
Volkswagen kündigt zehn Tarifverträge in Deutschland – Gewerkschaft droht mit Streik
Der Volkswagen-Vorstand hat bei Gesprächen in Hannover die Kündigung von zehn Haustarifverträgen angekündigt. IG Metall und der Betriebsrat bereiten sich auf mögliche Streiks vor, sobald die Friedenspflicht im Januar endet.
Kündigung der Tarifverträge
Der Volkswagen-Vorstand informierte die Arbeitnehmervertreter am 30. September 2026 darüber, dass er zehn seiner 13 Haustarifverträge kündigen will. Die förmlichen Kündigungen betreffen das deutsche Kernproduktionsgeschäft des Autobauers, in dem von den insgesamt 130.000 Beschäftigten der Volkswagen AG mehr als 100.000 arbeiten. Zu den betroffenen Verträgen gehört der übergreifende Manteltarifvertrag, der die reguläre Arbeitszeit und die grundlegenden Fabrikbedingungen regelt. Das Unternehmen will zudem den Zusatzentgeltvertrag widerrufen, der Beschäftigten derzeit die Wahl zwischen sechs zusätzlichen Freitagen im Jahr oder einer Auszahlung in Höhe von 27,5 Prozent ihres Monatseinkommens lässt. Weitere betroffene Vereinbarungen regeln die Vergütung leitender Fachkräfte in der Tarif-Plus-Stufe sowie vertragliche Regelungen für Auszubildende und technische Nachwuchskräfte.
- Haustarifverträge insgesamt
- 13
- Zur Kündigung vorgesehene Verträge
- 10
Spannungen bei den Verhandlungen in Hannover
Die Konfrontation brach während Gesprächen aus, die im Kongresshotel Wienecke XI im Süden Hannovers angesetzt waren. Die Arbeitnehmervertreter hatten das Treffen zunächst als Überprüfungssitzung verlangt, um die Einhaltung des 2024 unterzeichneten Kompromisses durch das Unternehmen zu prüfen. Diese frühere Vereinbarung sah 35.000 Stellenstreichungen im Gegenzug für Investitionen in die Werke und eine förmliche Garantie vor, die betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2030 ausschließt. Vier Wochen vor dem Treffen in Hannover hatte der Aufsichtsrat ein umfassendes Restrukturierungspaket skizziert, konkrete tarifliche Eckwerte aber offengelassen. Die Arbeitgeberverhandler um Arne Meiswinkel legten die Vertragskündigungen direkt auf den Tisch und erklärten, frühere finanzielle Zugeständnisse könnten den eskalierenden Kostendruck auf dem europäischen Automobilmarkt nicht mehr ausgleichen.
- Volkswagen kündigt Teile des Tarifrahmens – es kommt zu Streiks der Beschäftigten
- Gewerkschaft und Management einigen sich auf 35.000 Stellenstreichungen und Garantien bis 2030
- Volkswagen teilt der Gewerkschaft in Hannover die Absicht mit, zehn Tarifverträge zu kündigen
- Die Friedenspflicht läuft aus und erlaubt der Gewerkschaft Warnstreiks
- Frühestmöglicher Zeitpunkt für das Wirksamwerden der zehn Vertragskündigungen
- Die Beschäftigungsgarantien aus dem Restrukturierungsvertrag von 2024 laufen aus
Widerstand der Arbeitnehmervertreter
Gewerkschaftsführer und Betriebsratsvertreter lehnten die Vertragskündigungen während der laufenden Sitzung ab und leiteten Vorbereitungen für Arbeitskampfmaßnahmen ein. Thorsten Gröger, Verhandlungsführer und Bezirksleiter der IG Metall in Niedersachsen, erklärte, die Gewerkschaft werde nicht zulassen, dass das Management Betriebskosten und finanzielle Risiken auf die Beschäftigten abwälze, während die Unternehmensgewinne privatisiert würden.
Das ist ein Foul an der Belegschaft und ein weiterer schamloser Versuch, den Beschäftigten in die Taschen zu greifen.
Daniela Cavallo, Vorsitzende des Volkswagen-Gesamtbetriebsrats, bezeichnete die Vorstandsinitiative als Erpressung und kündigte an, die Belegschaft werde sich koordiniert zur Wehr setzen.
Ich erwarte eine harte Auseinandersetzung zum Jahreswechsel.
Rechtliche Fristen und Streikvorbereitungen
Die vom Management eingereichten Kündigungen können frühestens im Januar 2027 rechtlich wirksam werden, während die im Zukunftstarifvertrag von 2024 festgelegten Beschäftigungsgarantien formal bis Ende 2030 bindend bleiben. Die tarifliche Friedenspflicht, die Arbeitskampfmaßnahmen nach dem Entgelttarifvertrag ausschließt, läuft jedoch am 1. Januar 2027 aus. Im September 2024 hatte ein ähnlicher Vorstoß von Volkswagen zur Kündigung von Teilen des Tarifrahmens bundesweite Warnstreiks ausgelöst, die das Management schließlich zu ausgehandelten Zugeständnissen zwangen. IG-Metall-Funktionäre bestätigten, dass Warnstreiks rechtlich zulässig werden, sobald die Friedenspflicht endet. Damit drohen zu Beginn des Jahres 2027 Arbeitskampfmaßnahmen an den großen deutschen Produktionsstandorten.

