Hubertz plant Bundesgesetz gegen Berlins Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnraum
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) will ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum so schnell wie möglich auf den Weg bringen, während die Linke, die die Berliner Wahl gewonnen hat, ihr Vorhaben gegen große private Wohnungsunternehmen vorantreibt.

Ein Bundesgesetz gegen die Vergesellschaftung
Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) hat dem Portal t-online gesagt, die Regierung wolle ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnimmobilien so schnell wie möglich auf den Weg bringen. Das geplante Investitionsschutzgesetz soll Vergesellschaftungen blockieren, die das Grundgesetz zulässt, weil die Koalition aus CDU/CSU und SPD solche Schritte als Gefahr für den Investitionsstandort Deutschland sieht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte das Gesetz bereits vor der Berliner Wahl angekündigt. Hubertz warnte zugleich vor einem überstürzten Entwurf: Das Gesetz müsse in den Details stimmen.
Eine überstürzte Aktion, die alles schlimmer macht, hilft niemandem.
Sie sagte, Landes- und Bundesrecht müssten gegeneinander abgewogen werden, ebenso die Artikel 14 und 15 des Grundgesetzes, die die Eigentumsgarantie und die Möglichkeit der Vergesellschaftung regeln. Die Federführung für das Vorhaben liegt beim Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU), während das Bauministerium Regeln für die Immobilienbranche beisteuert. Hubertz sagte, die Details würden noch zwischen den Ministerien abgestimmt. Sie machte deutlich, dass sie das Vergesellschaftungskonzept selbst ablehnt.
Berliner Volksbegehren und das Kostenargument
Die Linke hat die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus gewonnen, nachdem sie mit der Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen Wahlkampf gemacht hatte, und führt nun Sondierungsgespräche mit SPD und Grünen. Ein Berliner Volksentscheid von 2021 ergab eine Mehrheit für die Vergesellschaftung; nach Angaben von WELT stimmten rund 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler dafür.
- Berliner Volksentscheid: Rund 59 Prozent der Wählerinnen und Wähler unterstützen die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen
- Union und SPD verständigen sich auf die Gründung einer Bundeswohnungsgesellschaft für bezahlbaren Wohnraum
- Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) kritisiert den Vergesellschaftungsplan
- Hubertz sagt, das Investitionsschutzgesetz solle so schnell wie möglich kommen
- Geplanter Start der Bundeswohnungsgesellschaft
Linke-Parteispitze weist die Argumente zurück
Heidi Reichinnek, Fraktionsvorsitzende der Linken, sagte gegenüber RP Online, ein Gesetz, das darauf abziele, den Berliner Volksentscheid zu untergraben, sei ein schweres Problem für die Demokratie. Sie warf der Regierung vor, die Interessen großer Wohnungsunternehmen über die der Mieterinnen und Mieter zu stellen, und sagte, Merz schütze die großen Konzerne. Sören Pellmann, Co-Vorsitzender der Linken-Fraktion im Bundestag, nannte Hubertz' Argument ein „Scheinargument“, das die Menschen täuschen solle, und sagte, große Wohnungskonzerne bauten kaum noch. Er argumentierte, je knapper das Angebot, desto höher die Miete und die Rendite für die Vermieter.
Ein Gesetz, das nur darauf abzielt, die Umsetzung des Berliner Volksentscheids zu torpedieren, zeugt von einem äußerst fragwürdigen Demokratieverständnis.
Luigi Pantisano, Parteivorsitzender, sagte gegenüber WELT, die SPD habe ihren politischen Kompass verloren, und nannte Hubertz die „Schutzpatronin der Immobilienlobby“. Er will die Marktmacht großer Wohnungsunternehmen begrenzen und Wohnungen in öffentliche Hände zurückholen. Pellmann warf Merz zudem vor, sich mehr um die Profite der Vermieterlobby zu kümmern als um die Bekämpfung der Wohnungsarmut.
Eine Bundeswohnungsgesellschaft ab 2027
Hubertz skizzierte eine Bundeswohnungsgesellschaft, die sie mit Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) plant und die 2027 starten soll. Das Konzept soll im Herbst vorgestellt werden; Union und SPD hatten sich Anfang Juli darauf verständigt, eine Gesellschaft für bezahlbaren Wohnraum zu gründen. Der Bund soll 51 Prozent der Anteile halten, externe Partner 49 Prozent, die aus der Privatwirtschaft oder von kommunalen und Landeswohnungsgesellschaften kommen könnten. Hubertz sagte, der Bund könne große Aufträge vergeben, um Preisvorteile zu sichern, und bringe seine AAA-Bonität in die Finanzierung ein. Sie betonte, die Struktur solle schlank sein und keine neue Behörde.
Ökonomen stellen den Plan infrage
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung warnte in einer Studie vor „großen verfassungsrechtlichen Risiken“, weil das Grundgesetz den Wohnungsbau den Ländern und nicht dem Bund zuweist. Die Autoren der Studie, IMK-Direktor Sebastian Dullien und der frühere Berliner Finanzsenator Matthias Kollatz, halten die Pläne für fragwürdig. Stattdessen schlagen sie vor, dass der Bund eine neue Fördersäule schafft, etwa über die KfW-Bank, für bezahlbare Wohnungen. Hubertz' Plan und der Vergesellschaftungsvorstoß der Linken stehen sich nun in einer Debatte gegenüber, die die Berliner Koalitionsgespräche prägen wird.

