Gewerkschaften und Sozialverbände lehnen Kürzungen bei der Pflegeversicherung ab – Kabinett will 8-Milliarden-Euro-Defizit schließen
Ein Bündnis aus 14 deutschen Gewerkschaften und Sozialverbänden hat die Bundesregierung aufgefordert, die geplanten Kürzungen bei der gesetzlichen Pflegeversicherung und bei Sozialleistungen zu stoppen, nachdem das Kabinett den Entwurf eines Reformgesetzes gebilligt hat.
Kabinettsbeschlüsse und fiskalische Ziele
Am Mittwoch hat das schwarz-rote Bundeskabinett ein Reformpaket für die gesetzliche Pflegeversicherung beschlossen, mit dem ein für 2027 prognostiziertes Defizit von schätzungsweise 8 Milliarden Euro abgewendet werden soll. Nach dem Gesetzentwurf will die Regierung den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1, der für alltägliche Haushaltshilfen vorgesehen ist, streichen und durch einen Anspruch auf Pflegebegleitung ersetzen. Zudem sollen die Begutachtungskriterien für die Pflegegrade 1 bis 3 verschärft werden, um die wachsende Zahl der Leistungsempfänger zu begrenzen. Die Beitragssätze steigen für Kinderlose um 0,3 Prozentpunkte, während die jährliche Einkommensgrenze für die Beitragsbemessung um 3.600 Euro angehoben wird. Mitversicherte Ehepartner und Lebenspartner zahlen einen neuen Beitragszuschlag von 0,52 Prozent, wobei Ausnahmen für Eltern von Kindern mit Behinderungen und für pflegende Angehörige gelten sollen. Erstmals werden auch Minijobs beitragspflichtig, während die Grundbeiträge für die Mehrheit der Beitragszahler unverändert bleiben.
Widerstand des Bündnisses und Sorge um die Demokratie
Auf den Kabinettsbeschluss reagierte ein Bündnis aus 14 Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Interessenvertretungen mit der Forderung an die Bundesregierung, die Sparmaßnahmen im gesamten Sozialbereich zurückzunehmen. Dem Bündnis gehören der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die IG Metall, Verdi, Caritas, Diakonie, der Sozialverband VdK, der Sozialverband Deutschland (SoVD), der Paritätische Gesamtverband, der BUND und der Deutsche Frauenrat an. Die Organisationen äußerten die Sorge, dass eine Änderung der Pflegegrad-Einstufungen den Zugang zu gesetzlichen Pflegeleistungen für Bedürftige einschränken oder blockieren werde. In einem gemeinsamen Appell warnten die Unterzeichner, dass eine Verringerung des Sozialschutzes das Vertrauen der Bevölkerung beschädige.
Sozialer Zusammenhalt ist eine Voraussetzung für demokratische Stabilität.
Das Bündnis warnte zudem, dass eine Verschiebung der Zusammensetzung der Pflegegrade in stationären Einrichtungen die Personalschlüssel destabilisieren könnte, die in langwierigen Verhandlungen über Regelungen vereinbart worden seien.
Weitere Haushaltskürzungen und alternative Finanzierung
Über die Pflegeversicherung hinaus benannte das Bündnis geplante Kürzungen bei mehreren anderen Bundes-Sozialleistungen, darunter Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie Jugend- und Integrationshilfen. Die Organisationen argumentierten, Sozialsysteme müssten Stabilität im Alltag, im Beruf und im Haushalt gewährleisten, statt Versorgungslücken zu schaffen, die Menschen in private kommerzielle Produkte drängten. Statt gesetzliche Leistungen zu kürzen, forderte das Bündnis die Regierung auf, soziale Sicherungssysteme über höhere Steuern auf hohe Vermögen und Erbschaften zu finanzieren.
Die Menschen sollten hierfür frühzeitig Vorsorge treffen.
Trotz dieser Verbraucherwarnung wies der Bund der Versicherten darauf hin, dass viele Haushalte die private Pflegezusatzversicherung zugunsten von Zahnzusatz- oder Rechtsschutzversicherungen vernachlässigen.
Mandat der Kommission und Kritik von Patientenschützern
Der Gesetzentwurf geht nun zur Beratung in Bundestag und Bundesrat, bevor er im Januar in Kraft treten soll. Eine Expertenkommission soll bis Januar 2027 weitere strukturelle Reformen bewerten; ab 2029 sind dynamische Anpassungen an Preissteigerungen vorgesehen, zusammen mit erweiterten Leistungen für junge Empfänger unter 25 Jahren. Der Auftrag der Kommission stieß jedoch bei Patientenschutzorganisationen auf Kritik, nachdem Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann bestimmte politische Optionen ausgeschlossen hatte, darunter eine Deckelung der Zuzahlungen für die stationäre Pflege und eine Zusammenlegung von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung.
Der Bundesgesundheitsminister will der Pflegekommission bei zentralen Fragen Denkverbote auferlegen.
Brysch verlangte, dass alle tragfähigen Lösungen weiterhin aktiv geprüft werden, statt schon vor dem Zusammentreten der Kommission verworfen zu werden.
- Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf zur Reform der Pflegeversicherung
- Frist für die Expertenkommission zur Vorlage langfristiger Strukturreformvorschläge
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