Koalition einigt sich auf zweistufige Zuckersteuer von bis zu 32 Cent pro Liter ab Juli 2027
Das Kabinett soll am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, über die gestaffelte Abgabe abstimmen. Der Entwurf rechnet für 2027 mit Steuereinnahmen von 690 Millionen Euro, nachdem das Kanzleramt den früheren Plan des Finanzministers Anfang Oktober gestoppt hatte.
Zwei Stufen ersetzen den Dreistufenplan
Union und SPD haben sich nach Angaben eines Kabinettsentwurfs, den RND vorliegen hat und über den am Dienstagabend, dem 13. Oktober, berichtet wurde, auf eine Steuer auf gesüßte Getränke verständigt. Der Kompromiss lässt die dritte Stufe fallen, die das Finanzministerium geplant hatte: eine Stufe von 38 Cent für Getränke mit mindestens 10 Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Getränke mit mindestens 5 Gramm Zucker pro 100 Milliliter sollen mit 26 Cent pro Liter besteuert werden, bei mindestens 8 Gramm sind es 32 Cent. Hersteller, die jährlich weniger als eine Million Liter gesüßter Getränke produzieren, sollen die Steuer nicht zahlen; die Abgabe soll ab dem 1. Juli 2027 gelten.
- Der Finanzausschuss Gesundheit empfiehlt eine gestaffelte Zuckersteuer und erwartet 450 Millionen Euro jährlich
- Das Kanzleramt stoppt den Entwurf von Finanzminister Klingbeil vorübergehend
- Über den zweistufigen Kabinettsentwurf wird berichtet, das Ministerium bestätigt den Kompromiss am Abend
- Das Kabinett soll über den Entwurf abstimmen
- Die Zuckersteuer auf Getränke soll in Kraft treten
Ministeriumsbeamte bestätigten die Einigung am Dienstagabend und beschrieben die Vereinbarung in einer förmlichen Erklärung.
Die Bundesregierung hat sich auf eine Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der vereinbarten Zuckersteuer auf Getränke verständigt.
Steuerschätzung sinkt, liegt aber weiter über den Expertenprognosen
Die Regierung erwartet nach den Zahlen des Entwurfs Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028. Der erste Entwurf hatte für 2027 noch 795 Millionen Euro und für 2028 1,215 Milliarden Euro angenommen, die überarbeiteten Zahlen liegen also niedriger. Der Finanzausschuss Gesundheit hatte Ende März eine gestaffelte Steuer empfohlen und jährliche Einnahmen von 450 Millionen Euro erwartet, womit die Prognosen weiter deutlich über diesem Niveau liegen. Die höheren Schätzungen spiegeln zum Teil wider, dass auch Konzentrate und Sirupe erfasst werden, nicht nur Erfrischungsgetränke wie Limonade und Cola. Natürliche Fruchtsäfte ohne zugesetzten Zucker und Nahrungsergänzungsmittel bleiben ausgenommen.
- 2027
- 690 Millionen Euro
- 2028
- 925 Millionen Euro
- 2027, erster Entwurf
- 795 Millionen Euro
- 2027, Kabinettsfassung
- 690 Millionen Euro
- 2028, erster Entwurf
- 1215 Millionen Euro
- 2028, Kabinettsfassung
- 925 Millionen Euro
Der Koalitionsstreit und die Pause des Kanzleramts
Das Kanzleramt hatte Klingbeils Pläne Anfang Oktober vorübergehend gestoppt, weil sein Entwurf nach Angaben aus Regierungskreisen von der Empfehlung der Finanzkommission Gesundheit abwich und im Kabinett keine Mehrheit hatte. Wenige Tage vor dem Kompromiss schrieben neun Landwirtschafts- und Verbraucherschutzminister der Union aus den Ländern an Bundeskanzler Friedrich Merz, um sich gegen die Steuer auszusprechen. In ihrem Brief argumentierten sie, eine Zuckersteuer setze auf staatliche Lenkung und bedeute eine unnötige Zusatzbelastung beim Kauf bestimmter Lebensmittel. Finanzminister Lars Klingbeil, SPD-Politiker, will mit der Abgabe Einnahmen erzielen und Herstellern einen Anreiz geben, den Zuckergehalt ihrer Produkte zu senken.
Pflegekommission und Eigenanteile
Derselbe Entwurf soll auch den Streit über den Auftrag der geplanten Pflegestrukturkommission beilegen. Auf Wunsch der SPD soll die Kommission eine „Begrenzung“ der stark steigenden Eigenanteile in Pflegeheimen prüfen, doch der Entwurf beschreibt dies lediglich als Prüfauftrag. Der von der SPD verwendete Begriff „Pflegedeckel“ taucht im Entwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nicht auf. Die Kommission soll zudem eine SPD-Forderung prüfen, wonach privat Versicherte die gesetzliche Pflegeversicherung mitfinanzieren sollen, wobei die Formulierung des Entwurfs zu diesem Punkt sehr allgemein bleibt. Das Gremium soll aus 13 Fachleuten bestehen und von dem früheren Caritas-Generalsekretär Georg Cremer sowie von Gabriele Kuhn-Zuber geleitet werden, der Präsidentin der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB).
Wie es weitergeht
Das Kabinett soll den Entwurf am Mittwoch, dem 14. Oktober 2026, beraten. Die Steuer würde erstmals am 1. Juli 2027 erhoben, und die Einnahmezahlen des Entwurfs gehen von diesem Starttermin aus. Das Kanzleramt hatte die frühere Fassung Anfang Oktober zurückgehalten, die Kabinettssitzung wird also zeigen, ob der überarbeitete Text nun die Mehrheit hat, die dem früheren Entwurf fehlte. Der Zeitplan reicht von der Expertenempfehlung Ende März bis zum geplanten Beginn der Abgabe im Juli 2027.