Regierung · Bukarest

Präsidentin des rumänischen Verfassungsgerichts: Annullierung der Wahl 2024 lenkte Weltblick auf KI-Risiken

Sie sprach am Freitag, 6. November, bei einem Arbeitstreffen in Bukarest und nannte Österreich und Bulgarien als vergleichbare Wahlentscheidungen.

KI-Text auf Grundlage von Berichten von HotNews.ro, Stirile ProTV, G4Media.ro und weiteren Medien. Veröffentlicht . So entsteht er

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Kurz gefasst

Bukarest · Rumänien
Wie es dazu kam
  1. 2016Das Verfassungsgericht Österreichs ordnet die Wiederholung der zweiten Runde der Präsidentschaftswahl an
  2. Dezember 2024Das Verfassungsgericht Rumäniens erklärt den gesamten Präsidentschaftswahlprozess für ungültig, mit vollständiger Wiederholung
  3. März 2025Das Verfassungsgericht Bulgariens erklärt die Ergebnisse der Parlamentswahl vom Oktober 2024 teilweise für ungültig

Die Äußerungen in Bukarest

Am Freitag, 6. November eröffnete Simina Tănăsescu, Präsidentin des Verfassungsgerichts von Rumänien, im Parlamentspalast in Bukarest ein Arbeitstreffen mit dem Titel „Informationsgesellschaft und konstitutionelle Demokratie“. Die Veranstaltung war Teil des dreijährigen Präsidentschaftsprogramms der Vereinigung der französischsprachigen Verfassungsgerichte. In ihrer Eröffnungsansprache sagte sie, die Entscheidung des Gerichts, mit der die Präsidentschaftswahl 2024 annulliert wurde, habe die Aufmerksamkeit der Welt auf die Risiken gelenkt, die digitale Technologien und künstliche Intelligenz für demokratische Verfahren und Mechanismen darstellen. Sie fügte hinzu, die Entscheidung sei kein Einzelfall in Europa.

Sie begann mit einer Beschreibung dessen, was eine Verfassung leistet, und wählte dafür diese Worte:

„Eine Verfassung beruht auf den Werten, die die Gesellschaft einen und die sie begründet.“

Simina Tănăsescu

Sie sagte, Verfassungsgerichte müssten diese Werte als die Grenzen der konstitutionellen Demokratie zur Anwendung bringen, in ruhigen wie in turbulenten Zeiten. Nach ihrer Darstellung besteht das Wesen der konstitutionellen Demokratie in der Begrenzung politischer Macht durch die Verfassung, was ausschließt, Macht in den Händen einer Person, einer Gruppe oder einer Mehrheit zu konzentrieren.

Drei europäische Fälle

Tănăsescu stellte die rumänische Entscheidung neben zwei weitere Urteile, die ihrer Darstellung nach zeigten, dass Verfassungsgerichte auf Wahlergebnisse oder auf die Durchführung einer Abstimmung einwirken. Das Verfassungsgericht Österreichs entschied, die zweite Runde der Präsidentschaftswahl von 2016 zu wiederholen. Im Dezember 2024 erklärte das Verfassungsgericht Rumäniens den gesamten Wahlprozess für die Präsidentschaftswahl für ungültig, mit einer vollständigen Wiederholung als Folge. Im März 2025 erklärte das Verfassungsgericht Bulgariens die Ergebnisse der im Oktober 2024 abgehaltenen Parlamentswahl teilweise für ungültig.

Ihr Vergleich ordnete die rumänische Entscheidung unter diesen drei Urteilen ein, und sie sagte, sie habe die Aufmerksamkeit der Welt auf die Risiken gelenkt, die digitale Werkzeuge und KI für demokratische Verfahren und Mechanismen darstellen. Sie stellte die Fälle Österreich, Rumänien und Bulgarien als Beispiele für Gerichte dar, die in den Wahlprozess selbst eingreifen.

Die Informationsgesellschaft

Tănăsescu beschrieb die Informationsgesellschaft als eine, in der Information und Technologie in jedem Bereich des menschlichen Lebens eine stetig größere Rolle spielen. Dies solle durch breiteren Zugang zu Informationen zu einem qualitativen Sprung für die Demokratie führen, und sie knüpfte den Gedanken an die Verfassung zurück. Ihr Schlussargument war, dass die Verfassungsgerichtsbarkeit der Beweis für diesen Zusammenhang sei:

„Konstitutionelle Demokratie ist kein Oxymoron, und die Demokratie steht nicht außerhalb der Verfassung.“

Simina Tănăsescu

Sie fügte hinzu, die Verfassungsgerichtsbarkeit sei der Beweis für diesen Punkt. Ihre Ausführungen erfolgten zur Eröffnung des Treffens, das im Parlamentspalast stattfand.

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