Sicherheit · München und Chemnitz
NSU-Verurteilte Beate Zschäpe muss mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben
Das Oberlandesgericht München hat für Beate Zschäpe, die wegen der NSU-Mordserie verurteilt wurde, eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren festgesetzt. Weder sie noch die Bundesanwaltschaft legten Rechtsmittel ein, damit ist die Entscheidung nun rechtskräftig.
KI-Text auf Grundlage von Berichten von Süddeutsche Zeitung, der Standard, N-tv und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er
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Kurz gefasst
Das Oberlandesgericht München setzte die Mindestverbüßungsdauer auf 24 Jahre fest und lehnte eine Aussetzung zur Bewährung ab, wie das Gericht am Freitag, 6. November, mitteilte.
Weder Zschäpe noch die Bundesanwaltschaft fochten die Anordnung vom 27. Oktober an, damit wurde sie rechtskräftig.
Die seit November 2011 inhaftierte Zschäpe beantragte nach Erreichen der 15-Jahres-Schwelle ihre vorzeitige Entlassung; ihr Verteidiger Mathias Grasel hatte insgesamt höchstens 20 Jahre gefordert.
Das Gericht blieb ein Jahr unter den 25 Jahren, die die Bundesanwaltschaft gefordert hatte, und verwies auf ihr Eingeständnis, nach dem ersten Mord im September 2000 von weiteren geplanten Tötungen gewusst zu haben.
- Juli 2018Das Münchner Gericht verurteilt Zschäpe als Mittäterin an den NSU-Morden zu lebenslanger Haft
- 27.10.Das Gericht verkündet eine Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren und lehnt eine Entlassung auf Bewährung ab
- 6.11.Das Gericht bestätigt, dass keine Rechtsmittel eingelegt wurden, und die Entscheidung ist rechtskräftig
Gericht setzt Mindestverbüßungsdauer fest
Das Oberlandesgericht München hat die Mindestverbüßungsdauer für Beate Zschäpe auf 24 Jahre festgesetzt, sie muss damit mindestens bis 2035 im Gefängnis bleiben. Das Gericht lehnte zudem eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung ab. Die 51-jährige Zschäpe befindet sich seit November 2011 in Haft und ist in der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen untergebracht. Weder sie noch die Bundesanwaltschaft fochten die Anordnung an, und das Gericht teilte am Freitag, 6. November, mit, die Entscheidung sei nun rechtskräftig. Die Entscheidung selbst war am 27. Oktober verkündet worden.
- Gesetzliche Mindestverbüßungsdauer
- 15 Jahre
- Antrag der Verteidigung (höchstens)
- 20 Jahre
- Vom Gericht festgesetzte Mindestverbüßungsdauer
- 24 Jahre
- Forderung der Bundesanwaltschaft
- 25 Jahre
Daten aus dem Artikeltext
Die Verurteilung von 2018
Zschäpe wurde 2018 als Mittäterin an den NSU-Morden verurteilt und zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung nach 15 Jahren nahezu unmöglich machte. Als diese Schwelle näher rückte, beantragte sie ihre vorzeitige Entlassung und wurde Ende August für eine Anhörung von Chemnitz nach München gebracht. Ihr Verteidiger Mathias Grasel forderte eine Gesamtstrafe von höchstens 20 Jahren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Entwicklung während ihrer Haftzeit nicht genug Gewicht habe, um das von ihm als außergewöhnlich hoch bezeichnete Maß an Schuld auszugleichen.
Mildernde Umstände und Reue
Das Gericht rechnete Zschäpe zugute, dass sie einräumte, nach dem ersten Mord in Nürnberg im September 2000 gewusst zu haben, dass weitere Tötungen geplant waren. Laut Stern hat sie inzwischen bei neun der zehn Morde ihre Kenntnis eingeräumt, was das Gericht zu ihren Gunsten wertete. Deshalb blieb das Gericht ein Jahr unter den 25 Jahren, die die Bundesanwaltschaft gefordert hatte. Das Gericht erklärte zudem, Zschäpe habe Scham darüber geäußert, das Leben unschuldiger, willkürlich ausgewählter Menschen zerstört oder schwer beeinträchtigt zu haben. Sie habe sich von der nationalsozialistischen Ideologie hinter den Taten distanziert, so das Gericht.
Der NSU und seine Opfer
Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) war eine rechtsextreme Terrorzelle, die von Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gebildet wurde. Ab 2000 tötete sie in ganz Deutschland zehn Menschen, fünf davon in Bayern. Neun der Opfer waren Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft, das zehnte war eine deutsche Polizistin. Mundlos und Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge in Köln, bei denen Dutzende Menschen verletzt wurden. Die beiden Männer starben 2011, um einer Festnahme zu entgehen; damals wurde die Gruppe aufgedeckt und Zschäpe stellte sich der Polizei. Sie ist das einzige überlebende Mitglied des Trios und wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl bis heute kein Beweis dafür vorliegt, dass sie an einem der Tatorte anwesend war.
Fragen zu diesem Text
Quellen und Kontext
- Süddeutsche ZeitungZschäpe bleibt bis mindestens 2035 in Haft
- der StandardNSU-Terroristin Zschäpe akzeptiert Haft bis mindestens 2035
- N-tvDer Tag: NSU-Terroristin Beate Zschäpe akzeptiert Haft bis 2035 - danach frei?
- Der TagesspiegelKeine vorzeitige Entlassung: NSU-Terroristin Beate Zschäpe muss bis mindestens 2035 in Haft bleiben
- Beate Zschäpe
- Verurteilte Mittäterin in der NSU-Mordserie, verbüßt eine lebenslange Haftstrafe mit einer Mindestverbüßungsdauer von 24 Jahren
- Uwe Mundlos
- Mitglied der NSU-Terrorzelle, das 2011 starb
- Uwe Böhnhardt
- Mitglied der NSU-Terrorzelle, das 2011 starb
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