Die palästinensische Autonomiebehörde hat Mahmoud Khader Abed Adra, bekannt als Hicham Harb, am Donnerstag, den 16. April, an die französischen Behörden übergeben. Er gilt als Hauptverdächtiger des Anschlags auf das Restaurant Jo Goldenberg im Jahr 1982, bei dem sechs Menschen getötet wurden. Die Überstellung erfolgte nach einem Auslieferungsersuchen vom September 2025.

Auslieferung nach 44 Jahren

Mit Hicham Harb wurde der zweite Hauptverdächtige des Anschlags von 1982 an die französische Justiz übergeben.

Diplomatische Weichenstellung

Die Anerkennung Palästinas durch Frankreich im September 2025 bildete die rechtliche Grundlage für die Kooperation.

Rechtliche Kontroversen

Die Verteidigung sieht in der Übergabe einen Verstoß gegen palästinensisches Recht; ein Eilantrag wurde in Ramallah abgelehnt.

Die palästinensische Autonomiebehörde hat Mahmoud Khader Abed Adra, auch bekannt unter dem Namen Hicham Harb, am Donnerstag, den 16. April, an die französischen Behörden übergeben. Damit ist er der zweite Verdächtige, der im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Restaurant Jo Goldenberg in der Pariser Rue des Rosiers im Jahr 1982 ausgeliefert wurde. Bei dem damaligen Attentat kamen sechs Personen ums Leben, 22 weitere wurden verletzt. Die Pnat bestätigte in einer Erklärung, dass die Übergabe auf ein Auslieferungsersuchen vom 30. September 2025 zurückzuführen sei. Harb traf auf einem französischen Militärflugplatz ein und wurde anschließend in Gewahrsam genommen. Staatspräsident Emmanuel Macron begrüßte die Auslieferung und bezeichnete Harb als einen der Hauptverdächtigen des antisemitischen Terroranschlags. Dem inzwischen 65-jährigen Harb wird laut Mediapart vorgeworfen, eine führende Rolle bei dem Angriff eingenommen zu haben. Ein Kommando von drei bis fünf Männern hatte damals eine Granate in das Restaurant geworfen und anschließend im jüdischen Viertel Le Marais das Feuer eröffnet. Die Pnat bewertete die Übergabe als „einen bedeutenden Fortschritt bei der Suche nach der Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer der Rue des Rosiers und ihre Familien, 42 Jahre nach den Ereignissen“.

Anerkennung Palästinas ermöglichte justizielle Zusammenarbeit Die Auslieferung wurde unter anderem durch die Anerkennung des Staates Palästina durch Frankreich im September 2025 ermöglicht. Laut dem Élysée-Palast wurde dadurch der rechtliche Rahmen für eine justizielle Zusammenarbeit geschaffen. In einer Stellungnahme hieß es, der palästinensische Präsident Mahmud Abbas habe Macron die Übergabe persönlich zugesichert; die Behörden hätten damit ihr „Engagement im Kampf gegen den Terrorismus“ unter Beweis gestellt. In einem Interview mit Le Figaro Ende 2025 hatte Abbas die Auslieferung öffentlich in Aussicht gestellt und die staatliche Anerkennung als „angemessenen Rahmen“ für das französische Ersuchen bezeichnet. Harb war bereits im September 2025 – laut Franceinfo im Westjordanland – festgenommen und der Autonomiebehörde übergeben worden. Die Ermittlungen zu dem Anschlag stagnierten über Jahrzehnte, bis Ermittler um das Jahr 2015 mehrere Verdächtige identifizierten, die der Abu-Nidal-Organisation zugerechnet werden.

