchst problematisch“ und sagte, er lege nahe, die in Frankreich Protestierenden seien keine Franzosen. Er verwies auf den hohen Anteil Schwarzer Bürgerinnen und Bürger, der aus der französischen Kolonialgeschichte resultiere.
„Nicht weiß zu sein bedeutet nicht automatisch, Migrant zu sein.“
Özdemir erinnerte zudem an Leitlinien, die der Berliner Senat unter Giffey 2022 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt hatte.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Der TagesspiegelStreit um Berliner Wohnungskonzerne: Dobrindt will Verfahren für Vergesellschaftung deutlich erschweren
- RP OnlinePläne der Linken in Berlin: Dobrindt plant hohe Hürden für Vergesellschaftungen
- N-tvVorgehen gegen Pläne in Berlin: Dobrindt will "Vergesellschaftungs-Fetisch" beenden
- DIE WELT"Investitionsschutzgesetz": Dobrindt will Berliner Vergesellschaftungspläne per Gesetz verhindern
- Alexander Dobrindt
- Bundesinnenminister (CSU), der das Investitionsschutzgesetz angekündigt hat
- Franziska Giffey
- Frühere Regierende Bürgermeisterin von Berlin und weiterhin Wirtschaftssenatorin (SPD), die den Plan zum Wahlrecht kritisierte
- Orkan Özdemir
- Stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus
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