Polnischer Parlamentsausschuss schließt Beweisaufnahme gegen NBP-Präsident Adam Glapiński ab
Der Ausschuss für verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit des Sejm schloss am 6. Oktober 2026 die Zeugenanhörungen ab und will seinen Abschlussbericht am 9. Oktober 2026 verabschieden, bevor das Plenum über die Überweisung von NBP-Präsident Adam Glapiński an den Staatsgerichtshof abstimmt.
Beweisaufnahme abgeschlossen
Der Ausschuss für verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit des polnischen Parlaments schloss am 6. Oktober 2026 die Sammlung von Beweisen und die Zeugenbefragungen zum Präsidenten der Nationalbank Polens (NBP), Adam Glapiński, ab. Der Ausschussvorsitzende Zdzisław Gawlik erklärte, die Abgeordneten bereiteten nun nach Sichtung der zusammengetragenen Akten in einer nicht öffentlichen Sitzung ihren Abschlussbericht vor. Der Ausschuss will den Bericht am Freitag, dem 9. Oktober 2026, förmlich verabschieden und ihn anschließend dem Sejmmarschall vorlegen. Mehr als 50 Zeugen sagten im Laufe der Untersuchung aus, die im Mai 2024 nach einer ersten Liste mit mehr als 60 benannten Personen begann. Befragt wurden unter anderem der frühere Ministerpräsident Mateusz Morawiecki, die Mitglieder des Geldpolitischen Rats Joanna Tyrowicz und Ludwik Kotecki, der Leiter der polnischen Finanzaufsicht Jacek Jastrzębski sowie der frühere Vorstandsvorsitzende der PKO BP, Zbigniew Jagiełło.
Zentrale verfassungsrechtliche Vorwürfe
Das Verfahren geht auf einen vorläufigen Antrag zurück, den Abgeordnete der Regierungskoalition im März 2024 einreichten und damit ein Wahlversprechen von Ministerpräsident Donald Tusk aus dem Jahr 2023 einlösten. Der Antrag wirft Glapiński vor, mit den zwischen 2020 und 2021 durchgeführten Geschäften der Zentralbank gegen die polnische Verfassung und gegen einfaches Recht verstoßen zu haben. Die Abgeordneten behaupten, die Bank habe das Staatsdefizit indirekt finanziert, indem sie während der COVID-19-Pandemie vom Staat garantierte Anleihen am Sekundärmarkt kaufte. Die Vorwürfe besagen zudem, die Anleihekäufe seien ohne ordnungsgemäße Genehmigung des Geldpolitischen Rats erfolgt, für Devisenmarktinterventionen habe die erforderliche Zustimmung des Zentralbankvorstands gefehlt, und Glapiński habe seine politische Neutralität nicht gewahrt. Das Ausschussmitglied Tomasz Trela bestätigte, dass die gesammelten Beweise die ursprünglichen Vorwürfe stützen und erweitern.
Die Vorwürfe wurden im Grundsatz weitgehend bestätigt. In einigen Punkten wurden sie erweitert, und es gibt mehr Beweismaterial.
Reaktion und Verteidigung der Zentralbank
Die Zentralbank hält die Vorwürfe für unbegründet und warnt, das Verfahren könne die Kernaufgaben der Geldpolitik beeinträchtigen. Glapiński lehnte eine Aussage ab und erklärte, die Zentralbank werde sich nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2024 in dieser Sache nicht an dem parlamentarischen Verfahren beteiligen. Gawlik stellte klar, dass der Ausschuss seine Bewertung rechtmäßig auch ohne die direkte Aussage des Präsidenten abschließen dürfe, da Glapiński sein Recht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, nicht wahrgenommen habe. Verteidiger der Politik der Bank verweisen darauf, dass die Anleihekäufe während der Pandemie den Programmen zur quantitativen Lockerung entsprachen, mit denen die US-Notenbank Federal Reserve und die Europäische Zentralbank die Marktliquidität sichern wollten.
Die Sammlung des Beweismaterials und die Befragung der Zeugen ist abgeschlossen, und wir haben mit der Vorbereitung des Abschlussberichts begonnen, den wir dem Sejmmarschall vorlegen werden.
Nächste parlamentarische Schritte
Nach der für den 9. Oktober 2026 angesetzten Abstimmung im Ausschuss entscheidet der Bericht darüber, ob der Sejm in voller Besetzung über eine Überweisung Glapińskis an den Staatsgerichtshof abstimmt. Für eine Anklage des Zentralbankpräsidenten ist eine absolute Mehrheit in der unteren Parlamentskammer erforderlich. Im Februar 2026 wies Finanz- und Wirtschaftsminister Andrzej Domański Berichte zurück, wonach die regierende Bürgerkoalition beabsichtige, den Fall fallen zu lassen. Stimmt das Parlament zu, wird Glapiński vor dem Staatsgerichtshof förmlich angeklagt – der letzte Schritt des vor mehr als zwei Jahren eingeleiteten Verfahrens zur parlamentarischen Verantwortlichkeit.
- Donald Tusk verspricht im Wahlkampf, NBP-Präsident Adam Glapiński aus dem Amt zu entfernen
- Abgeordnete der Regierungskoalition reichen im Sejm einen vorläufigen Antrag für den Staatsgerichtshof ein
- Der Ausschuss für verfassungsrechtliche Verantwortlichkeit eröffnet das förmliche Verfahren und beginnt mit den Zeugenanhörungen
- Finanzminister Andrzej Domański dementiert Berichte, die Koalition habe den Fall fallengelassen
- Der Ausschuss schließt die Zeugenbefragung nach Anhörung von mehr als 50 Zeugen ab
- Der Ausschuss soll über die Annahme des Abschlussberichts abstimmen


