Regierung · Berlin und Rottweil

Bundestag stimmt am Freitag über Mindeststrafe von fünf Jahren für K.-o.-Tropfen bei Sexualstraftaten ab

Am Freitag, 6. November, entscheidet der Bundestag, ob K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung und Raub als gefährliches Mittel gelten. Der Entwurf würde die Mindeststrafe von drei auf fünf Jahre anheben, der Bundesrat hat bereits eine andere Formulierung vorgeschlagen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von tagesschau.de, Der Tagesspiegel, stern.de und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Berlin, Rottweil · Deutschland

Der Gesetzentwurf

Der Bundestag stimmt am Freitag, 6. November, über einen Regierungsentwurf ab, der K.-o.-Tropfen im Strafgesetzbuch neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen als „gefährliches Mittel“ aufführen soll. Wer sie einsetzt, um jemanden zu vergewaltigen oder zu berauben, müsste mit mindestens fünf Jahren Haft rechnen – derzeit liegt die Mindeststrafe für solche Taten bei drei Jahren. Anlass ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach solche Substanzen im Getränk kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Paragrafen 177 sind, der unter anderem Vergewaltigung unter Strafe stellt. Die Fraktionen sind sich einig, dass diese Lücke geschlossen werden soll, debattieren aber weiter darüber, ob härtere Strafen ausreichend abschrecken und wie Prävention und Schutz verbessert werden können.

Mindeststrafe für K.-o.-Tropfen bei Vergewaltigung oder RaubJahre
Geltendes Recht
3 Jahre
Gesetzentwurf
5 Jahre

Daten aus dem Artikeltext

Streit um die Formulierung

Der Bundesrat warnte, die Formulierung könne Anwendungsprobleme verursachen und Haftungslücken hinterlassen, und schlug vor, stattdessen auf „Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe“ zu verweisen. Die Regierung lehnte das mit dem Argument ab, ihre eigene Formulierung reiche weiter. Hubig wies auch die Sorge des Bundesrats zurück, ein längerer Zeitraum zwischen Verabreichung und Tat könne eine härtere Bestrafung erschweren; sie sagte, ein Angeklagter müsse freigesprochen werden, wenn die Tat nicht bewiesen werden könne. Der Nachweis sei schwierig, aber nicht unmöglich, und sie verwies auf bestehende Verurteilungen wegen K.-o.-Tropfen. Hubig verwies auf Fälle, in denen Männer ihre Partner betäuben, und sagte:

„Jemandem, der der eigene Partner ist, womöglich in der gemeinsamen Wohnung, K.-o.-Tropfen zu verabreichen, ist unvorstellbar niederträchtig und perfide.“

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Das Kernproblem ist die Beweislage: Liquid Ecstasy und ähnliche Stoffe werden im Blut innerhalb weniger Stunden abgebaut und sind im Urin höchstens 12 Stunden nachweisbar. Beratungsstellen raten daher jedem, der K.-o.-Tropfen vermutet, möglichst schnell einen Arzt oder die Polizei aufzusuchen.

Fälle in Baden-Württemberg

Die Polizei ermittelt zu einer Halloween-Party in Rottweil, bei der 11 Gäste plötzlich Unwohlsein verspürten und sich teils übergaben; drei mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Polizei vermutet, dass die Tropfen verabreicht worden sein könnten. Ähnliche Verdachtsfälle gab es in Baden-Württemberg, unter anderem auf dem Cannstatter Wasen und in einem Club in Stuttgart Anfang 2026. Nach einer Anfrage beim Innenministerium registrierte das Land 2023 171 Fälle im Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen. Viele Betroffene gehen erst spät oder gar nicht zur Polizei, daher gibt es wenige verlässliche Zahlen dazu, wie oft die Mittel eingesetzt und wie oft sie mit anderen Straftaten verbunden sind. Warnzeichen sind plötzliche Übelkeit, Schwindel, Kreislaufprobleme und Erinnerungslücken.

Belästigung und das Gesamtpaket

Das Ministerium Hubig hat zudem einen Entwurf vorgelegt, der Paragraf 184i des Strafgesetzbuchs auf verbale und nonverbale Belästigung ohne Körperkontakt ausweiten soll. Danach könnte, wer eine andere Person mit einer sexuell bestimmten Bemerkung oder Geste belästigt, die geeignet ist, sie einzuschüchtern oder unter Druck zu setzen, mit bis zu einem Jahr Haft oder Geldstrafe rechnen. Das Ministerium erklärt, weniger schwerwiegendes Verhalten wie sexuell motiviertes Pfeifen oder Starren und plumpe Komplimente solle nicht strafbar sein, auch wenn sich die betroffene Person belästigt fühle. Hubig argumentiert, der Begriff Catcalling verharmlose solche Handlungen. Eine eigene „Ja heißt Ja“-Regel zum Schutz vor Vergewaltigung steht noch aus, soll aber kommen.

Reaktionen

Hubig rahmte den Entwurf als Warnung an Täter:

„Das Gesetz sendet ein klares Signal an Täter, potenzielle Täter und an die Betroffenen. Es geht um eine Mindeststrafe, und fünf Jahre sind sehr viel.“

Stefanie Hubig, Bundesjustizministerin

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) unterstützt die härteren Strafen und sagt, wer K.-o.-Tropfen einsetze, solle so hart bestraft werden wie jemand, der eine Waffe einsetze. Hamburgs Justizsenatorin Anna Galina (Grüne) hält die Änderung für notwendig, ihre Behörde nennt sie einen wichtigen Baustein für besseren Schutz vor sexualisierter Gewalt. Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen den Entwurf weitgehend. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) erklärt, solche Taten wiesen ein hohes Unrecht auf und die Betroffenen könnten nicht rekonstruieren, was ihnen angetan wurde. Grüne und Linke haben die Bundesregierung aufgefordert, eine umfassendere Strategie zu K.-o.-Tropfen zu verfolgen.

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Quellen und Kontext

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