Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 6. Oktober Anklage gegen Ansgar Schledde erhoben und sie am 21. Oktober bekannt gegeben – wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Parteiengesetz.
Die Staatsanwaltschaft wirft Schledde vor, zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 5. Juli 2022 als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte 113 Zahlungen in Höhe von insgesamt 44.630 Euro erhalten und nicht unverzüglich an das für Finanzen zuständige Vorstandsmitglied weitergeleitet zu haben.
Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass Schledde veranlasst hat, dass im Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD vom 23. November 2022 an den Bundestagspräsidenten falsche Angaben zu Spenden an den niedersächsischen Landesverband erschienen.
Schledde bezeichnet die Vorwürfe als unbegründet und erwartet, dass ein unabhängiges Gericht sie als nicht haltbar einstuft; das Landgericht Hannover muss noch über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen Ansgar Schledde erhoben, den Vorsitzenden der AfD in Niedersachsen, wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Parteiengesetz. Die Anklageschrift wurde am 6. Oktober eingereicht, die Staatsanwaltschaft machte den Schritt am Mittwoch, 21. Oktober, öffentlich. Die Große Strafkammer beim Landgericht Hannover muss nun entscheiden, ob sie das Hauptverfahren eröffnet. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft erhielt Schledde zwischen dem 16. Dezember 2020 und dem 5. Juli 2022 als Vorsitzender des Kreisverbands Ems-Vechte 113 Zahlungen, die als Spenden gelten, in einer Gesamtsumme von 44.630 Euro. Das Geld sei nicht unverzüglich an das nach der Satzung für Finanzen zuständige Vorstandsmitglied weitergeleitet worden. Ein weiterer Verdacht betrifft den Rechenschaftsbericht der Bundes-AfD vom 23. November 2022 an den Bundestagspräsidenten: Schledde soll veranlasst haben, dass dort falsche Angaben zu Spenden an den niedersächsischen Landesverband gemeldet wurden. Der NDR hatte vor der Bekanntgabe unter Berufung auf eigene Informationen berichtet, es gehe um 48.000 Euro an internen Spenden, die auf einem privaten Konto verwahrt worden sein sollen; eine offizielle Bestätigung lag zu diesem Zeitpunkt nicht vor. Ein Verstoß gegen das Parteiengesetz kann laut NDR mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Haft geahndet werden.
Schledde weist die Vorwürfe vollständig zurück und erklärt, er habe sich stets an das Gesetz gehalten. In seiner Erklärung äußerte er Vertrauen in die Gerichte.
„Ein unabhängiges Gericht wird die Fakten prüfen und, davon bin ich überzeugt, zu dem Ergebnis kommen, dass die Vorwürfe nicht haltbar sind.“
Er fügte hinzu, politische Auseinandersetzungen gehörten zur Demokratie, dürften aber nicht dazu dienen, juristische Verfahren zu instrumentalisieren. Kurz vor der Abstimmung über seine Immunität, so berichtete der NDR, habe er den Schritt als Teil der ständigen Angriffe der Landesregierung und als durchsichtiges Manöver wenige Tage vor den Kommunalwahlen in Niedersachsen bezeichnet.
Anfang September erklärte Schledde öffentlich, gegen ihn werde als Landesvorsitzenden Anklage erhoben – vor einer Abstimmung des Landtags über die Aufhebung seiner Immunität. RP Online berichtet, der Landtag habe die Aufhebung kurz darauf einstimmig beschlossen, während der NDR die Aufhebung in seiner Berichterstattung vom 21. Oktober erwähnt; die zeitliche Abfolge wird in den Darstellungen also unterschiedlich wiedergegeben. Schledde ist stellvertretender Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag und sitzt zudem im Rat und im Kreistag der Grafschaft Bentheim in Schüttorf. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits 2024 mitgeteilt, es gebe einen Anfangsverdacht gegen einen AfD-Landtagsabgeordneten wegen nicht unverzüglich weitergeleiteter Spenden und nicht im Rechenschaftsbericht aufgeführter Ausgaben.
Dem NDR liegt eine interne AfD-E-Mail des Pressesprechers Patrick Bauer vor, die eine verbindliche Linie in dem Fall vorgibt. Nur das Pressebüro darf sich nach außen äußern, Interviews, Statements und Hintergrundgespräche sind untersagt. Die Mitglieder werden zudem aufgefordert, den Fall nicht in Gruppenchats, auf Mailinglisten oder mit Angehörigen und anderen Parteigremien zu erörtern. Bereits Anfang des Jahres hatte die Bundestagsabgeordnete Martina Uhr Schledde vorgeworfen, die Kontrolle über mehr als 35 Prozent ihres Abgeordnetenbudgets zu verlangen, was er damals bestritt. Der Verfassungsschutz hat die AfD in Niedersachsen als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft; die Partei geht juristisch gegen diese Einstufung vor.
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Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 6. Oktober Anklage gegen Ansgar Schledde erhoben, wie am 21. Oktober bekannt wurde – wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Parteiengesetz bei 113 Zahlungen in Höhe von 44.630 Euro.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von RP Online, Norddeutscher Rundfunk, Süddeutsche Zeitung und weiteren Medien. Veröffentlicht .