Sicherheit · Hannover und Ronnenberg

Landgericht Hannover verurteilt Mann aus Polen zu zwölf Jahren Haft wegen Betäubung und Vergewaltigung seiner Partnerin

Ein 39-jähriger Mann, der ursprünglich aus Polen stammt, ist vom Landgericht Hannover zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden, weil er seine damalige Partnerin wiederholt betäubte, vergewaltigte und die Taten filmte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sein Verteidiger erklärte, ein Rechtsmittel werde geprüft.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Deutsche Welle, Süddeutsche Zeitung und N-tv. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Hannover, Ronnenberg · Deutschland

Das Urteil

Das Landgericht Hannover hat einen 39-jährigen Mann, der ursprünglich aus Polen stammt, zu zwölf Jahren Haft verurteilt, weil er seine damalige Partnerin wiederholt betäubte, vergewaltigte und die Taten filmte. Das Gericht sprach ihn in 33 Fällen der schweren Vergewaltigung und in sieben Fällen der schweren sexuellen Nötigung schuldig. Bei allen 40 Sexualstraftaten kam es zudem zu Körperverletzungen und zu einer Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch die Herstellung von Aufnahmen. In fünf weiteren Fällen wurde er ausschließlich wegen der Herstellung solcher Aufnahmen verurteilt.

Verurteilungen nach Deliktart, Landgericht HannoverFälle
Schwere Vergewaltigung
33 Fälle
Schwere sexuelle Nötigung
7 Fälle
Nur Aufnahmen
5 Fälle

Daten aus dem Artikeltext

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erklärte, er werde ein Rechtsmittel gegen das Strafmaß prüfen. Verhandelt wurde in Hannover; die Taten ereigneten sich in der gemeinsamen Wohnung in Ronnenberg, einer Stadt bei Hannover.

Wie die Taten ausgeführt wurden

Nach Feststellung des Gerichts mischte der Mann der Frau heimlich ein nur auf Rezept erhältliches Schlafmittel in ihre Getränke, meist in ihren Tee. Anschließend verging er sich an ihr, während sie nach Einschätzung des Gerichts nahe daran war, das Bewusstsein zu verlieren. Einige der Taten dauerten Stunden. Er filmte sie mit seinem Mobiltelefon und verbreitete einen Teil des Materials im Internet. Das Gericht sprach von einer besonderen Erniedrigung des Opfers.

Aufnahmen und Chatgruppen

Das Gericht stellte fest, dass er in Gruppenchats mit den Taten prahlte, in denen andere Teilnehmer sein Vorgehen billigten. In einigen Fällen führte er Wünsche anderer Mitglieder dieser Chats aus. Der Vorsitzende Richter bezeichnete das sichergestellte Videomaterial als äußerst verstörend. Die Aufnahmen dienten zugleich als Beweismittel, da das Gericht die detaillierten Angaben des Mannes mit ihnen abglich.

Geständnis, Reue und Verantwortung

Zu Beginn des Verfahrens verweigerte der Angeklagte die Aussage. Das Gericht stützte sich später vor allem auf seine umfangreichen Erklärungen, die es mit den Videoaufnahmen und weiterem Material abglich. Sein Geständnis und die gezeigte Reue wurden bei der Strafzumessung mildernd berücksichtigt. Das Gericht stellte seine volle strafrechtliche Verantwortlichkeit in allen Fällen fest.

Der Schaden für die Frau

Das Gericht stellte fest, dass die Frau unter Panikattacken und Schlafstörungen leidet. Während der Taten litt sie bereits unter Erschöpfung und Schwindel, ohne die Ursache zu kennen. Ihre Anwältin sagte nach dem Urteil, die Belastung sei besonders schwer, weil die Aufnahmen im Internet verbreitet wurden. Sie wisse nicht, wo das Material noch existiere oder wann es wieder auftauchen könne, und diese Ungewissheit belaste sie weiterhin.

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Quellen und Kontext

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