Bundestag stimmt am Donnerstag, 15. Oktober, über die Notfallreform ab
Der Gesetzentwurf soll Anrufer mit nicht dringenden Beschwerden an den Bereitschaftsdienst 116117 weiterleiten und Patienten in integrierte Notfallzentren an Krankenhäusern lenken. Ärzte und Klinikverbände bezweifeln, dass dies die überfüllten Notaufnahmen entlastet.
Was die Reform ändern soll
Der Bundestag soll am Donnerstag, 15. Oktober, über die Notfallreform debattieren und abstimmen; der Punkt ist laut Berliner Zeitung für 9:00 Uhr als erster Tagesordnungspunkt angesetzt. Hinter dem Gesetzentwurf steht die schwarz-rote Koalition aus CDU/CSU und SPD, und laut tagesschau ist es bereits die dritte Regierung in Folge, die eine Notfallreform versucht. Ziel ist es, dass nur Patienten mit echtem Behandlungsbedarf in den Notaufnahmen landen. Wer die 112 oder die Bereitschaftsnummer 116117 anruft, soll unter einheitlichen Kriterien eine medizinische Ersteinschätzung erhalten, die zwischen Rettungswagen, Bereitschaftspraxis, Videosprechstunde oder Hausbesuch entscheidet. Rettungsdienste sollen nicht mehr jeden Patienten automatisch in irgendeine Klinik bringen und Menschen nach Möglichkeit vor Ort behandeln, so der NDR.
An oder nahe bei Krankenhäusern sollen integrierte Notfallzentren (INZ) die Notaufnahme und den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst unter einem Dach zusammenführen, wobei eine zentrale Anlaufstelle entscheidet, ob ein Patient stationär behandelt werden muss. Das Handelsblatt nennt ihre Zahl mit mehr als 700, tagesschau spricht von rund 750; die Berichte erklären die Differenz nicht. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) fasste das Ziel in Äußerungen zusammen, die Bild veröffentlichte.
Wer einen Notfall hat, muss schnell Hilfe bekommen.
Zweifel von Kliniken und Ärzten
Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG), erwartet, dass Berlin mindestens ein INZ pro Bezirk braucht und in dicht besiedelten Gebieten möglicherweise zwei. Die BKG rechnet laut Berliner Zeitung mit 12 bis 20 Zentren in der ganzen Stadt. Schreiner begrüßt den Triage-Ansatz, hält die Reform aber für unzureichend, wenn niedergelassene Ärzte nicht genügend ambulante Versorgung sicherstellen können.
Für Berlin erwarten wir, dass es mindestens ein INZ pro Bezirk geben muss.
Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin wendet ein, dass Patienten weiterhin selbst entscheiden könnten, ohne Einschätzung eine Notaufnahme aufzusuchen. In Niedersachsen argumentiert Andreas Hammerschmidt, zweiter Vorsitzender des Marburger Bundes und Unfallchirurg, dass telefonische Einschätzungen keine Bindungswirkung hätten. Laut NDR befürchtet er, das Gesetz könnte zu einem „zahnlosen Tiger“ werden, der die Notaufnahmen nicht entlastet. Auch große Hilfs- und Rettungsorganisationen wünschen Verbesserungen, so tagesschau.
Unterstützung und offene Fragen
Janosch Dahmen, Grünen-Gesundheitspolitiker und selbst Notarzt, unterstützt viele Elemente der Reform und sieht erhebliche Verbesserungen gegenüber der aktuellen Lage. N-tv titelt seine Einschätzung mit der Warnung, die Reform könne scheitern. Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) nennt den Entwurf wichtig und zielgerichtet, sagt aber, es bleibe unklar, wie die Rettungsdienste finanziert werden sollen. Zudem will er, dass die Länder bei der Vergabe der INZ deutlich stärker mitreden.
Der Gesetzentwurf enthält dazu wichtige und zielführende Ansätze.
Laut NDR sollen die Standorte der INZ in Niedersachsen innerhalb von sechs Monaten festgelegt werden und die Zentren innerhalb von 30 Minuten 95 Prozent der Bevölkerung erreichen.
Kosten und Erwartungen
N-tv berichtet, dass Anrufer mit weniger akuten Fällen von der Notrufleitung an den Bereitschaftsdienst weitergeleitet werden sollen und dass erhoffte Einsparungen in Milliardenhöhe dazu beitragen sollen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Experten schätzen laut tagesschau, dass rund 30 Prozent der Patienten nicht in eine Notaufnahme gehören. Linnemann legt die Verantwortung eher auf die von der Politik entworfene Regelung als auf die Patienten. Berlin betreibt laut Berliner Zeitung bereits sechs KV-Bereitschaftspraxen für Erwachsene und fünf für Kinder und Jugendliche neben Notaufnahmen.