Der Anschlag auf das Restaurant Jo Goldenberg ereignete sich am 9. August 1982 im Pariser Marais-Viertel. Sechs Personen wurden getötet und 22 verletzt, als ein Kommando eine Granate warf und das Feuer eröffnete. Der Angriff wurde dem Fatah-Revolutionären Rat von Abu Nidal zugeschrieben, einer palästinensischen Splittergruppe der PLO. Das Verfahren war lange Zeit eingestellt, wurde jedoch in den 2010er-Jahren aufgrund neuer Zeugenaussagen ehemaliger Mitglieder der Abu-Nidal-Gruppe wieder aufgenommen, wie Le Figaro berichtet.

Verteidigung kritisiert Verstoß gegen palästinensisches Grundgesetz Harbs Anwalt Ammar Dweik und dessen Familie verurteilten die Auslieferung als rechtlich irregulär und politisch motiviert. Dweik erhielt Kenntnis von der Übergabe, nachdem die Familie von der Autonomiebehörde benachrichtigt worden war. Harbs Sohn, Bilal al-Adra, berichtete von einem Telefonat mit seinem Vater, in dem dieser unter Tränen die Übergabe an die Franzosen bestätigt habe. Ein Verwaltungsgericht in Ramallah hatte am Dienstag einen Eilantrag der Verteidigung auf Aussetzung der Auslieferung ohne Angabe von Gründen abgelehnt, obwohl bereits eine Anhörung angesetzt war, so 20minutes. „„Die Auslieferung stellt eine schwerwiegende Verletzung des palästinensischen Grundgesetzes und einen gefährlichen Präzedenzfall dar.“” — Ammar Dweik via 20minutes Die Familie bezeichnete die Maßnahme als „illegal und ohne jegliche Garantie für ein faires Verfahren“; zudem bestehe Sorge um Harbs Gesundheitszustand. Eine offizielle Stellungnahme der palästinensischen Autonomiebehörde lag laut 20minutes zunächst nicht vor.

Zweite Auslieferung im Fall, zwei Verdächtige weiterhin flüchtig Harb ist nach Walid Abdulrahman Abu Zayed, der 2020 von Norwegen ausgeliefert wurde, der zweite Tatverdächtige in Händen der französischen Justiz. Zwei weitere Verdächtige, darunter der mutmaßliche Drahtzieher des Anschlags, befinden sich laut Mediapart weiterhin auf der Flucht und werden in Jordanien sowie Syrien vermutet. Der Kassationshof bestätigte im Februar 2026, dass ein künftiger Prozess stattfinden wird. Damit wurden Einsprüche von zwei bereits in Frankreich befindlichen Verdächtigen abgewiesen: Abu Zayed sowie Hazza Taha, der unter gerichtlicher Aufsicht steht. Gegen Harb besteht zudem ein deutscher Haftbefehl aus dem Jahr 1988 im Zusammenhang mit einem Anschlag auf den Frankfurter Flughafen 1985; auch in Italien steht er wegen eines Attentats auf eine Synagoge in Rom 1982 im Fokus, wie Franceinfo berichtet. 44 (Jahre) — vergingen seit dem Anschlag in der Rue des Rosiers bis zu dieser Auslieferung Der Anwalt Avi Bitton, der mehrere Nebenkläger vertritt, bezeichnete die Auslieferung als einen „großen Schritt für die Wahrheitsfindung und für die Opfer, die seit mehr als 40 Jahren warten“.

Fall Rue des Rosiers — Wichtige Daten: — ; — ; — ; — ; — ; —

Mentioned People

  • Mahmoud Khader Abed Adra — Podejrzany o atak na Rue des Rosiers w 1982 r., znany również jako Hicham Harb
  • Emmanuel Macron — Prezydent Republiki Francuskiej od 14 maja 2017 r.
  • Mahmoud Abbas — Prezydent Państwa Palestyna od 2013 r. i przewodniczący OWP
  • Ammar Dweik — Adwokat broniący Hichama Harba
  • Walid Abdulrahman Abu Zayed — Podejrzany poddany ekstradycji z Norwegii w 2020 r. w związku z tym samym atakiem

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