Sicherheit · Zürich, Basel und Winterthur
Zürcher Gericht verurteilt zwei Anführer der Junge Tat zu bedingten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten
Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag, 30. Oktober 2026, Tobias Lingg und Manuel Corchia verurteilt, die beiden Anführer der rechtsextremen Gruppe Junge Tat. Beide erhielten eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, bedingt aufgeschoben auf vier Jahre, während die Staatsanwaltschaft für jeden 15 Monate gefordert hatte.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Le Temps, SWI swissinfo.ch, Blick.ch und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Tobias Lingg und Manuel Corchia, 24 und 25 Jahre alt, erhielten je zwölf Monate bedingt auf eine Probezeit von vier Jahren, dazu unbedingte Geldstrafen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für jeden Anführer 15 Monate gefordert, davon sechs zu vollziehen; das Urteil des Gerichts fiel damit deutlich milder aus als der Antrag.
Die einzige weibliche Angeklagte der Gruppe wurde von allen Vorwürfen freigesprochen, die übrigen Angeklagten erhielten bedingte Geldstrafen, wobei die Berichte ihre Zahl mit drei oder vier angeben.
- August 2023Mitglieder entfernen laut Anklage eine «Refugees Welcome»-Fahne von einer Hausfassade in St. Gallen.
- Anfang September 2026Der Prozess gegen sechs Mitglieder beginnt am Bezirksgericht Zürich.
- 30.10.Das Gericht verurteilt die beiden Anführer und spricht die einzige weibliche Angeklagte der Gruppe frei.
Das Urteil
Das Bezirksgericht Zürich verkündete am Freitag, 30. Oktober 2026, sein Urteil im Verfahren gegen sechs Mitglieder der rechtsextremen Gruppe Junge Tat. Ihre beiden Anführer, Tobias Lingg und Manuel Corchia, 24 und 25 Jahre alt, wurden unter anderem wegen Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass verurteilt. Jeder erhielt eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von vier Jahren, zudem muss jeder unbedingte Geldstrafen zahlen. Für keinen der beiden Männer bedeutet das Urteil eine Haftstrafe. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können beim Obergericht Zürich angefochten werden.
Die übrigen Angeklagten
Die übrigen Angeklagten erhielten bedingte Geldstrafen, doch die Berichte weichen bei deren Zahl voneinander ab. Keystone-ATS und Keystone-SDA nennen drei, SRF vier. Die einzige Frau der Gruppe, die ebenfalls vor Gericht stand, wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für jeden Anführer 15 Monate gefordert, davon sechs zu vollziehen, sowie bedingte Geldstrafen für die übrigen Angeklagten.
- Forderung der Staatsanwaltschaft
- 15 Monate
- Urteil des Gerichts (bedingt)
- 12 Monate
Daten aus dem Artikeltext
Die Vorwürfe und die Vorfälle
Die Anklage umfasste laut Blick Diskriminierung, Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, Hausfriedensbruch und Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz. Die Vorfälle datieren laut SRF aus den Jahren 2022 bis 2024 und ereigneten sich in Zürich, Basel, Winterthur und St. Gallen. Im Juni 2022 störten Mitglieder einen Pride-Gottesdienst in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich und trugen ein grosses Holzkreuz mit der Aufschrift «No Pride Month» hinein. Im Oktober 2022 unterbrachen Mitglieder eine Kinderlesung von Drag-Künstlerinnen und -Künstlern im Tanzhaus Zürich und setzten ihren Protest anschliessend vor dem Gebäude fort. Zu den weiteren vorgeworfenen Aktionen zählten Transparente und Rauchfackeln auf den Dächern der Bahnhöfe Basel und Winterthur sowie im August 2023 das Entfernen einer «Refugees Welcome»-Fahne von einer Hausfassade in St. Gallen.
Verteidigung und Hintergrund
Die meisten Angeklagten bestritten die Vorwürfe und beriefen sich auf die Meinungsfreiheit. Während des Prozesses verweigerten sie die Aussage, und ihre Anwälte forderten Freisprüche mit dem Argument, die Mitglieder seien nie für Gewalt bekannt gewesen. Die Neue Zürcher Zeitung berichtet, dass beide Anführer bereits Vorstrafen hatten, unter anderem wegen eines Protests im Frühjahr 2020 gegen eine Vorlesung an der Zürcher Hochschule der Künste, bei dem sie rassistische und antisemitische Parolen wie «Heil Hitler» skandierten. Die beiden Männer bezeichneten diese Taten als Jugendsünden – eine Einschätzung, die der Richter nicht teilte. Der Prozess begann Anfang September 2026, die Angeklagten betraten das Gericht unter starkem Polizeischutz.
Vor dem Gerichtssaal
Vor der Urteilsverkündung versammelten sich Demonstrierende mit LGBT- und antifaschistischen Fahnen vor dem Gericht, und beim Eintreffen der Angeklagten waren Sprechchöre zu hören. Die Anführer äusserten sich auf der Gerichtstreppe gegenüber Journalisten. Einer von ihnen sagte, die Vorwürfe bewegten sich schlicht im Rahmen der Meinungsfreiheit.
Wie es weitergeht
Da die Urteile noch nicht rechtskräftig sind, können die verurteilten Männer oder die Staatsanwaltschaft den Fall ans Obergericht Zürich weiterziehen. Für die Anführer gilt eine Probezeit von vier Jahren. Die an die bedingten Strafen geknüpften Geldstrafen müssten nur bezahlt werden, wenn das Gericht den Aufschub widerruft, etwa wenn die Männer während der Probezeit neue Straftaten begehen.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Le TempsDiskriminierung und Aufstachelung zum Hass: Die beiden Anführer der rechtsextremen Gruppe Junge Tat in Zürich zu 12 Monaten bedingter Haft verurteiltDiscrimination et incitation à la haine: les deux leader du groupe d'extrême droite Junge Tat condamnés à 12 mois de prison avec sursis à Zurich · Original auf Französisch
- SWI swissinfo.chZH: Bedingte Haftstrafen für zwei „Junge Tat“-AnführerZH: pene detentive sospese per due leader "Junge Tat" · Original auf Italienisch
- Blick.chBezirksgericht Zürich verurteilt Junge Tat
- SRF NewsMitglieder der "Jungen Tat" zu 12 Monaten bedingt verurteilt
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