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Regierung·vor 3 Std.

Staatsanwaltschaft Warschau lehnt Ermittlungen gegen Sikorski ab, weil er Macierewicz im Parlament „Spinner“ genannt hat

Die Warschauer Staatsanwaltschaft wird keine Ermittlungen gegen Außenminister Radosław Sikorski einleiten, weil er den Oppositionsabgeordneten Antoni Macierewicz während einer Sejm-Debatte als „Spinner“ bezeichnet hat. Sie entschied, dass die Angelegenheit im Wege der Privatklage zu behandeln sei.

Die Warschauer Bezirksstaatsanwaltschaft lehnte es am 10. Juni ab, ein Ermittlungsverfahren gegen Außenminister Radosław Sikorski einzuleiten, weil er den PiS-Abgeordneten Antoni Macierewicz während einer Parlamentssitzung als „świr“ (Spinner) bezeichnet haben soll. Der Beschluss wurde am 16. Juni bekannt gegeben.

Der Wortwechsel im Parlament

Am 13. März 2026, während einer Sejm-Debatte über das Veto von Präsident Karol Nawrocki gegen das SAFE-Verteidigungsdarlehensprogramm, wandte sich Sikorski vom Rednerpult aus direkt an Macierewicz. „Antek, du Spinner, wo sind die Caracals? Wo sind die Mistrals für einen Euro? Wo sind die Beweise für das Smolensk-Attentat?“, fragte er. Die Äußerungen bezogen sich auf Beschaffungsentscheidungen für Hubschrauber und Kriegsschiffe, die Macierewicz als Verteidigungsminister getroffen hatte, sowie auf seine langjährigen Behauptungen zum Flugzeugabsturz von Smolensk 2010.

Warum die Staatsanwaltschaft ablehnte

Verleumdung nach Artikel 212 des Strafgesetzbuches ist ein Privatklagedelikt. Eine öffentliche Klagebehörde darf nur dann einschreiten, wenn die Rechtsstaatlichkeit oder das öffentliche Interesse dies erfordert. Staatsanwalt Piotr Antoni Skiba, Sprecher der Behörde, erklärte, diese Voraussetzungen seien nicht erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft berücksichtigte, dass der Geschädigte in der Lage ist, seine Rechte selbstständig vor Gericht geltend zu machen, angesichts seiner umfangreichen Prozesserfahrung, einschließlich einer Reihe von Verfahren, die für Antoni Macierewicz günstig ausgegangen sind.

Skiba stellte zudem fest, dass Sikorski in den letzten zehn Jahren wiederholt den Begriff „świr“ gegenüber Macierewicz verwendet habe, der ehemalige Minister jedoch niemals rechtliche Schritte eingeleitet habe. „Da der Geschädigte selbst so viele Jahre lang kein Interesse daran gezeigt hat, die Mittel zum Schutz seines guten Namens zu nutzen, erscheint es nicht angemessen oder gerechtfertigt, dass ein Staatsanwalt ihm zuvorkommt“, fügte Skiba hinzu.

Scharfe Worte für beide Lager

Der Beschluss entschuldigte Sikorskis Sprache nicht. Der Staatsanwalt erklärte, die Worte des Außenministers „bleiben hinter den Standards gepflegter Kommunikation und guter Umgangsformen zurück und sind der Würde des Staates nicht angemessen.“ Gleichzeitig kritisierte die Stellungnahme auch Macierewicz‘ eigenes Verhalten während derselben Debatte als „in keiner Weise mit der Würde des Staates vereinbar“ und stellte fest, dass der Sejm-Marschall trotz Kenntnis der Umstände die verfügbaren Instrumente zur Wiederherstellung der Ordnung nicht genutzt habe.

Wie es weitergeht

Der Beschluss hindert Macierewicz nicht daran, rechtliche Schritte einzuleiten. Er kann als Privatkläger eine private Strafanklage vor Gericht einreichen. Auslöser des Verfahrens war ein Antrag des PiS-Abgeordneten Bartosz Kownacki; Macierewicz selbst hat keine Privatklage eingereicht.

Schlüsseldaten im Verleumdungsfall Sikorski-Macierewicz
  1. Sikorski nennt Macierewicz während einer Sejm-Debatte über das Veto zum SAFE-Gesetz einen 'Spinner'.
  2. Der Warschauer Bezirksstaatsanwalt erlässt einen Beschluss, der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ablehnt.
  3. Die Staatsanwaltschaft gibt den Beschluss öffentlich bekannt.
Warschau

8 Quellen

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