Regierung · Berlin, Magdeburg und Karlsruhe

Unionsfraktionen drohen mit Karlsruher Klagen gegen mögliche Regierungen in Berlin und Sachsen-Anhalt

Fraktionschefs der Union aus Niedersachsen, Bayern und Thüringen haben gewarnt, dass mögliche neue Landesregierungen unter Führung der Linken in Berlin oder der AfD in Sachsen-Anhalt mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen müssten. Die Koalitionsgespräche in beiden Ländern waren zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht erfolgreich abgeschlossen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Focus, Süddeutsche Zeitung, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Berlin, Magdeburg, Karlsruhe · Deutschland

Drei Landesfraktionschefs warnen

Die Fraktionschefs der Union in Niedersachsen, Bayern und Thüringen haben damit gedroht, mögliche neue Landesregierungen vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu verklagen. Die drei – Sebastian Lechner, Klaus Holetschek und Andreas Bühl – benannten beide Fälle ausdrücklich: eine von der Linken geführte Regierung in Berlin und eine von der AfD geführte in Sachsen-Anhalt. In einem gemeinsamen Papier, einem der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegenden Schreiben, heißt es, die Koalitionsgespräche in beiden Ländern seien seit den Wahlen noch nicht erfolgreich abgeschlossen worden. Die Welt erklärte, sie habe die Erklärung exklusiv vorliegen.

Die verfassungsrechtliche Argumentation

Das Papier argumentiert, wer ein Land regiere, sei an das Grundgesetz und an den Rechtsstaat gebunden, und Wahlergebnisse gäben radikalen oder extremistischen Parteien keine Lizenz, verfassungsrechtliche Grenzen zu überschreiten. Es weist darauf hin, dass jedes Land das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, um die Gesetze eines anderen Landes überprüfen zu lassen. Die Fraktionschefs erklären, sie würden die antragsberechtigten Landesregierungen dazu drängen, dies konsequent zu tun, wo Landesgesetze eindeutig gegen das Grundgesetz verstoßen, und würden selbst die Initiative ergreifen, wo sie Regierungsverantwortung tragen. Das Verfahren, um das es bei der Drohung geht, ist die Normenkontrolle, bei der das Gericht Gesetze am Grundgesetz prüft.

Berlin: das Koalitionspapier als Vorlage

Das Papier nimmt das Sondierungsergebnis von Die Linke, SPD und Grünen in Berlin als Beispiel für die Verstöße, die es befürchtet. Es nennt eine aus seiner Sicht exorbitante Kreditaufnahme jenseits der Grenzen der Schuldenbremse, die Einführung eines Wahlrechts für ausländische Einwohner, das es für verfassungswidrig hält, sowie die geplante Vergesellschaftung von Wohnraum. Die Union warnt zudem vor einer erheblichen Schwächung der Berliner Sicherheitsbehörden und insbesondere der Polizei. Das Schreiben stellt diese Punkte als Dinge dar, die unter einer von der Linken geführten Regierung eintreten könnten, da eine solche Koalition noch nicht gebildet ist.

Sachsen-Anhalt: Schulpflicht und Verfassungsschutz

In Sachsen-Anhalt richtet sich die Kritik gegen die AfD. Deren angekündigter Plan, die Schulpflicht abzuschaffen, werfe, so formuliert es das Papier, grundsätzliche Fragen der Vereinbarkeit mit der Verfassung auf. CDU und CSU befürchten zudem eine Schwächung oder Abschaffung des Verfassungsschutzes. Die Union argumentiert, diese Fragen beträfen die Gemeinschaft der Länder insgesamt und nicht nur Sachsen-Anhalt.

Druck von Kanzler Merz und der CSU

Bundeskanzler Friedrich Merz hat den Bundeszwang nach Artikel 37 des Grundgesetzes ins Spiel gebracht, den laut Focus die Bundesregierung noch nie gegen ein Land verhängt hat. Dem Bericht zufolge handelte Merz unter dem Eindruck des AfD-Ergebnisses in Sachsen-Anhalt, und SPD und Grüne schlossen sich ihm rasch an. Markus Söder, Vorsitzender der CSU, schloss sich als erster Ministerpräsident an und drohte damit, die Zahlungen aus dem Länderfinanzausgleich an eine von der Linken geführte Regierung in Berlin zu kürzen. Focus ergänzt, ein solcher Schritt setze eine Verfassungsklage voraus und lasse sich nicht politisch zwischen den Ländern oder zwischen Bund und Ländern regeln.

Offene Fragen

Keine der beiden Koalitionen war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Erklärungen vereinbart, sodass die angedrohten Klagen von Regierungen abhängen, die es noch nicht gibt. Die Quellen nennen kein Datum, zu dem eine der beiden Landesregierungen ihr Amt antreten würde. Focus bezeichnet die Ausgänge in Berlin und Sachsen-Anhalt als einen herannahenden demokratischen Test, nennt aber kein Datum dafür. Das Papier der Union lässt offen, welche konkreten Gesetze sie wann anfechten würde, über die genannten Beispiele hinaus.

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