Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16. April 2026 den Weg für Rückforderungen verlorener Einsätze im Online-Glücksspiel geebnet. Betroffen sind Anbieter, die ohne gültige deutsche Lizenz tätig waren. Das Urteil stärkt die Position tausender Verbraucher in laufenden Verfahren erheblich.

Verlustrückforderung möglich

Spieler können ihre Verluste von Anbietern ohne deutsche Lizenz zurückverlangen, da das nationale Verbot mit EU-Recht vereinbar ist.

Dienstleistungsfreiheit eingeschränkt

Der EuGH entschied, dass nationale Beschränkungen zum Verbraucherschutz Vorrang vor der EU-weiten Anerkennung maltesischer Lizenzen haben.

Sportwetten noch ungeklärt

Die aktuelle Entscheidung betrifft Automatenspiele und Lotterien; eine separate Entscheidung zu Sportwetten steht noch aus.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 16. April 2026, dass Spieler in Deutschland verlorene Einsätze von Online-Glücksspielanbietern zurückverlangen können, sofern diese über keine gültige deutsche Lizenz verfügten. Dies stellt einen bedeutenden juristischen Erfolg für Verbraucher in tausenden noch offenen Verfahren im gesamten Bundesgebiet dar. Das Urteil unter dem Aktenzeichen C-440/23 basiert auf der Klage eines Spielers aus Thüringen, der zwischen Juni 2019 und Juli 2021 bei virtuellen Automatenspielen und Lotteriewetten zweier maltesischer Anbieter Geld verloren hatte. Das Gericht bestätigte, dass nationale Verbote für Online-Glücksspiele mit dem EU-Recht vereinbar sind. Damit wies es die Argumentation der Anbieter zurück, wonach deren maltesische Lizenzen aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden müssten. Die Entscheidung löst zwar den zugrunde liegenden Fall vor dem maltesischen Gericht nicht unmittelbar auf, besitzt jedoch eine starke Signalwirkung für die zahlreichen gleichgelagerten Prozesse an deutschen Gerichten.

Deutsches Verbot war zulässig, bestätigt der EuGH – trotz maltesischer Lizenzen Im Zentrum des Falls stand der Konflikt zwischen dem deutschen Verbraucherschutzrecht und dem EU-Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit. Die beiden maltesischen Unternehmen argumentierten, das deutsche Verbot von Online-Glücksspielen verletze diese Freiheit und eine von Malta ausgestellte Lizenz müsse im gesamten EU-Binnenmarkt gültig sein. Der EuGH wies diese Begründung ab und stellte fest, dass Mitgliedstaaten die Dienstleistungsfreiheit einschränken dürfen, um Verbraucher zu schützen und den Schwarzmarkt zu bekämpfen. Das Gericht verwies auf die besonderen Gefahren des Online-Glücksspiels, das als ständig verfügbar, anonym, ohne soziale Kontrolle und besonders attraktiv für junge sowie vulnerable Personengruppen beschrieben wurde. Die Kanalisierung des Glücksspiels in kontrollierte, regulierte Bahnen wurde als legitimes politisches Ziel bewertet. Zudem wies das Gericht den Einwand der Anbieter zurück, die Klagen stellten einen Rechtsmissbrauch dar; die bloße Teilnahme an den Spielen reiche für eine solche Feststellung nicht aus. Online-Glücksspiel war in Deutschland bis zum Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags 2021 weitgehend untersagt. Dieser löste das allgemeine Verbot ab und erlaubte bestimmte Formen des Online-Glücksspiels unter strengen Lizenzbedingungen. Der im Thüringer Fall behandelte Zeitraum von Juni 2019 bis Juli 2021 fällt fast vollständig in die Ära des Verbots. Das EuGH-Urteil ändert den damaligen rechtlichen Status des Glücksspiels nicht rückwirkend, stellt aber klar, dass Konsumenten, die in dieser Zeit Geld bei nicht lizenzierten Betreibern verloren haben, das Recht behalten, auf Rückerstattung zu klagen.

Tausende Verfahren hängig, doch außergerichtliche Einigungen bleiben selten Die Entscheidung hat unmittelbare Auswirkungen auf eine Vielzahl laufender Verfahren in Deutschland, in denen Gerichte über Rückforderungsansprüche von Spielern verhandeln, die während der Verbotsphase nicht lizenzierte Plattformen nutzten. Alexander Wahl vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland riet betroffenen Spielern, zunächst eine lückenlose Aufstellung aller Verluste aus illegalem Glücksspiel zu erstellen und den Anbieter direkt zur Rückzahlung aufzufordern. Er gab jedoch zu bedenken, dass eine freiwillige Erstattung in der Praxis unüblich sei.

„In den allermeisten Fällen lehnen die Anbieter eine außergerichtliche Erstattung ab.” — Alexander Wahl via Berliner Zeitung

Wahl merkte an, dass Betroffene in der Regel spezialisierte Anwälte beauftragen müssten, um ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Thomas Dünchheim, Experte für Glücksspielrecht, erklärte, dass die Erfolgschancen bei Klagen gegen Anbieter ohne deutsche Lizenz bisher sehr hoch gewesen seien.

„In der Sache geht es um viel.” — Thomas Dünchheim via ZEIT ONLINE

Dünchheim fügte hinzu, dass die teils erheblichen Rückzahlungssummen signifikante finanzielle Risiken schaffen, insbesondere für die Glücksspielbetreiber selbst.

Sportwetten ausgenommen – separates EuGH-Urteil steht noch aus Das Urteil vom 16. April erstreckt sich nicht auf Sportwetten, die Gegenstand einer separaten Rechtsfrage sind, deren Klärung durch den EuGH noch aussteht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte ein ähnlich gelagertes Verfahren zu Sportwetten bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt; ein Termin für diese Antwort steht noch nicht fest. Verbraucher, die prüfen möchten, ob ein Glücksspielanbieter in Deutschland legal zugelassen ist, können die sogenannte Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder einsehen, in der alle Anbieter mit gültiger Erlaubnis aufgeführt sind. Die GGL warnt zudem davor, dass nicht lizenzierte Plattformen über das juristische Risiko hinaus weitere Gefahren bergen: Spiele könnten manipuliert sein, Gewinnauszahlungen verweigert werden und persönliche Daten der Nutzer missbräuchlich verwendet werden. Nach deutschem Strafrecht kann die Teilnahme an illegalem Glücksspiel selbst mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder einer Geldstrafe geahndet werden. Weitere Warnsignale für nicht lizenzierte Betreiber sind das Fehlen eines Hinweises auf eine deutsche Erlaubnis, ein unvollständiges Impressum, fehlende Angaben zum Geschäftssitz sowie die Verwendung ausländischer oder ungewöhnlicher Domain-Endungen wie .cc, .net, .bz, .io oder .casino.

Mentioned People

  • Alexander Wahl — Przedstawiciel Europejskiego Centrum Konsumenckiego w Niemczech
  • Thomas Dünchheim — Ekspert prawny i adwokat specjalizujący się w prawie hazardowym

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