Regierung · Brașov und Bukarest

Gericht ordnet 30 Tage Untersuchungshaft für zwei Wasserbeamte aus Olt wegen Bestechung an

Am 4. November 2026 ordnete ein Gericht in Brașov 30 Tage Untersuchungshaft für Daniel Băviță und Constantin Alin Trușcă an. Den beiden wird vorgeworfen, im August von zwei Firmen 16.000 Lei Bestechungsgeld angenommen zu haben.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von adevarul.ro, G4Media.ro, Stirile ProTV und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Brașov, Bukarest · Rumänien
Wie es dazu kam
  1. 12.08.Mutmaßliche Bestechungszahlungen von 10.000 Lei und 6.000 Lei bei Kontrollen im Kreis Brașov
  2. 3.11.Staatsanwälte leiten das Strafverfahren ein und halten die beiden Männer 24 Stunden fest
  3. 4.11.Das Tribunal Brașov ordnet 30 Tage Untersuchungshaft an

Die gerichtliche Anordnung

Am 4. November 2026 gab ein Richter für Rechte und Freiheiten am Tribunal Brașov einem Antrag der Staatsanwälte der Nationalen Antikorruptionsdirektion (DNA), Territorialdienst Brașov, statt und ordnete 30 Tage Untersuchungshaft für Daniel Băviță und Constantin Alin Trușcă an. Băviță leitet den Inspektionsdienst für Gewässer im Einzugsgebiet bei der Wasserwirtschaftsverwaltung Olt, Trușcă ist Inspektor im selben Dienst. Die Staatsanwälte hatten am Dienstag, 3. November 2026, das Strafverfahren gegen die beiden eingeleitet und sie 24 Stunden festgehalten. Laut dem Kommuniqué der DNA wird jedem der beiden zwei Fälle von Bestechung vorgeworfen. Die DNA teilte mit, beide seien über ihren Verfahrensstatus und über die Vorwürfe gegen sie informiert worden.

„Die Einleitung eines Strafverfahrens ist ein Stadium des Strafprozesses, das unter keinen Umständen die Unschuldsvermutung außer Kraft setzen kann.“

Nationale Antikorruptionsdirektion

Chronologie des Falls

Die mutmaßlichen Bestechungszahlungen datieren auf den 12. August 2026, also Monate bevor der Fall im November das Gericht erreichte. Die Abfolge reicht von den Kontrollen am 12. August über die Anschuldigungen vom 3. November bis zur Haftanordnung vom 4. November, wie die folgende Grafik zeigt.

Die mutmaßlichen Bestechungsgelder

Laut Staatsanwaltschaft verlangten die beiden Männer am 12. August 2026 bei Kontrollen im Kreis Brașov auf den Betriebsstätten von Firmen, die mineralische Zuschlagstoffe abbauen und sortieren, von Vertretern zweier Unternehmen Geld und nahmen es an. Es handelte sich um 10.000 Lei und 6.000 Lei, die bei zwei getrennten Gelegenheiten übergeben wurden und die die Staatsanwaltschaft auf insgesamt 16.000 Lei beziffert. Im Gegenzug sollen die beiden versprochen haben, für die festgestellten Unregelmäßigkeiten keine Bußgelder zu verhängen oder für die festgestellten Abweichungen mildere Sanktionen zu verhängen. Das Kommuniqué nennt die beiden Unternehmen nicht. Die folgende Grafik schlüsselt die beiden Zahlungen auf.

Mutmaßlich von zwei Unternehmen angenommene BestechungsgelderLei
Erste Zahlung
10000 Lei
Zweite Zahlung
6000 Lei

Daten aus dem Artikeltext

Weitere Verdächtige und ein separater Fall

Die DNA teilte mit, dass in derselben Akte auch gegen weitere Personen strafrechtliche Ermittlungen laufen. In einem separaten Fall wurde ein leitender Berater der Generaldirektion für Soziale Hilfe und Kinderschutz (DGASPC) Sektor 2 im November 2026 für 60 Tage unter richterliche Kontrolle gestellt. Ihm wird versuchter Betrug vorgeworfen, nachdem er von einer Frau Geld verlangt haben soll mit dem Versprechen, ihr zu einer Sozialwohnung zu verhelfen. Die Frau erstattete Anzeige bei der Polizei, und am 2. November wurde er auf frischer Tat ertappt, als er mutmaßlich einen Umschlag mit 2.000 Lei entgegennahm. Er wurde 24 Stunden in der Polizeidienststelle 9 festgehalten, die Ermittlungen laufen unter der Aufsicht der Staatsanwaltschaft beim Gericht Sektor 2 weiter.

Wie es weitergeht

Die Untersuchungshaft für Băviță und Trușcă läuft ab dem 4. November 2026 über 30 Tage. Die DNA erklärt, die Beweissammlung dauere an, und ihr Kommuniqué stellt fest, dass für die Verdächtigen die Unschuldsvermutung gilt. Die Quellen machen keine Angaben dazu, wann der Fall vor Gericht kommen soll oder ob die Verdächtigen die Haft anfechten werden. Die richterliche Kontrolle über den Berater der DGASPC läuft ebenfalls über 60 Tage, sein Fall bleibt unter der Aufsicht der Staatsanwälte offen.

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