Sicherheit · München und Chemnitz

NSU-Verurteilte Beate Zschäpe muss mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben

Das Oberlandesgericht München hat für Beate Zschäpe, die wegen der NSU-Mordserie verurteilt wurde, eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren festgesetzt. Weder sie noch die Bundesanwaltschaft legten Rechtsmittel ein, damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von Süddeutsche Zeitung, der Standard, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

München, Chemnitz · Deutschland
Wie es dazu kam
  1. Juli 2018Das Münchner Gericht verurteilt Zschäpe als Mittäterin an den NSU-Morden zu lebenslanger Haft
  2. 27.10.Das Gericht verkündet eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren und lehnt eine Entlassung auf Bewährung ab
  3. 6.11.Das Gericht bestätigt, dass keine Rechtsmittel eingelegt wurden, und die Entscheidung ist rechtskräftig

Gericht setzt Mindestverbüßungsdauer fest

Das Oberlandesgericht München hat die Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgesetzt, sie muss damit mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben. Das Gericht lehnte zudem eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ab. Die 51-jährige Zschäpe befindet sich seit November 2011 in Haft und ist in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen untergebracht. Weder sie noch die Bundesanwaltschaft fochten die Anordnung an, und das Gericht teilte am Freitag, 6. November, mit, die Entscheidung sei nun rechtskräftig. Die Entscheidung selbst war am 27. Oktober verkündet worden.

Zahlen zur Mindestverbüßungsdauer in JahrenJahre
Gesetzliche Mindestverbüßungsdauer
15 Jahre
Antrag der Verteidigung (höchstens)
20 Jahre
Vom Gericht festgesetzte Mindestverbüßungsdauer
24 Jahre
Forderung der Bundesanwaltschaft
25 Jahre

Daten aus dem Artikeltext

Die Verurteilung von 2018

Zschäpe wurde 2018 als Mittäterin an den NSU-Morden verurteilt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich machte. Als diese Schwelle näher rückte, beantragte sie ihre vorzeitige Entlassung und wurde Ende August für eine Anhörung von Chemnitz nach München gebracht. Ihr Verteidiger Mathias Grasel forderte eine Gesamtstrafe von höchstens 20 Jahren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Entwicklung während ihrer Haftzeit nicht genug Gewicht habe, um das von ihm als außergewöhnlich hoch bezeichnete Maß an Schuld auszugleichen.

Mildernde Umstände und Reue

Das Gericht rechnete Zschäpe zugute, dass sie einräumte, nach dem ersten Mord in Nürnberg im September 2000 gewusst zu haben, dass weitere Tötungen geplant waren. Laut Stern hat sie inzwischen bei neun der zehn Morde ihre Kenntnis eingeräumt, was das Gericht zu ihren Gunsten wertete. Deshalb blieb das Gericht ein Jahr unter den 25 Jahren, die die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Das Gericht erklärte zudem, Zschäpe habe Scham darüber geäußert, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder schwer beeinträchtigt zu haben. Sie habe sich von der nationalsozialistischen Ideologie hinter den Taten distanziert, so das Gericht.

Der NSU und seine Opfer

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine rechtsextreme Terrorzelle, die von Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebildet wurde. Ab 2000 tötete sie in ganz Deutschland zehn Menschen, fünf davon in Bayern. Neun der Opfer waren Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft, das zehnte war eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden. Die beiden Männer starben 2011, um einer Festnahme zu entgehen; damals wurde die Gruppe aufgedeckt und Zschäpe stellte sich der Polizei. Sie ist das einzige überlebende Mitglied des Trios und wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl bis heute kein Beweis dafür vorliegt, dass sie an einem der Tatorte anwesend war.

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